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Entscheid

4F_12/2019

29. Oktober 2019Deutsch3 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Gesuchsteller auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird dem Gesuchsteller, dem Obergericht des Kantons Bern, 2. Zivilkammer, und der C.________ AG, Bern, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. Oktober 2019

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Kiss

Der Gerichtsschreiber: Widmer