88-083
Verwaltungsbehörden 08.03.1989 88.083
8. März 1989Deutsch5 min
Source admin.ch
8. März 1989 89 EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht Zustimmung - Adhésion #ST# 88.083 Zolltarif arische Massnahmen 1988/11 Tarif des douanes. Mesures 1988/11 Bericht, Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. Januar 1989 (BBI 1989 l, 458) Rapport, message et projet d'arrêté du 11 janvier 1989 (FF 1989 I, 450) Beschluss des Nationalrates vom 1. März 1989 Décision du Conseil national du 1er mars 1989 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Gadient, Berichterstatter: Der Bundesrat erstattet halbjährlich Bericht über die Zollmassnahmen, die er in Ausübung seiner Befugnisse erlassen hat. Die Bundesversammlung entscheidet über das weitere Inkrafttreten der Massnahmen. Unter Massnahmen gestützt auf das Zolltarifgesetz fallen vorerst die Anpassungen zur Wiederherstellung des früheren Belastungsgrades. Am 1. Januar 1988 trat der auf dem Harmonisierten System basierende Gebrauchstarif in Kraft. Die Umstellung verlief gut, doch rechnete man von Anfang an mit der Notwendigkeit späterer Korrekturen, weil man nicht überall voraussehen konnte, welche Belastungen sich aus den neuen Zollansätzen für die einzelnen Waren tatsächlich ergeben würden. Erste Korrekturen wurden von den eidgenössischen Räten im Herbst 1988 gutgeheissen. In der Zwischenzeit haben sich weitere Einzelkorrekturen, mit denen der frühere Belastungsgrad wiederhergestellt wird, als nötig erwiesen. Von den Korrekturen betroffen sind einige Produkte, die in der Botschaft aufgelistet sind, wie Kunststoffe, Sperrholz, Flachglas, Holzmöbel und andere. Sodann ist im Zusammenhang mit der Aenderung der Freihandelsverordnung das Zweite Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen Schweiz-EWG zu erwähnen, gemäss dem bei der Einfuhr von spanischen Waren auf die Zollerhebung verzichtet wird, wenn die Zollbelastung höchstens
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Prozent des Wertes ausmacht. Das bewirkte eine entsprechende Aenderung der Zollansätze. Der Verzicht auf die Erhebung dieser Zölle wird mit einer Verminderung der Zolleinnahmen von ungefähr 1,2 Millionen Franken pro Jahr verbunden sein. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Zuge der internationalen Bereinigung der Transponierung der Bestimmungen des Freihandelsabkommens in die Nomenklatur des Gebrauchstarifs 1986 auch verschiedene Modifikationen notwendig wurden. Unter Massnahmen gestützt auf das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten ist die Aenderung des Gebrauchstarifs 1986 für Maiszubereitungen anzuführen. Diese Aenderung macht eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die Ein-und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten und der Verordnung über die Berechnung der beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten erforderlich. Bereits abschliessend noch ein Hinweis auf die Massnahmen gestützt auf den Zollpräferenzbeschluss: Der Anhang l der Verordnung über die Präferenz-Zollansätze zugunsten der Entwicklungsländer wurde der geänderten Tarifstruktur angepasst. Die Revision der Verordnung ist bedingt durch die Anpassung der Ursprungsregeln an den Gebrauchstarif 1986 sowie durch die Schaffung der Möglichkeit einer Sonderbehandlung zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer und durch Aenderungen verfahrenstechnischer Vorschriften. Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschlüssen über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen und über die Genehmigung eines Zollabkommens mit der EWG im Anschluss an den Beitritt Spaniens und Portugals zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen Arrêté fédéral approuvant des mesures touchant le tarif des douanes Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit) Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zollabkommens mit der EWG im Anschluss an den Beitritt Spaniens und Portugals Arrêté fédéral approuvant un accord sur les droits de douane avec la CEE consécutif à l'adhésion de l'Espagne et du Portugal Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 89.003 EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht Comité parlementaire AELE. Rapport Herr Gadient unterbreitet im Namen der Schweizer Delegation beim EFTA-Parlamentarierkomitee den folgenden -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Zolltarifarische Massnahmen 1988/II Tarif des douanes. Mesures 1988/II In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.083 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 89-89 Page Pagina Ref. No 20 017 378 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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