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Entscheid

7B/14/2006

7B.14/2006 07.04.2006

7. April 2006Deutsch10 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die mit (Beschwerde-)Eingaben vom 9. und vom 17. Januar 2006 gestellten Rechtsbegehren werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Betreibungsamt B.________ und dem Obergericht des Kantons Thurgau als (oberer) kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. April 2006

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: