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Entscheid

7B/33/2006

7B.33/2006 10.05.2006

10. Mai 2006Deutsch8 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

1.1 Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und der Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg (Schuldbetreibungs- und Konkurskammer) als kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen vom 7. Februar 2006 bezüglich des der Beschwerdeführerin bei der Ermittlung des Existenzminimums zugestandenen Grundbetrags aufgehoben.

1.2 Die Sache wird zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen.

2.

Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Betreibungsamt A.________ und dem Kantonsgericht Freiburg (Schuldbetreibungs-und Konkurskammer) als kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Mai 2006

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: