Lexipedia

Entscheid

6A/37/2006

6A.37/2006 31.05.2006

31. Mai 2006Deutsch3 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer und dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern sowie dem Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 31. Mai 2006

Im Namen des Kassationshofes

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: