Lexipedia

Entscheid

6B_301/2011

9. Mai 2011Deutsch2 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Beschwerden wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. Mai 2011

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber:

Schneider C. Monn