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Entscheid

4F_27/2017

2. November 2017Deutsch5 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgerichtspräsidenten des Kantons Schwyz schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 2. November 2017

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Kiss

Der Gerichtsschreiber: Widmer

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