Lexipedia

Entscheid

7B/75/2005

7B.75/2005 02.06.2005

2. Juni 2005Deutsch4 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.

2.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Betreibungsamt Olten-Gösgen, Amthausquai 23, 4600 Olten, und der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 2. Juni 2005

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: