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Entscheid

5A_576/2015

22. Juli 2015Deutsch2 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, Dr. med. B.________ und dem Kantonsgericht St. Gallen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. Juli 2015

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Escher

Der Gerichtsschreiber: Füllemann