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Entscheid

6B_1025/2024

10. Februar 2025Deutsch2 min

Source bger.ch

Dispositiv

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Es werden keine Kosten auferlegt.

3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, 1. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Februar 2025

Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill

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