76-223
Verwaltungsbehörden 07.06.1990 76.223
7. Juni 1990Deutsch26 min
Source admin.ch
Participation des travailleurs 896 N 7 juin 1990 sprachen; er ist auch an einer Pressekonferenz vorgestellt worden, und wenn Sie nähere Auskunft darüber haben möchten, sind die zuständigen Sektionspräsidenten sehr gerne dazu bereit. Ich beantrage Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, diese Berichte zu genehmigen. Angenommen -Adopté #ST# 76.223 Parlamentarische Initiative (Morel) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Morel) Participation des travailleurs 76.224 Parlamentarische Initiative (Egli-Sursee) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Egli-Sursee) Participation des travailleurs 80.224 Parlamentarische Initiative (Biderbost) Mitwirkungsgesetz Initiative parlementaire (Biderbost) Loi sur la participation Fortsetzung - Suite Siehe Jahrgang 1981, Seite 123 - Voir année 1981, page 123 Herr Wyss Paul unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 27 Absatz 5 des Geschäftsreglements den Bericht der vorberatenden Kommission über die von den früheren Nationalräten Morel, Egli-Sursee und Biderbost eingereichten parlamentarischen Initiativen. Die Initiativen Morel und Egli-Sursee verlangen in der Form ausgearbeiteter Entwürfe eine angemessene, die Funktionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie die Einheit und die Entscheidungsfähigkeit der Unternehmung wahrende Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Die Initiative Biderbost verlangt ebenfalls in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein neues Bundesgesetz über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz). Die Kommission hatte sich bereits in den Jahren 1976 und 1977 mit den Initiativen Morel und Egli-Sursee befasst. Sie hatte einen eigenen Beschlussentwurf formuliert und den Bundesrat beauftragt, darüber bei den Kantonen und interessierten Organisationen eine Vernehmlassung durchzuführen (BBI 1978 II 985). Der Bundesrat erstattete der Kommission Bericht über die kontroversen Ergebnisse der Vernehmlassung, verzichtete aber vorläufig darauf, seinerseits zu den drei Entwürfen Stellung zu nehmen. Daraufhin beschloss der Nationalrat am 9. März 1981 auf Antrag unserer Kommission, die Vorstösse auf Verfassungsebene zu sistieren und zuerst die parlamentarische Initiative über die Mitwirkung auf Betriebsebene zu behandeln (Amtl. Bull. NR1981,111). Die Kommission beauftragte daraufhin das EVD, eine Expertenkommission einzusetzen, welche in der Folge einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Betrieben erarbeitete. Dieser Vorentwurf wurde im Auftrag der Kommission anfangs 1984 den Kantonen und interessierten Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet. Im Jahre 1986 diskutierte die Kommission die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und hörte verschiedene Experten an. In einer Subkornmission wurden anschliessend zwei Entwürfe für ein mögliches Mitwirkungsgesetz erarbeitet. An der Sitzung der Kommission vom 14. September 1987 fand indes keiner der vorgeschlagenen Entwürfe eine Mehrheit. Sie wurden einerseits als zu wenig weitgehend beurteilt, andererseits befürchteten zahlreiche Kommissionsmitglieder, dass ein Mitwirkungsgesetz die Stellung der Sozialpartnerorganisationen beschränken würde, oder sie bezweifelten grundsätzlich, dass sich die Mitwirkung im Betrieb gesetzlich regeln lasse. Auch die parlamentarische Initiative Biderbost wurde mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission war mehrheitlich der Auffassung, die Mitwirkung solle vorläufig weiterhin in Gesamtarbeitsverträgen oder durch Absprachen der Sozialpartner verwirklicht werden. Eine Minderheit der Kommission war bereit, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie erachtete einen Konsens über die wichtigsten Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb als möglich und befürwortete entsprechende gesetzliche Regeln. Nachdem die Initiative Biderbost während mehr als zwei Jahren im Nationalrat nicht traktandiert worden war, kam die Kommission an einer weiteren Sitzung vom 20. März 1990 überein, auch die Initiativen Morel und Egli-Sursee abzuschreiben. Mit
Erwägungen
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zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen kam sie auf ihren eigenen Beschlussentwurf vom 3. Mai 1978 zurück; mit 10 zu 2 Stimmen beschloss sie ein Kommissionspostulat (90.430). Der Bundesrat wird darin ersucht, im Hinblick auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen Bericht über die Mitbestimmungsregelungen in anderen europäischen Staaten und über die Auswirkungen auf die Schweiz zu erstatten. Mit
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zu 0 Stimmen wurden anschliessend die beiden Initiativen Morel und Egli-Sursee zur Abschreibung empfohlen. M. Wyss Paul présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Nous vous soumettons, par la présente, conformément à l'article 27, alinéa 5 du règlement du Conseil national, le rapport de la commission chargée de l'examen préliminaire des initiatives parlementaires déposées par les anciens conseillers nationaux Morel, Egli-Sursee et Biderbost. Les initiatives Morel et Egli-Sursee demandent, sous forme de projets rédigés de toutes pièces, une participation des travailleurs assurant à l'entreprise le fonctionnement, la rentabilité ainsi que l'unité et la capacité de prendre des décisions. L'initiative Biderbost demande, également sous forme de projet rédigé de toutes pièces, une nouvelle loi fédérale sur la participation des travailleurs dans les entreprises (loi sur la participation). En 1976 et 1977, la commission avait déjà examiné les initiatives Morel et Egli-Sursee. Elle avait élaboré son propre projet d'arrêté et chargé le Conseil fédéral de le soumettre en consultation aux cantons et aux organisations intéressées (FF 1978 II 1005). Dans son rapport à la commission sur les résultats de la procédure au cours de laquelle des divergences étaient apparues, le Conseil fédéral avait provisoirement renoncé à se prononcer sur les trois projets. Là-dessus, le Conseil national avait décidé, le 9 mars 1981, sur proposition de la commission, de suspendre l'examen des propositions concernant l'adoption de dispositions constitutionnelles et de traiter d'abord la présente initiative sur la participation au niveau de l'exploitation (cf. Bull. off. CN1981, p. 111). La commission a ensuite chargé le Département fédéral de l'économie publique de créer une commission d'experts qui a élaboré un avant-projet de loi sur la participation des travailleurs dans l'entreprise. Cet avant-projet a été envoyé au début -- 1 of 6 -7. Juni 1990 N 897 Mitbestimmung der Arbeitnehmer de 1984 pour consultation aux cantons et aux organisations intéressées, sur l'ordre de la commission. En 1986, la commission avait traité les résultats de la procédure de consultation, puis elle avait entendu différents experts. Ensuite, une sous-commission avait élaboré deux projets possibles de loi sur la participation. Lors de la séance de la commission du 14 septembre 1987, aucun des projets proposés n'obtenait la majorité. Ces projets ont été considérés par certains comme trop timorés. D'autre part, de nombreux membres de la commission craignaient qu'une loi sur la participation n'affecte la position des organisations des partenaires sociaux ou considéraient qu'il est fondamentalement impossible de régler par la loi la participation dans l'entreprise. L'initiative parlementaire Biderbost a été également rejetée par 15 voix contre 5 et 2 abstentions, la commission a estimé dans sa majorité que la participation devait, pour l'instant, continuer à être réalisée au moyen de contrats collectifs de travail ou par l'entente des partenaires sociaux. Une minorité de la commission s'est prononcée en faveur de l'initiative. Elle considère qu'il est possible d'obtenir un consensus sur les principaux droits de participation des travailleurs au niveau de l'exploitation et est favorable à l'adoption de dispositions législatives correspondantes. L'initiative Biderbost n'ayant pas été portée à l'ordre du jour du Conseil national pendant plus de deux ans, la commission a décidé le 20 mars 1990 de classer aussi les initiatives Morel et Egli-Sursee. Par 9 voix contre 0 et 4 abstentions, elle est revenue sur son propre projet d'arrêté du 3 mai 1978; par 10 voix contre 2, elle a accepté le postulat de la commission (90.430). En prévision de l'Espace économique européen (EEE), le Conseil fédéral y est invité à élaborer un rapport sur les règlements de la participation dans les autres Etats européens et sur les effets pour la Suisse. C'est ensuite par 14 voix contre 0 qu'on a proposé de classer les initiatives Morel et Egli-Sursee. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt dem Nationalrat: l.den parlamentarischen Initiativen Morel, Egli-Sursee und Biderbost keine Folge zu geben;
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den Beschlussentwurf der Kommission zu Artikel 34octies Bundesverfassung abzuschreiben;
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das Postulat der Kommission an den Bundesrat zu überweisen. Proposition de la commission La commission propose au Conseil national:
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de ne pas donner suite aux initiatives parlementaires Morel, Egli-Sursee et Biderbost;
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de classer le projet d'arrêté de la commission concernant l'article 34octies de la Constitution fédérale;
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de transmettre le postulat de la commission au Conseil fédéral. 90.430 Postulat der Kommission des Nationalrates 76.223 Mitbestimmung der Arbeitnehmer Postulat de la commission du Conseil national 76.223 Participation des travailleurs Wortlaut des Postulates vom 20. März 1990 Mitbestimmungs-initiative und Gegenvorschlag sind zwar in der Volksabstimmung von 1976 abgelehnt worden. Später ist das Mitwirkungsgesetz ebenfalls gescheitert. Trotzdem bleibt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ein aktuelles Thema, besonders im Hinblick auf EG 92 und den Gestalt annehmenden Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Im Vorschlag für die Europäische Aktiengesellschaft sind namentlich drei Modelle für Mitbestimmungsregelungen wahlweise vorgesehen: - Mitbestimmung mit und durch Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat (Beispiel: BRD); - Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten der Arbeitnehmer über ein separates Unternehmungsorgan; -vertragliche Regelung, wonach durch Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern die jeweils angemessene Mitbestimmungslösung im Unternehmensbereich auszuhandeln ist. Der Bundesrat wird um einen Bericht ersucht, der darlegen soll, welche Mitbestimmungsvariante für die Schweiz im Rahmen des Integrationsprozesses in Aussicht zu nehmen ist. Texte du postulat du 20 mars 1990 L'initiative sur la participation et le contre-projet ont été rejetés en votation populaire en 1976. Plus tard, la loi sur la participation a également échoué. La participation des travailleurs garde pourtant toute son actualité, en particulier eu égard à la CE 92 et l'espace économique européen (EEE) qui prend forme. Le projet de législation européenne sur la société anonyme prévoit trois modèles de réglementation de la participation, à choix: - participation avec et par délégation des travailleurs au Conseil de surveillance (exemple: RFA); - sauvegarde des droits à la participation par le biais d'un organisme spécial de l'entreprise; - réglementation conventionnelle, selon laquelle une solution appropriée de participation dans le domaine de l'entreprise est négociée par contrat entre les partenaires sociaux. Le Conseil fédéral est prié d'élaborer un rapport mentionnant quel est le modèle de participation à prévoir pour la Suisse, dans le cadre du processus d'intégration. Wyss Paul, Berichterstatter: Sie haben den Bericht unserer Kommission erhalten. Ich gehe davon aus, dass Sie ihn gut gelesen haben, so dass ich keine schwerwiegenden Ergänzungen anbringen muss. Immerhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ein Postulat zusammen mit dem Bericht abgegeben worden ist, über das Sie noch zu entscheiden haben werden. Ergänzend zum Bericht halte ich fest, dass in der Kommission ernsthaft und loyal während immerhin zehn Jahren, während welchen ich diese Kommission führen durfte, versucht wurde, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Aber die vorgeschlagenen beiden Entwürfe, auf die im Bericht hingewiesen wird, fanden keine Mehrheit. Gemeinsam stellten wir fest, dass während den letzten zehn Jahren grosse Fortschritte in der Mitwirkungsfrage, also auf Betriebsebene, erzielt worden sind, und dies auch zwischen den Sozialpartnern; aber gemeinsam stellten wir auch fest, dass wir nach wie vor über die Mitbestimmung auf Unternehmensebene verschiedene Auffassungen haben. Da wir trotz verschiedenster Entwürfe und verschiedenster Anläufe nicht zum Ziel gelangten, kamen wir überein, die Arbeiten abzuschliessen und Ihnen zu beantragen, die parlamentarischen Initiativen Egli und Morel abzuschreiben, und zwar mit
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zu 0 Stimmen. Meines Erachtens haben wir es im Sinne eines Tatbeweises fertiggebracht, Ihnen weder ein Gesetz noch eine Verordnung vorzuschlagen, also gesetzgeberisch nicht tätig zu sein. Wir haben auch nie einen Bundesrat bemüht - was er mit der gesparten Zeit angefangen hat, wissen wir nicht. Dafür hat uns das Biga sehr gut geholfen, und dafür danken wir. Ich bitte Sie, den drei Anträgen auf Seite 2 unseres Berichts zuzustimmen. M. Massy, rapporteur: Vous avez certainement lu le rapport de notre commission et pris acte de nos propositions. Nous avons en particulier déposé un postulat que vous trouverez en annexe à ce rapport. Il semble que le Conseil fédéral soit disposé à l'accepter. Je tiens par ailleurs à relever que les membres de la commission ont cherché sérieusement et loyalement à élaborer une -- 2 of 6 -Participation des travailleurs 898 N 7 juin 1990 solution commune. Malheureusement, aucun des projets proposés sur la participation dans le cadre de l'entreprise n'a recueilli de majorité. Nous nous accordons à reconnaître qu'au cours de ces dernières années des progrès substantiels ont été réalisés quant au problème de la participation entre partenaires sociaux, mais hélas pas au sein de l'entreprise. Nous sommes néanmoins convenus de clore les travaux et de vous proposer de classer l'initiative parlementaire. Nous jugeons également préférable de ne vous soumettre ni loi ni ordonnance. Mais l'OFIAMT nous a apporté une aide précieuse, ce dont nous lui savons gré. Nous n'avons pas voulu non plus faire appel aux bons offices d'un conseiller fédéral. En conséquence, je vous invite, au nom de la commission, à adopter les trois propositions figurant en page 2 de notre rapport. Reimann Fritz: Es war ursprünglich vorgesehen, dass man über diese Themen nicht mehr diskutieren werde, aber die sozialdemokratische Fraktion hat mich beauftragt, im Zusammenhang mit der beabsichtigten Abschreibung der drei parlamentarischen Initiativen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer eine Erklärung abzugeben. Ich möchte damit nicht etwa eine Mitbestimmungsdiskussion vom Zaune reissen, aber für die SP-Fraktion und vor allem für die Gewerkschaften ist das Thema der Mitbestimmung auch mit der Abschreibung dieser parlamentarischen Vorstösse nicht vom Tisch. Deshalb könnte die sozialdemokratische Fraktion einer ersatzlosen Abschreibung der drei parlamentarischen Initiativen niemals zustimmen. Zwar sind tatsächlich in den letzten 15 Jahren alle Versuche, das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer gesetzlich oder verfassungsmässig zu verankern, gescheitert. Aber dieser Mangel an Konsensfähigkeit des Parlaments sollte uns nicht davon abhalten, nach neuen Lösungsmöglich-keiten zu suchen. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass ein grosser Teil der in unserem Land beschäftigten Arbeitnehmer keine politischen Rechte besitzt. Sie können sich weder an der Urne äussern, noch haben sie die Möglichkeit, ihre politischen Vertreter ins Parlament abzuordnen. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist ein berechtigtes Anliegen, dem sich ein moderner Industriestaat nicht entziehen kann. Aber auch das Parlament kann sich der Aufgabe nicht entziehen, dieses Recht gesetzlich zu regeln. Die Gegner einer gesetzlichen oder verfassungsmässigen Verankerung der Mitbestimmung verweisen immer wieder auf die sozialpartnerschaftlichen Möglichkeiten. Die Gewerkschaften, welche die Vertragspolitik während Jahrzehnten massgebend mitgetragen und so zu geordneten sozialpartnerschaftlichen Verhältnissen und Beziehungen beigetragen haben, unterstützen gesamtarbeitsvertragliche Regelungen der Mitbestimmung. Aber damit diese auch tatsächlich zum Tragen kommen können, bedarf es zum mindesten gesetzlicher Grundlagen. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass die Abschreibung der parlamentarischen Initiativen keinesfalls den Abschluss der Mitbestimmungsdiskussion bedeuten kann, im Gegenteil. Wir möchten mit dem Postulat der Kommission dieser etwas verfahrenen Situation eine neue Wendung geben. Ich bin mir bewusst, dass ein Postulat ein schlechter Tausch ist gegen drei parlamentarische Initiativen. Es geht auch nicht um einen billigen Tauschhandel, sondern wir wollen ein Problem lösen. Dazu braucht es in der gegenwärtigen Situation eine gewisse Oeffnung für eine neue Diskussion. Aber bevor wir uns mit neuen Vorschlägen herumschlagen, wäre es angezeigt, einmal zu überlegen, was im Zusammenhang mit den EWR-Verhandlungen auf uns zukommt, z. B. mit einem europäischen Aktiengesellschaftsrecht. Die Arbeitnehmer erwarten, dass die Verhandlungen von der Schweiz aus nicht nur von reinen Wirtschaftsinteressen getragen werden, sondern dass auch berechtigte Arbeitnehmeranliegen in die Verhandlungen einfliessen. Wir erwarten auch, dass der Bundesrat dem Postulat der Kommission den ihm zukommenden Stellenwert beimisst und dem Parlament den verlangten Bericht innert nützlicher Frist vorlegt. In diesem Sinne und im Bestreben, eine etwas verfahrene Situation zu entkrampfen, kann die sozialdemokratische Fraktion den Anträgen der Kommission zustimmen. Jaeger: Die LdU/EVP-Fraktion stimmt den Abschreibungsanträgen der Kommission und ebenfalls dem Kommissionspostulat zu, sie unterstützt dieses Postulat mit Ueberzeugung. Dennoch sind wir der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang einige kritische Anmerkungen anzubringen sind. Blenden wir zurück, und ich komme damit zu einem ersten Kritikpunkt: Vor mehr als 15 Jahren ist die verfassungsmässige Reform der Mitbestimmungsfrage in der Volksabstimmung gescheitert. Seit damals ist die Diskussion über dieses Thema nie verstummt, dennoch ist bis heute nichts Substantielles geschehen. Ich kann mich an keine Kommission erinnern, in der ich Mitglied war, die so lange zum gleichen Thema Beratungen geführt hat, bei ständig wechselnder Zusammensetzung. Die Kommission hat nämlich allein schon durch die Wahlen eine ständige Rotation erlebt, sie ist eigentlich zu einer ständigen Kommission geworden. Was ist jetzt am Schluss das Resultat? Das Resultat ist ein unverbindliches Postulat und der Antrag, die parlamentarischen Mitbestimmungs-initiativen abzuschreiben. Zum zweiten Kritikpunkt: Unsere Fraktion hat sich seit eh und je für die echte Arbeitnehmermitbestimmung eingesetzt, eine Arbeitnehmermitbestimmung, die sich nicht nur zu beschränken hat auf Belange des eigenen Arbeitsplatzes, sondern die durchaus auch eine Partizipation an den unternehmungspolitischen Entscheidungen möglich macht. Aehnliche Modelle kennen Sie aus der EG, beispielsweise aus der Bundesrepublik. Allerdings gibt es dort auch andere Modelle des Gesellschaftsrechts. Aber wir sind überzeugt, dass gerade die europäischen Modelle des Gesellschaftsrechts früher oder später auch in unser Gesellschaftsrecht einfliessen werden. Es ist deshalb wichtig, dass dieser Reformdruck rechtzeitig erkannt wird. Gerade auch in den Verhandlungen im Rahmen des EWR werden wir nicht um gewisse Anpassungsschritte herumkommen. In diesem Punkt liegt das Postulat richtig, denn es weist darauf hin, dass unser Gesellschaftsrecht in diese Richtung reformiert werden muss, dass die Mitbestimmungsfrage nach wie vor eine sehr zentrale Frage ist, die nicht nur die Arbeitnehmer interessiert, sondern die uns alle und natürlich auch die Arbeitgeberseite vital interessieren muss. So gesehen ist es wichtig, dass der Bundesrat die Forderungen im Postulat ernst nimmt, und zwar nicht nur in der Sache, sondern er muss auch mit Bezug auf die zeitliche Erledigung und die zeitliche Erfüllung dieser Forderung speditiv voranschreiten und innert nützlicher Frist, d. h. möglichst rasch, dem Parlament entsprechende Vorlagen unterbreiten, um dem Reformdruck von selten der Europäischen Gemeinschaften, Stichwort EG 92, zuvorzukommen. Auch substantiell muss etwas geschehen. Wir können nicht einfach bei Unverbindlichkeiten stehenbleiben; denn - es wurde bereits von Fritz Reimann gesagt - die Arbeitnehmermitbestimmung ist eine Frage, die im modernen Rechtsstaat die Mitbestimmung nicht nur im politischen, sondern auch im ökonomischen Bereich vorsieht, das ist von zentraler Bedeutung. Wir können nur unter dem Vorbehalt, dass hier jetzt tatsächlich etwas geschieht und dass durch die heutigen Beschlüsse etwas in Bewegung kommt, den Kommissionsanträgen zustimmen. Ich bin überzeugt, dass, wenn jetzt wiederum einfach nur wieder eine lange Bank gesucht wird, früher oder später von verschiedener Seite wieder entsprechende Vorstösse kommen werden. Ich bin auch überzeugt, dass die Stimmung heute auch draussen in der Gesellschaft eine andere ist als damals, als solche Fragen in einer breiteren Oeffentlichkeit noch auf wenig Verständnis gestossen sind und als es noch schwierig war, für die Frage der Arbeitnehmermitbestimmung in einem breiteren Publikum Verständnis zu finden. Das hat sich heute geändert, und es wird sich unter dem Reformdruck des europäischen Integrationsprozesses noch mehr ändern. Wir sind überzeugt, dass der Bundesrat nur gut daran tut, wenn er jetzt hier wirklich etwas unternimmt und unserem Parlament möglichst rasch substantielle Vorschläge macht.
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Juni 1990 N 899 Mitbestimmung der Arbeitnehmer Keller: Auch unsere Fraktion, die CVF, schliesst sich der Kommission an. Wenn wir heute den Antrag stellen, diese drei parlamentarischen Initiativen abzuschreiben, dann ist es natürlich auch ein Eingeständnis des Misserfolgs der Kommission: es ist ihr nicht gelungen, eine Verständigung zu finden. Nach jahrelanger Fahrt sind wir gewissermassen im Tunnel steckengeblieben. Indem wir diese drei Initiativen abschreiben, wollen wir aber klar zum Ausdruck bringen, dass damit das Anliegen selbst nicht abgeschrieben ist. Hier darf auch aus unserer Sicht kein Missverständnis entstehen. Wir hätten nach so langer Zeit diese Vorstösse schlafend am Leben erhalten können. Die Kommission hat den ehrlicheren Weg gewählt und stellt Ihnen nun diese Anträge auf Abschreibung. Wir von der CVF sind in der Sache Mitbestimmung/ Mitwirkung innerlich beteiligt. Sie ist für uns ein Anliegen, stellen doch Mitwirkung und Mitbestimmung einen unverzichtbaren Bestandteil unserer christlichen Soziallehre dar. Die CVF hat diese Komponente immer wieder betont, und diese Komponente, dieses Anliegen überdauert, auch wenn gegenwärtig in dieser Frage der politische Druck fehlt. Es geht hier darum, dass die Betroffenen in jenen Dingen, die sie betreffen, mitwirken können, mitbestimmen können, angehört werden müssen. Es ist im Grunde genommen nicht logisch, dass die politische Freiheit gewissermassen am Fabriktor aufhört. Die Freiheit des Menschen, im Bereiche der Wirtschaft mitzubestimmen, ist die Fortsetzung der politischen Freiheit. Es sind selbstverständlich bei der angemessenen Umschreibung dieser Freiheit des Arbeitnehmers auch andere Komponenten mitzuberücksichtigen; das ist klar. Wir unterstützen in diesem Sinne das Postulat. Wir unterstützen es nicht nur, es ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil, es ist notwendig. Wir sehen in diesem bundesrätlichen Bericht, der ja vom europäischen Umfeld inspiriert sein soll, auch eine Chance, in dieser Frage nach langen Jahren des Stillstands weiterzukommen. Wir räumen ein, dass Fortschritte in sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen erfolgt sind. Aber wenn wir sie realistisch beurteilen, dann sind sie Verhältnismassig bescheiden. Wir glauben also auch, dass dieser Bericht eine Standortbestimmung und darüber hinaus auch einen neuen Start in dieser Frage bedeuten kann. Auf alle Fälle halten wir eindeutig fest, dass das nicht einfach eine alibimässige Ausflucht ist, sondern eine Chance für einen neuen Anlauf zu einem Durchbruch. Wir werden also, wenn der Bericht vorliegt, angemessen reagieren. In diesem Sinne unterstützen wir die Anträge der Kommission. Allenspach: Vor 14 Jahren sind zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in der Unternehmung verfassungsmässig verankern wollten. Die Stimmbürger hatten etwa gleichzeitig mit einem doppelten Nein die Aufnahme solcher Mitbestimmungsrechte in die Verfassung abgelehnt. Es ist in der Kommission nicht gelungen, einen konsensfähigen Verfassungsartikel zu formulieren, nicht zuletzt deshalb, weil eine verfassungsmässige Mitbestimmung in der Führung und der Leitung der Unternehmung keine Zustimmung der Stimmbürger fände, weder damals noch heute. Die Zeiten haben sich nämlich nicht dermassen geändert, dass man heute mit einer Zustimmung rechnen könnte. Es ist deshalb Zeit, einen Schlussstrich unter diese 14jährigen Initiativen zu ziehen. Sie werden nicht besser, wenn sie bis ins nächste Jahrtausend auf der Traktandenliste stehenbleiben. Wir haben die materielle Diskussion über die Mitbestimmung geführt. Die Argumente pro und kontra sind damals ausreichend erörtert worden. Zum Teil sind auch Schlagworte von anno dazumal in der heutigen Diskussion wieder angeklungen. Ich möchte nicht darauf zurückkommen. Ich betone lediglich, dass wir unsere Grundsätze der früheren Diskussion nach wie vor für gültig ansehen. Auch wir stehen zur Zusammenarbeit der Sozialpartner in den Betrieben. Auch wir streben eine Verbesserung dieser Zusammenarbeit an. Sie ist wichtiger denn je, aber diese Zusammenarbeit lässt sich nicht mit Paragraphen reglementieren. Im Sinne eines Rettungsversuches ist 1980 mittels einer parlamentarischen Initiative der Entwurf zu einem Bundesgesetz über das Mitwirken der Arbeitnehmer in den Betrieben eingereicht worden. Weder dieser Entwurf noch der Entwurf einer vom Biga präsidierten Expertenkommission noch zwei kurze Entwürfe zu Rahmengesetzen fanden Mehrheiten. Es zeigt sich mit anderen Worten immer deutlicher, dass umfassende Mitbestimmungsnormen der Vielfalt der Arbeitswelt nicht Rechnung zu tragen vermögen. Nach zehnjährigen Bemühungen sollten wir auch diese parlamentarische Initiative in schicklicher Weise aus unserer Traktandenliste streichen. Die Kommission hat einem Postulat zugestimmt - vor allem von Herrn Fritz Reimann formuliert -, das sich mit den Mitbestimmungsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum befasst. Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass sich die Verhandlungen über den EWR auf jene Fragen zu konzentrieren haben, die den grenzüberschreitenden Güter-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr betreffen. Sie müssen von grenzüberschreitender Relevanz sein. Die Mitbestimmungsfrage gehört meines Erachtens nicht dazu. Multinationale Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Ausland hingegen sind mit diesen Fragen konfrontiert. Darüber werden wir im Rahmen der EWR-Diskussionen zu sprechen haben. Aus diesen Erwägungen stimmen wir dem Postulat zu. Wir betrachten aber dieses Postulat nicht als Auftrag an die Behörden, Anstoss zu geben, dass die Mitbestimmungsfrage in die EWR-Verhandlungen einbezogen wird. Wir erteilen mit diesem Postulat auch nicht einen Auftrag, dem Parlament ein Mitbestimmungsgesetz zu unterbreiten. Wir wünschen lediglich und das entsprichtauch der Formulierung des Postulates-einen Erfahrungsbericht im Rahmen der EWR-Diskussion und Ueberlegungen hinsichtlich der Europatauglichkeit der schweizerischen Sozialpartnerschaft auch im Mitbestimmungsbereich. In diesem Sinne bitten wir Sie, den Kommissionsanträgen zuzustimmen. Basler: Die SVP-Fraktion ist mit der Abschreibung dieser drei Initiativen einverstanden. Sie findet, gesetzliche Lösungen seien nicht geeignet, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsfragen zu regeln. Wir finden, Konkurrenz-nicht ein Gesetz-löse die Mitwirkungsfrage. Die zunehmend anspruchsvolleren Unternehmensziele mit dem rasanten Wandel an den Arbeitsplätzen brauchen motivierte Mitarbeiter: Sie sind, soweit möglich, in die Entscheidungen miteinzubeziehen. Eigenverantwortlichkeit auch zu fördern und wirken zu lassen, das muss ein Anliegen jeder konkurrenzfähigen Firma sein. Der Wettbewerb wird uneinsichtig geführte Betriebe eliminieren. Wer kooperativ führt, entscheidet nicht alles selbst, sondern er sieht zu, dass die besten Entscheide getroffen werden. Er verhält sich vielleicht wie ein Trainer; er legt Ziele fest, nicht so sehr die Wege dorthin. Und hier wären rechtlich vorgeschriebene Rücksprachen mit dem Betriebsabgeordneten hinderlich. Jene Betriebe oder Abteilungen, die - und das war in vielen Kommissionssitzungen das Anliegen - zur Förderung der Zusammenarbeit der Sozialpartner in den Betrieben jeweils die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung einholen müssen, führen mit überholten Strukturen. Wo gesetzliche Ansprüche in Betriebe hineingetragen werden, die bereits auf weit verteilter Verantwortung basieren, wirken Gesetzesparagraphen entscheidungs- und kreativitätshemmend. Sie zerstören Korpsgeist und führen zu unzähligen Kompetenzstreitigkeiten. Ich kenne das aus dem Schweizerischen Schulrat. Wo Betriebe - da mache ich eine Ausnahme - unüberblickbar gross sind, können Betriebskommissionen sinnvoll sein. Das ist aber vom Unternehmen zu entscheiden, nicht vom Gesetzgeber, da er die Besonderheiten nicht kennt und nicht berücksichtigen kann. Aber auch hier werden es eher gesamtbetriebliche Fragen sein, die mit gewählten Kommissionen anzugehen sind, nicht mit einzelnen Abteilungen oder Gruppen: Je problemnäher man entscheidet, um so eher können sich Verantwortung und Zuständigkeit auch mit dem Sachwissen des einzelnen decken.
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Postulat de la Commission de la santé publique 900 N 7 juin 1990 Dabei befürworten wir Mitwirkung, das ist moderne, kooperative Führung. Im Wettbewerb zwischen den Unternehmen ist das ein entscheidender Vorteil, und die Konkurrenz- nicht ein Bundesgesetz- löst die Mitwirkungsfrage. Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie den Anträgen der Kommission zustimmt. Wyss Paul, Berichterstatter: Ich stelle fest, dass alle Redner den Anträgen der Kommission zugestimmt haben. Die geäusserten Ansichten decken sich generell mit denjenigen, die wir in unseren Sitzungen zu diesem Thema hatten. Man kann feststellen, dass der kleinste oder - wie Sie wollen - der grösste Nenner der ist, dass die Zusammenarbeit in den Betrieben der entscheidende Teil einer Mitwirkung ist, auf der Basis der geltenden Unternehmensphilosophie, ausgestaltet durch den Chef mit seinen Mitarbeitern. Es ist eine typisch schweizerische Lösung, die sich offensichtlich bewährt hat und die, wie wir hoffen - das war der Konsens auch in der Kommission -, in dieser Form weitergeht. Was mit dem Postulat passiert und was weiter geschehen wird, werden wir gerne einer neuen Kommission überlassen. Es soll ihre Aufgabe sein; wir treten von der Bühne ab. 90.430 Postulat der Kommission Postulat de la commission Ueberwiesen - Transmis 76.223, 76.224, 80.224 Parlamentarische Initiativen Initiatives parlementaires Präsident: Die Kommission beantragt, erstens den drei parlamentarischen Initiativen Morel, Egli-Sursee und Biderbost keine Folge zu geben und zweitens den Beschlussentwurf der Kommission zu Artikel 34octies Bundesverfassung abzuschreiben. Zustimmung-Adhésion #ST# Ad 87.206 Postulat der Kommission für Gesundheit und Umwelt Motorfahrzeuge. Fahrleistungsabhängige Besteuerung Postulat de la Commission de la santé publique et de l'environnement Véhicules à moteur. Impôt proportionnel aux kilomètres parcourus Siehe Jahrgang 1989, Seite 1740 - Voir année 1989, page 1740 Diskussion - Discussion Scherrer: Ich bekämpfe das Postulat der Kommission für Gesundheit und Umwelt des Nationalrates aus dem ganz einfachen Grund, weil in der Schweiz die fahrleistungsabhängige Besteuerung der Motorfahrzeuge seit Jahren existiert. Jedermann, der heute einen Liter Treibstoff tankt, bezahlt plus/ minus einen Franken, davon gut 62 Rappen in Form von Zollgebühren, Wust, Carbura-Gebühren und 30 Rappen Zollzuschlag. Wer 10 Liter Treibstoff tankt, bezahlt rund Fr. 6.20, wer
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Liter Treibstoff tankt, bezahlt 62 Franken. Sie können die Rechnung beliebig fortsetzen. Ein zweiter Grund: Wie würde sich die Kontrolle der Fahrleistung des einzelnen Fahrzeuges gestalten? Bei den Nutzfahrzeugen (Lastwagen und Cars) wäre es relativ einfach. Sie sind mit einem versiegelten Tachographen ausgerüstet. Bei den Personenwagen aber würde sich die Kontrolle nicht so einfach gestalten. Die Selbstdeklaration ist fraglich, denn wenn ein Tachometer defekt ist, dann ist mit der Selbstdeklaration Essig. Deshalb wohl hat das Buwal vor drei oder vier Wochen auf dem Strassenverkehrsamt Zürich mit dem Radumdrehungszähler bereits praktische Versuche durchgeführt. Das zeigt, wohin der politische Hase läuft. Ich bezeichne dies als politische Schlaumeierei: Unter dem Vorwand einer fahrleistungsabhängigen Besteuerung der Motorfahrzeuge, die, wie ich erwähnt habe, bereits seit Jahren existiert, versucht man durch die Hintertüre, den Radumdrehungszähler für obligatorisch zu erklären. Wenn man dann noch weiss, dass ja der VCS und andere linke Kreise seit Jahren den Oekobonus fordern, dann ist der letzte Schritt getan, um dieses von Linken geforderte Postulat der Umverteilung unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und der gerechten Besteuerung einzuführen. Ich möchte Sie an dieser Stelle bitten: Lehnen Sie dieses Postulat ab. Die ganze Thematik ist voller Dynamit und spannungsgeladen. Ich muss wiederholen, was ich bereits heute morgen gesagt habe. Es ist nun einmal genug mit der dauernden finanziellen Mehrbelastung des Privatverkehrs. Wo hört das auf? Ich sehe es nirgends mehr aufhören, wenn Sie jetzt diesem Postulat zustimmen. Der Krug geht offensichtlich so lange zum Brunnen, bis er bricht. Ich bin der Meinung, es ist genug. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meinen Antrag unterstützen und das Postulat ablehnen würden. Hari: Nachdem ich damals mit einem weinenden Auge mein Präsidium abgeben musste, schätze ich mich heute glücklich, dass ich hier etwas so vertreten kann, wie es meinem Sinn und meinem Herzen entspricht, und nicht die Kommissionsmeinung vertreten muss. Auf den ersten Blick gesehen, könnte man versucht sein, dieses vorgeschlagene verursachergerechte Steuersystem als richtig anzusehen. Dem ist aber leider nicht so. Dieses gewünschte und zur Prüfung weiterzuleitende System würde bei der Verwirklichung recht viele Schwierigkeiten ergeben. Etwa die Hälfte der Kantone würde weniger Motorfahrzeugsteuern kassieren als bisher. Weitere Probleme ergäben sich selbstverständlich im Tourismus. Unser Land, das im europäischen Raum ohnehin nicht zu den billigsten Ferienländern zählt, würde durch eine massive Verteuerung des Treibstoffes nochmals teurer. Die errechnete Erhöhung des Treibstoffpreises würde etwa bei 30 Rappen liegen. Man hat weiter erkannt, dass die in Grenznähe wohnenden Bürger massiv bevorzugt würden. Wir müssen wissen, dass etwa 50 Prozent unserer Schweizerbürger in einer Zone wohnen, die nicht mehr als
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Kilometer von der Grenze entfernt ist. Wenn nun nur die Hälfte dieser in Grenznähe wohnenden Bürger ihren Treibstoff zu billigeren Preisen im Ausland beschaffen würden, was mit Sicherheit anzunehmen ist, hätte dies einerseits zunehmenden Grenztourismus zur Folge, und andererseits würde die Treibstoffpreiserhöhung pro Liter sage und schreibe etwa
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Rappen betragen. Im Klartext würde das heissen, dass die Bürger im Zentrum der Schweiz - vorwiegend im Berggebiet lebend und mangels öffentlicher Verkehrsmittel vermehrt aufs Auto angewiesen - den in Grenznähe wohnenden Bürgern die Motorfahrzeugsteuern bezahlen müssten. Ich frage Sie: Ist das gerecht? Frau Spoerry: Als gegenwärtige Präsidentin der Guk habe ich das Vergnügen, nicht gegen mein Herz, zu sprechen, sondern ich unterstütze als Präsidentin dieses Postulat, das in der Guk grossmehrheitlich verabschiedet worden ist. Man muss vielleicht die Vorgeschichte kennen: Dieses Postulat der Guk ist die Antwort auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich, die 1987 eingereicht wurde. Diese Standesinitiative wollte die kantonale Motorfahrzeugsteuer durch eine eidgenössische Steuer ersetzen. Diese Steuer hätte via Benzinpreis erhoben werden und dann nach Motorfahrzeugbestand der Kantone -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Morel) Mitbestimmung der Arbeitnehmer Initiative parlementaire (Morel) Participation des travailleurs In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 76.223 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.06.1990 - 15:00 Date Data Seite 896-900 Page Pagina Ref. No 20 018 636 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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