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Entscheid

7B/204/2005

7B.204/2005 17.11.2005

17. November 2005Deutsch6 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Betreibungsamt B.________ und dem Kantonsgericht Freiburg, Schuldbetreibungs- und Konkurskammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 17. November 2005

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: