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Entscheid

7B/130/2005

7B.130/2005 26.09.2005

26. September 2005Deutsch5 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Verfahren 7B.130/2005 und 7B.131/2005 werden vereinigt.

2.

Auf die Beschwerden wird nicht eingetreten.

3.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- wird Z.________ als Vertreter der Beschwerdeführerin (7B.130/2005) und dem Beschwerdeführer (7B.131/2005) je zur Hälfte unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, Z.________ persönlich, dem Beschwerdeführer, dem Konkursamt Brig und dem Kantonsgericht des Kantons Wallis, Präsidium der oberen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 26. September 2005

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: