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Entscheid

6B_564/2008

11. Juli 2008Deutsch2 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Jugendgericht des Kantons Wallis schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 11. Juli 2008

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schneider Monn

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