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Entscheid

5C/27/2007

5C.27/2007 23.03.2007

23. März 2007Deutsch5 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Berufung wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch der Berufungskläger um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.-- wird unter solidarischer Haftbarkeit den Berufungsklägern auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird den Berufungsklägern und dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, Kammer III, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. März 2007

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: