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Entscheid

6F_6/2007

10. August 2007Deutsch2 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- wird dem Gesuchsteller auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird dem Gesuchsteller, der Staatsanwaltschaft I des Kantons Uri und dem Obergericht des Kantons Uri, Strafrechtliche Abteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. August 2007

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Die Gerichtsschreiberin:

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