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Entscheid

4F_8/2017

4. Mai 2017Deutsch4 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden der Gesuchstellerin auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird der Gesuchstellerin, dem Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, und dem Bezirksgericht Zürich, 2. Abteilung, schriftlich mitgeteilt, der Gesuchstellerin auf dem Rechtshilfeweg.

Lausanne, 4. Mai 2017

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Kiss

Der Gerichtsschreiber: Brugger

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