Lexipedia

Entscheid

5C/250/2006

5C.250/2006 23.10.2006

23. Oktober 2006Deutsch3 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Berufung wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird der Berufungsklägerin und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. Oktober 2006

Im Namen der II. Zivilabteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Der Gerichtsschreiber: