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Entscheid

6P/134/2006

6P.134/2006 11.02.2008

11. Februar 2008Deutsch1 min

Source bger.ch

Erwägungen

Die Revisionsgesuche 6P.134/2006 und 6S.294/2006 wurden mit Schreiben vom 7. Februar 2008 zurückgezogen.

Demnach verfügt der Präsident:

1.

Die Revisionsgesuche werden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, dem Bundesamt für Justiz, Vertretung der Schweiz vor dem EGMR, und der Schweizerische Bundesanwaltschaft schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 11. Februar 2008

Im Namen des Kassationshofes

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schneider Näf

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