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Entscheid

6S/143/2007

6S.143/2007 09.08.2007

9. August 2007Deutsch2 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Nichtigkeitsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau und der Anklagekammer des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. August 2007

Im Namen des Kassationshofes

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Der Gerichtsschreiber: