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Entscheid

7B/174/2005

7B.174/2005 31.10.2005

31. Oktober 2005Deutsch7 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Betreibungs- und Konkursamt A.________ und dem Kantonsgericht Wallis als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 31. Oktober 2005

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: