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Entscheid

4F_5/2016

30. Mai 2016Deutsch4 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Die Verfahren 4F_5/2016 und 4F_7/2016 werden vereinigt.

2.

Auf die Ausstandsgesuche wird nicht eingetreten.

3.

Auf die Revisionsgesuche wird nicht eingetreten.

4.

Das Gesuch des Gesuchstellers 1 um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren wird abgewiesen.

5.

Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.-- werden den Gesuchstellern auferlegt (unter solidarischer Haftbarkeit und intern zu gleichen Teilen).

6.

Dieses Urteil wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 30. Mai 2016

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Klett

Der Gerichtsschreiber: Hurni

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