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Entscheid

7B/186/2005

7B.186/2005 16.12.2005

16. Dezember 2005Deutsch9 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Dieses Urteil wird den Parteien, dem Betreibungsamt Nidwalden und dem Einzelrichter für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Nidwalden, als Aufsichtsbehörde, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 16. Dezember 2005

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: