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Entscheid

6A/1/2007

6A.1/2007 09.02.2007

9. Februar 2007Deutsch1 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer und dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, Kammer III, sowie dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz, Abt. Massnahmen, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. Februar 2007

Im Namen des Kassationshofes

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: