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Entscheid

7B/122/2006

7B.122/2006 15.12.2006

15. Dezember 2006Deutsch12 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, der Beschwerdegegnerin, dem Betreibungsamt A.________ und dem Obergericht des Kantons Thurgau als (oberer) kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. Dezember 2006

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: