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Entscheid

7B/186/2006

7B.186/2006 10.01.2007

10. Januar 2007Deutsch8 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin (Y.________ AG, vertreten durch Rechtsanwalt lic iur. Frank Stapper), dem Betreibungsamt L.________ und dem Obergericht (Justizkommission) des Kantons Zug als kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Januar 2007

Im Namen der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: