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Entscheid

7B/134/2005

7B.134/2005 13.09.2005

13. September 2005Deutsch5 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

1.1 Auf die Beschwerde vom 18. Juli 2005 gegen die Verfügung des Präsidenten der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt vom 1. Juli 2005 wird nicht eingetreten.

1.2 Die Beschwerde vom 29. Juni 2005 gegen die Verfügung des Präsidenten der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt vom 17. Mai 2005 wird gutgeheissen und die angefochtene Verfügung wird aufgehoben.

2.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Betreibungsamt Basel-Stadt und der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 13. September 2005

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber:

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