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Entscheid

7B/145/2005

7B.145/2005 11.10.2005

11. Oktober 2005Deutsch10 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

1.1 Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und der Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau als (oberer) kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs vom 13. Juni 2005 aufgehoben.

1.2 Das Betreibungsamt A.________ wird angewiesen, in der gegenüber dem Beschwerdeführer zu vollziehenden Pfändung bei der Festsetzung des Notbedarfs die bei den Wochenend- und Ferienbesuchen des Sohnes anfallenden Kosten im Sinne der Erwägungen zu berücksichtigen.

2.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Betreibungsamt A.________ und dem Obergericht des Kantons Thurgau als (oberer) kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 11. Oktober 2005

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: