Lexipedia

Entscheid

6B_217/2008

18. Juni 2008Deutsch1 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Bezirksgericht Affoltern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 18. Juni 2008

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schneider Monn

6B_217/2008 | Lexipedia