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Entscheid

7B/176/2006

7B.176/2006 18.10.2006

18. Oktober 2006Deutsch6 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, dem Betreibungs- und Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Thun, und dem Obergericht des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 18. Oktober 2006

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: