6B_740/2022
6B_740/2022
8. September 2022Deutsch1 min
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Bundesstrafgericht, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Source bger.ch
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_740/2022
Verfügung vom 8. September 2022
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Rüedi, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiber Matt.
Verfahrensbeteiligte
Konkursmasse A.________,
vertreten durch das Konkursamt Basel-Stadt,
Beschwerdeführerin,
gegen
Bundesanwaltschaft,
Guisanplatz 1, 3003 Bern,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einziehung beschlagnahmter Vermögenswerte; Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts, Strafkammer, vom 30. September 2016 und 30. März 2017 (SK.2015.44).
Der Einzelrichter zieht in Erwägung:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 5. August 2022 zurückgezogen.
Infolgedessen ist das Sistierungsgesuch der Beschwerdeführerin betreffend das Verfahren nach SchKG gegenstandslos.
Demnach verfügt der Einzelrichter:
Sachverhalt
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Bundesstrafgericht, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Erwägungen
Lausanne, 8. September 2022
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Instruktionsrichter: Rüedi
Der Gerichtsschreiber: Matt
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