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Entscheid

6A/2/2005

6A.2/2005 17.01.2005

17. Januar 2005Deutsch3 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer und dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern sowie dem Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 17. Januar 2005

Im Namen des Kassationshofes

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: