Lexipedia

Entscheid

6S/47/2007

6S.47/2007 08.02.2007

8. Februar 2007Deutsch2 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Generalprokurator des Kantons Bern und dem Obergericht des Kantons Bern, 2. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Februar 2007

Im Namen des Kassationshofes

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: