87-506
Verwaltungsbehörden 23.06.1989 87.506
23. Juni 1989Deutsch11 min
Source admin.ch
23. Juni 1989 N 1131 Motion Bundi ces sont fixées selon le principe de la couverture des frais, qui, d'une part, signifie que les dépenses administratives doivent être couvertes et, d'autre part, exige que le montant total des émoluments ne soit pas exagérément supérieur au coût total de l'activité de l'administration. L'émolument pris isolément doit ainsi être raisonnablement proportionné à la prestation fournie. Pour des raisons humanitaires, l'article 16, lettre f, de l'ordonnance susmentionnée prévoit que les prestations accordées en cas de maladie, d'accident, de décès ou d'arrestation bénéficient d'une franchise de quatre heures déduite du montant total de l'émolument calculé pro rata temporis. Nous avons donc des règles extrêmement précises que nos collaborateurs doivent observer. Par ailleurs, des rapports d'inspection relatifs à la gestion des affaires administratives et consulaires de nos représentations indiquent de manière constante quêtant nos représentations à l'étranger que la centrale interviennent de façon efficace et adéquate en fonction de la situation. Il y aura toujours, ici ou là, un événement quelconque qui justifiera une réclamation. Nous savons aussi, par le courrier que nous recevons pour nous remercier, que certains de nos agents consulaires et diplomatiques n'hésitent pas, pour faciliter l'arrangement de certains problèmes, à ouvrir leur propre porte-monnaie pour venir au secours de nos compatriotes en difficulté, en leur prêtant même quelquefois des sommes importantes. Le Conseil fédéral estime donc que le dispositif actuel en matière d'aide aux ressortissants suisses qui se trouvent en difficulté ou qui ont été victimes d'un crime à l'étranger, a fait ses preuves et qu'il n'est par conséquent pas opportun de le modifier. Il vous propose dès lors de rejeter le postulat. Präsident: Der Postulant hält an seinem Vorstoss fest. Abstimmung - Vote Für Uëberweisung des Postulates Dagegen
Erwägungen
43.
Stimmen
69.
Stimmen #ST# 87.506 Motion Bundi Schaffung einer zentralen Dienststelle für Abrüstung Problèmes du désarmement. Création d'un service central Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1987 Angesichts der bescheidenen personellen Dotierung der sich mit der Abrüstung befassenden Bundesstellen wird der Bundesrat eingeladen, eine zentrale Dienststelle für Abrüstung zu schaffen; diese soll personell so dotiert sein, dass die Schweiz im Hinblick auf die mit der Abrüstung sich stellenden Verifikationsaufgaben ihre guten Dienste anbieten kann. Diese Dienststelle soll eng mit den entsprechenden Stellen der anderen Neutralen zusammenarbeiten. Texte de la motion du 18 juin 1987 Etant donné les effectifs restreints dont disposent les services fédéraux qui s'occupent de problèmes de désarmement, le Conseil fédéral est chargé de créer un service central qui soit doté d'un personnel suffisant pour permettre à la Suisse d'offrir ses bons offices en vue de l'exécution de tâches de contrôle qu'impliqueront les accords sur le désarmement. Ce service devra travailler en étroite collaboration avec ses homologues des autres pays neutres. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin Richard, Bircher, Borei, Braunschweig, Deneys, Eggenberg-Thun, Euler, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Mort, Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann, Renschler, Robbiani, Rubi, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen.Vannay (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Von der Schweiz muss erwartet werden, dass sie im Rahmen ihrer Neutralität ihr Möglichstes unternimmt, um einen bewussten Beitrag an die weltweiten Bemühungen zur Abrüstung zu leisten. Die humanitäre Tradition unseres Landes gebietet uns auch, unsere Anstrengungen für Frieden und Sicherheit in der Welt beharrlich fortzusetzen. Ein Mittel, unsere Disponibilität stärker in den Vordergrund zu rücken, besteht in einem gezielten Angebot von guten Diensten im Abrüstungsbereich. Zur Zeit befassen sich ca. 3 bis 4 Personen im EDA mit Abrüstungsfragen; die Zahl im EMD dürfte kaum höher sein. Diese Dienste sind im Vergleich mit anderen neutralen Staaten knapp ausgestattet. Sie sollen deshalb ausgebaut werden. Zweckmässig wäre ein gemeinsamer EDA-EMD-Dienst (vergleichbar mit dem Integrationsbüro zwischen EDA und EVD). Da es jedoch vor allem um aussenpolitische Fragen geht, soll der Schwerpunkt beim EDA liegen, was auch für die politische Transparenz dieses Dienstes wichtig ist. Die Bedeutung des Ausbaues der diesbezüglichen Verwaltung lässt sich wie folgt erklären: - Die neue Dienststelle würde in die Lage versetzt, die komplexe Materie der Abrüstung vertiefter zu studieren und zu verstehen; - Sie würde Gewähr leisten, einen schweizerischen Standpunkt klarer zu definieren und gegen aussen zu vertreten und damit auch unsere Interessen in den internationalen Verhandlungen (multilateral und bilateral) besser zu verteidigen; -Sie würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Schweiz in Zukunft - wenn die Aufgabe der Verifikation allfälliger Abrüstungsabkommen sich konkret stellt-kompetent und glaubwürdig ihre guten Dienste anbieten kann. Unsere Bemühungen auf diesem Gebiet gilt es in Zukunft besser mit jenen anderer Neutraler zu koordinieren. Dies gilt sowohl für die Ausbildung von Spezialisten als auch für einen zu intensivierenden Informationsaustausch, durch den wir vom Niveau der Arbeiten insbesondere der Schweden profitieren könnten. Eine solche Koordination wäre vor allem dann wichtig, wenn die Neutralen für die Verifikation in Zukunft gemeinsam ihre Dienste anböten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. September 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 septembre 1987 Die Infrastruktur der Bundesverwaltung für den Bereich der Friedenssicherung, der Vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen, der Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Abklärung von Möglichkeiten entsprechender Guter Dienste (nachfolgend kurz Abrüstung genannt) mag im Vergleich mit ändern Staaten bescheiden erscheinen. Bundesrat und Bundesverwaltung haben jedoch in den vergangenen Jahren die im Rahmen der Personalplafonierung möglichen Dispositionen getroffen, um den ständig komplexer werdenden Aufgaben in diesem Bereich gerecht zu werden. So sind gegenwärtig die folgenden personellen und materiellen Ressourcen eingesetzt: Im EDA werden die Abrüstungsfragen grundsätzlich durch den Dienst für politische Sonderfragen betreut (geschaffen 1980). Gewisse Abrüstungsprobleme werden auch vom Politischen Sekretariat behandelt. Der KSZE-Dienst (geschaffen 1985) ist für die entsprechenden Fragen im Rahmen der KSZE/KVAE zuständig. Alle drei Dienste arbeiten unter der Leitung des Staatssekretärs zusammen. Im EMD werden die Aufgaben der Abrüstung von der Untergruppe Front des Stabs der Gruppe für Generalstabsdienste wahrgenommen. Koordination und Zusammenarbeit zwi-- 1 of 3 -Motion Müller-Meilen 1132 N 23 juin 1989 sehen EDA und EMD haben sich im Abrüstungsbereich seit über 20 Jahren bestens bewährt, und zwar nicht nur verwaltungsintern, sondern auch bei internationalen Konferenzen. Sie wird durch regelmässige Konsulationen zwischen dem Staatssekretär und dem Generalstabschef gewährleistet und abgerundet. Je nach der Problemlage werden ausserdem interessierte Dienste anderer Departemente zur Mitarbeit eingeladen, wie z. B. das Bundesamt für Aussenwirtscnaft oder das Bundesamtfür Energiewirtschaft. Seit einigen Jahren ist unserer Mission in Genf ein militärischer Berater (ranghoher Offizier) für die Belange der Abrüstungskonferenz zugeteilt. Da die Schweiz nicht Mitglied dieser Konferenz ist, sind ihr bei ihrer Tätigkeit allerdings Grenzen gesetzt. Dasselbe gilt auch für unsere Beobachter-Mission in New York. An allen unseren für Sicherheitspolitik bedeutenden Aussenposten werden die Fragen der internationalen Sicherheit, der Rüstungskontrolle und Abrüstung mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Seit 1986 läuft im Institut universitaire de hautes études internationales in Genf ein Sonderprogramm für die Ausbildung von Sicherheitsexperten. In einem einjährigen Kurs wurden je zwei Beamte des EDA und des EMD über Sicherheits- und insbesondere auch Abrüstungsfragen unterrichtet. Dadurch wird verwaltungsintern das personelle Potential für die Bearbeitung entsprechender Aufgaben, besonders auch im Hinblick auf die Prüfung der Uebernahme eventueller Verifikationsaufgaben durch die Schweiz, verstärkt. Ein zweiter Kurs wird im Lehrjahr 1987/1988 mit je zwei weiteren Beamten durchgeführt. Schliesslich hat das Parlament für 1987 einen Kredit von
350.
000 Franken gesprochen, der es der Bundesverwaltung ermöglicht, Ressortforschung und verwandte Massnahmen auf den Gebieten Sicherheitspolitik, Friedenssicherung, Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie Gute Dienste zu finanzieren. Auf diese Weise kann die Verwaltung die vorhandenen Forschungsreserven für die Erarbeitung von Grundlagen und die Behandlung von Sachfragen besser nutzen und koordinieren. Der Kontakt zwischen Verwaltung und Wissenschaft kann so vertieft werden. Entsprechende Kredite werden auch für die Jahre 1988 und 1989 beantragt werden. Um der Koordination und Zusammenarbeit zwischen den interessierten Departementen und Dienststellen einen ständigen Rahmen zu geben und um auch über eine verwaltungsinterne Instanz für Grundlagen- und Sachstudien zu verfügen, ist 1982 die interdépartementale «Arbeitsgruppe Gute Dienste und Internationale Friedenssicherung» (AGDIF) gebildet worden. Sie beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Rüstungskontrolle, der Verifikation sowie der anfälligen Möglich-keiten Guter Dienste in diesem Zusammenhang. Sie ist auch für die intensivierten Kontakte mit den zuständigen Wissenschaftskreisen verantwortlich (Ressortforschung und verwandte Massnahmen). Unter anderem ist die von Professor Gasteyger und René Haug durchgeführte Nationalfondsstudie, erschienen 1986 unter dem Titel «Schweiz und Rüstungskontrolle: Schweizerische Aussenpolitik vor neuen Aufgaben» (Verlag Rüegger, Grüsch), ein Ergebnis der Bemühungen der AGDIF. Wie die fast 15-jährige Geschichte der KSZE, ihrer Folgekonferenzen und Expertentreffen zeigt, arbeiten wir in dem Ausmass mit den ändern N + N zusammen, als es sich bei voller Wahrung unserer eigenen Interessen als möglich und zweckmässig erweist. Allerdings ist gerade der komplexe Problemkreis der Sicherheitspolitik ein Bereich, in dem nationale Interessen von ausschlaggebender Bedeutung sind. Die oft divergierenden geopolitischen und strategischen Anliegen der N + N-Staaten erschweren eine umfassende Zusammenarbeit. Der Bundesrat ist folglich der Ansicht, dass der geschaffene institutionelle Rahmen den gegenwärtigen Bedürfnissen Rechnung trägt. Er wird indessen die weitere Entwicklung auf dem Gebiet der internationalen Sicherheitspolitik aufmerksam verfolgen, um, sofern es die Umstände erfordern, die Strukturen der Verwaltung in dem vom Motionär gewünschten Sinne zu verstärken. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.427 Motion Müller-Meilen Europäische Koordination der Flüchtlingspolitik Politique des réfugiés. Coordination européenne Wortlaut der Motion vom 17. März 1989 Der Bundesrat wird aufgefordert, seine Aussenpolitik stärker in den Dienst einer europäischen Koordination der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik zu stellen. Ziel muss es sein, die westeuropäischen Staaten zu einer Konferenz einzuladen, welche eine Konvention betreffend die gemeinsame Haltung und Bewältigung der Flüchtlings- und Zuwanderungsströme nach Europa ausarbeitet. Texfe de la motion du 17 marsi 989 Le Conseil fédéral est chargé, par le biais de sa politique étrangère, d'intervenir davantage en vue d'une coordination de la politique d'asile et d'immigration à l'échelon européen. Ces efforts doivent viser à la réunion d'une conférence des Etats d'Europe occidentale, conférence qui sera chargée d'élaborer une convention définissant des lignes communes en vue de résoudre le problème posé par l'afflux de réfugiés et d'immigrants vers l'Europe. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Bonny, Eggly, Loeb, Mühlemann, Portmann, Sager, Widmer (8) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die weltweiten Flüchtlings- und Zuwanderungsströme nach dem Westen Europas irritieren und überfordern einzelne Staaten. Eine Verschärfung der Aufnahmebedingungen im einen Land führt zum entsprechend erhöhten Zustrom in die Nachbarstaaten. Es hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass nur eine gemeinsame Haltung der Staaten Westeuropas es gestattet, den Anforderungen gerecht zu werden. Massnahmen einzelner Staaten überwälzen die eigenen Pflichten den Nachbarländern. Die Grundsätze der KSZE-Akte bieten Gewähr, dass die Staaten ihre Völkerrechtspflichten erfüllen und die Menschenrechte der Flüchtlinge und Zuwanderer respektiert bleiben. Das anvisierte Zusammenwirken der Staaten Westeuropas soll schliesslich Wege aufzeigen, wie das weltweite Nord-Süd-Gefälle anders als durch Flucht und Zuwanderung der Menschen von Süd nach Nord überwunden werden kann. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 mai 1989 Ansätze zur internationalen Meinungsbildung finden sich innerhalb der EG (Ministerrat und Kommission), im Europarat sowie im Rahmen der informellen Konsultationen zwischen Aufnahmestaaten und dem UNHCR; auch die OECD befasst sich damit. Für die Schweiz sind vor allem die Arbeiten des Expertenkomitees für Asylfragen des Europarates (Cahar) und die- Entwicklungen innerhalb der sogenannten Schengener Gruppe (Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Bénélux) von Bedeutung. Der Entwurf für ein vom Cahar ausgearbeite-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bundi Schaffung einer zentralen Dienststelle für Abrüstung Motion Bundi Problèmes du désarmement. Création d'un service central In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 87.506 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1131-1132 Page Pagina Ref. No 20 017 473 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --