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Verwaltungsbehörden 10.12.1990 88.239
10. Dezember 1990Deutsch10 min
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10. Dezember 1990 2243 Parlamentarische Initiative (Feigenwinter) Nebiker, Berichterstatter: Es geht wiederum um die Koppelung der drei Vorlagen. Zu Ziffer II Absatz 2 beantrage ich Ihnen, dem Antrag Cavadini zuzustimmen. Das ist eine redaktionelle Aenderung: «Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten»; das kommt in Ziffer III hinein. Das ist an sich richtig. Bei Ziffer III empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Ich bin überzeugt, Herr Bundesrat Stich wird die notwendige Erklärung abgeben, dass er das Stempelsteuergesetz so rasch als möglich in Kraft setzen wird, sobald die beiden anderen gekoppelten Vorlagen kein Hindernis mehr darstellen. Das Stempelsteuergesetz wird also in Kraft treten, wenn die Mehrwertsteuervorlage beim Volk Gnade finden wird. Das ist der kritische Punkt. Dann wird Herr Bundesrat Stich auch das Stempelsteuergesetz in Kraft setzen. Dann hat er nämlich Gewähr dafür, dass er die Kompensation für die Ausfälle bei der Stempelsteuergesetzesrevision erhält. Er hat sogar noch mehr, daran hat er am meisten Freude, allerdings erst zwei Jahre später. Wir erwarten, dass das Stempelsteuergesetz sehr rasch in Kraft tritt, damit die Abwanderung der Geschäfte im Interesse der ganzen Schweiz - nicht nur der Banken nicht weiterhin ins Ausland erfolgt. Ich bitte Sie, dem'Antrag der Kommission zuzustimmen und damit die Verknüpfung der drei Steuervorlagen zu vollenden. Im übrigen möchte ich für die speditive Behandlung des ganzen Geschäftes herzlich danken. Wir haben sie etwas fraktioniert vorgenommen, aber trotzdem sind wir zu einem guten Ende gekommen. Es bestehen gegenüber dem Ständerat nur noch zwei erhebliche Differenzen: die Besteuerung des Gastgewerbes und die Steuern auf den Lebensversicherungen, die wir soeben beschlossen haben. Das sind die einzigen Streitpunkte, so dass es möglich sein sollte, die Vorlage noch diese Session zur Schlussabstimmung zu bringen. Bundesrat Stich: An sich hätten wir auch ohne die Intervention von Herrn Cavadini die Absicht gehabt, das Gesetz möglichst frühzeitig in Kraft zu setzen. Nach Ihrem Beschluss in bezug auf die Hôtellerie werden wir uns sogar Mühe geben, auch die1 Mehrwertsteuer möglichst rasch in Kraft zu setzen. Präsident: Herr Cavadini teilt mit, dass er seine Anträge zu den Ziffern II und III zurückzieht. Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 94 Stimmen Dagegen 16 Stimmen An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 88.239 Parlamentarische Initiative (Feigenwinter) Aenderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben Initiative parlementaire (Feigenwinter) Droits de timbre. Révision de la loi Siehe Jahrgang 1989, Seite 1468-Voir année 1989, page 1468 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Herr Nebiker unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes den vorliegenden Bericht und überweisen ihn gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme. Nationalrat Feigenwinter reichte am 5. Dezember 1988 eine parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs zur Revision des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben ein und forderte eine Deregulierung staatlicher Schranken - vor allem steuerlicher Hindernisse -, um den Finanzplatz Schweiz im Wettbewerb um die Konkurrenzfähigkeit besserzustellen. Der Nationalrat hat am 27. September 1989 mit 102 zu 49 Stimmen dem Antrag der vorberatenden Kommission zugestimmt und der Initiative Folge gegeben (Bericht vom 21. August 1989). Die Kommission behandelte im Geschäft 89.041 Neue Finanzordnung die Teile: A. Bundesbeschluss über die Neuordnung der Bundesfinanzen und B. Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Am 22. Januar, 30. Januar und 23. April 1990 beriet sie das Bundesgesetz über die Stempelabgaben und folgte dabei mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerats. Der Ständerat hatte seinerseits praktisch alle Vorschläge der parlamentarischen Initiative 88.239 übernommen. Am 5. November 1990 beschloss deshalb die Kommission, ohne erneute materielle Diskussion, dem Nationalrat den folgenden Antrag zu stellen. M. Nebiker présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Nous vous soumettons, conformément à l'article 21 quater, alinéa 3, de la loi sur les rapports entre les conseils, le présent rapport que nous transmettons simultanément au Conseil fédéral pour avis. Le conseiller national Feigenwinter a déposé le 5 décembre 1988 une initiative parlementaire rédigée de toutes pièces, laquelle demande une révision de la loi du 27 juin 1973 sur les droits de timbre, dans le but de démanteler les restrictions légales - tout particulièrement les obstacles fiscaux - afin d'améliorer la compétitivité de la place financière suisse. Le Conseil national a approuvé le 27 septembre 1989 par
Erwägungen
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voix contre 49 la proposition de la commission préparatoire de donner suite à l'initiative (rapport du 21 août 1989). La commission a examiné l'objet 89.041 Nouveau régime financier, soit les parties A, arrêté sur le nouveau régime des finances fédérales, et B, loi fédérale sur les droits de timbre. Les
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et 30 janvier et le 23 avril 1990, elle a débattu la loi et s'est majoritairement ralliée aux décisions du Conseil des Etats, lequel avait lui-même repris quasiment toutes les propositions de l'initiative parlementaire 88.239. En conclusion, la commission a donc décidé le 5 novembre 1990, sans reprendre la discussion de fond, de présenter au Conseil national la proposition ci-après.
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Turquie. Interpellations urgentes 2244 N 10 décembre 1990 Antrag der Kommission Der Kommission beantragt dem Nationalrat mit 14 zu 0 Stimmen, die parlamentarische Initiative als erfüllt abzuschreiben. Proposition de la commission La commission propose au Conseil national, par 14 voix sans opposition, de classer l'initiative parlementaire, considérant que tous ses objectifs ont été réalisés. Abgeschrieben - Classé #ST# 90.886 Dringliche Interpellation der grünen Fraktion Menschenrechtsverletzungen in der Türkei Interpellation urgente du groupe écologiste Violations des droits de l'homme en Turquie Wortlaut der Interpellation vom 26. November 1990 Die Türkei massiert grosse Truppenverbände im östlichen Teil des Landes. Im Schatten der Golfkrise wird die türkisch-kurdische Grenzregion zum Irak von Kurden freigeräumt. Einmal mehr hat das kurdische Volk unter schwersten Menschenrechtsverletzungen zu leiden. Wirfragen den Bundesrat an:
1.
Welches sind die Gründe, trotz eindeutigen Bestimmungen im Kriegsmaterialgesetz, die Türkei vom Waffenausfuhrverbot, das der Bundesrat über die Krisenregion Naher Osten legte, auszunehmen?
2.
Ist dem Bundesrat bekannt, dass in den 13 türkisch-kurdischen Provinzen nach wie vor das Kriegsrecht herrscht?
3.
Weshalb erlässt der Bundesrat keinen Ausschaffungsstopp für Kurden, gemäss Non-refoulement-Prinzip, die doch bei einer Ausschaffung in die Türkei an Leib und Leben höchst gefährdet sind?
4.
Ist der Bundesrat bereit, bei der türkischen Regierung schärfstens gegen die Menschenrechtsverletzungen dertürkischen Regierung gegen das eigene kurdische Volk zu protestieren? Texte de l'interpellation du 26 novembre 1990 La Turquie est en train de masser des troupes dans sa partie orientale. Exploitant la crise du Golfe, elle évacue les Kurdes de la région turco-kurde proche de la frontière irakienne. Une fois de plus, le peuple kurde subit de graves violations des droits de la personne. Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes:
1.
Pour quelles raisons les mesures d'interdiction d'exporter des armes prises à rencontre des pays du Proche-Orient ne s'appliquent-elles pas à la Turquie, malgré les dispositions pourtant claires de la loi sur le matériel de guerre?
2.
Le Conseil fédéral sait-il que les 13 provinces turco-kurdes continuent à être soumises à la loi martiale?
3.
Pourquoi ne suspend-il pas les renvois de Kurdes dans leur pays en suivant le principe du non-refoulement, alors que ces personnes sont exposées à de graves dangers pour leur vie et intégrité corporelle si elles retournent en Turquie?
4.
Est-il disposé à protester vivement auprès du gouvernement de la Turquie contre les violations des droits de la personne commises envers le peuple kurde de son propre pays? Sprecher-Porte-paro/e:Meier-Glattfelden #ST# 90.897 Dringliche Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Waffenexport in die Türkei. Entscheidung des Eiundesrates Interpellation urgente du groupe socialiste Exportation d'arme» vers la Turquie. Décision du Conseil fédéral Wortlaut der Interpellation vom 27. November 1990 In den kurdischen Provinzen der Türkei spielen sich schwerwiegende Ereignisse ab. Die türkische Regierung hat am 28. August 1990 die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Vorwand suspendiert, es gebe zahlreiche terroristische Aktivitäten in unterschiedlich-sten Formen. Während der Bundesrat weiterhin behauptet, die Menschenrechtssituation in der Türkei habe sich verbessert und die Ausfuhr von Waffen in dieses Land müsse deshalb nicht verboten werden, gibt es zahlreiche, unwiderlegbare Belege dafür, dass in den kurdischen Provinzen der Türkei eine Bürgerkriegssituation herrscht und eine grosse Gefahr besteht, dass die türkische Regierung die Golfkrise und die damit verbundene Truppenkonzentration im Herzen der kurdischen Grenzgebiete Iraks dazu benutzt, im eigenen Land eine Art Endlösung der Kurdenfrage herbeizuführen. Die Massendeportationen der Bevölkerung, die Einäscherung von Dörfern, Morde an Zivilpersonen, grausame Behandlung von Inhaftierten, einschliesslich Frauen und Kinder, sowie willkürliche Festnahmen und Folterungen haben zur Folge, dass Zehntausende von Kurden Flüchtlinge im eigenen Land sind und zusammengepfercht in Zeltlagern leben. Die Lebensbedingungen sind sehr prekär und werden durch den einbrechenden Winter dramatisch verschärft. Im Widerspruch zu den Genfer Konventionen hat die Türkei dem IKRK das Recht, die Lager zu besuchen, bisher verweigert. Amnesty International ha': dieser Tage die Oeffentlichkeit auf Prozesse hingewiesen, eie beim Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir gegen Kinder jnd Jugendliche laufen, von denen einige mit der Todesstrafe rechnen müssen. Diese dramatische Sachlage veranlasse uns, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:
1. Will er nicht auf seinen Entscheid in Sachen Waffenausfuhr in die Türkei zurückkommen, da dieses Land im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial als Gebiet bezeichnet werden kann, in dem «ein bewaffneter Konflikt herrscht oder auszubrechen droht oder sonstwie gefährliche Spannungen drohen» und es keineswegs sicher ist, dass die gelieferten Waffen nicht gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt werden?
1. Will er nicht auf seinen Entscheid in Sachen Waffenausfuhr in die Türkei zurückkommen, da dieses Land im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial als Gebiet bezeichnet werden kann, in dem «ein bewaffneter Konflikt herrscht oder auszubrechen droht oder sonstwie gefährliche Spannungen drohen» und es keineswegs sicher ist, dass die gelieferten Waffen nicht gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt werden?
2. Ist er bereit, sich für den Schutz der Grundrechte der Bevölkerung in den kurdischen Gebieten einzusetzen und zu verlangen, dass die Europäische Menschenrechtskonvention wieder in Kraft gesetzt wind?
3. Ist er bereit, bei der türk ischen Regierung mit Nachdruck zu intervenieren, um zu erreichen, dass das IKRK die Flüchtlingslager besuchen kann, und kann er ein Programm für humanitäre Hilfe zugunsten der betroffenen Bevölkerung anbieten?
4. Ist er bereit, sich dafür einzusetzen, dass keine Todesurteile vollstreckt werden?
5. Ist er bereit, falls es sich erhärten sollte, dass unser Botschafter in der Türkei, Herr Lacher, Erklärungen zur Unterstützung von Zensurmassnaimen der türkischen Regierung abgegeben hat, sich von solchen Erklärungen zu distanzieren? Texte de l'interpellation du 27 novembre 1990 Des événements graves i;e déroulent dans les provinces kurdes de Turquie où le gouvernement turc a suspendu l'applica-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Feigenwinter) Aenderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben Initiative parlementaire (Feigenwinter) Droits de timbre. Révision de la loi In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.239 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.12.1990 - 14:30 Date Data Seite 2243-2244 Page Pagina Ref. No 20 019 297 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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