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Entscheid

7B/33/2005

7B.33/2005 11.03.2005

11. März 2005Deutsch5 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Beschwerdegegnerin (Y.________, vertreten durch A.________SA), dem Betreibungs- und Konkursamt Berner Jura-Seeland, Dienststelle Aarberg-Erlach, und dem Obergericht des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 11. März 2005

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: