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Entscheid

6A/14/2007

6A.14/2007 15.03.2007

15. März 2007Deutsch1 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer und dem Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, I. Kammer, sowie dem Strassenverkehrsamt des Kantons Glarus schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. März 2007

Im Namen des Kassationshofes

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: