88-517
Verwaltungsbehörden 15.12.1989 88.517
15. Dezember 1989Deutsch9 min
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Motion Fischer-Seengen 2228 N 15 décembre 1989 Antrag der Kommission Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Proposition de la commission Pour ces raisons, la commission propose de prendre acte de la pétition, mais de ne pas y donner suite. Zustimmung-Adhésion #ST# 87.947 Postulat Leutenegger Oberholzer Krankenversicherung. Stopp der Desolidarisierung Assurance-maladie. Frein à la désolidarisation Siehe Jahrgang 1988, Seite 433 - Voir année 1988, page 433 87.954 Postulat Leutenegger Oberholzer Krankenkassenfusionen. Vermehrter Schutz der Versicherten Fusion de caisses-maladie. Meilleure protection des assurés Siehe Jahrgang 1988, Seite 434 - Voir année 1988, page 434 Diskussion - Discussion Allenspach: Sie haben am Mittwoch diese beiden Postulate von der Traktandenliste abgesetzt. Das gab Zeit und Gelegenheit, Kontakte mit der Verwaltung aufzunehmen und über den Stand der Arbeiten der Kommission Schoch orientiert zu werden. Vor zwei Jahren habe ich der Ueberweisung dieser beiden Postulate opponiert. Die Neuordnung der Krankenversicherung, so schien es mir, müsste von einer ganzheitlichen Sicht ausgehen; Postulate, die nur einzelne Fragen angehen und damit die Ganzheitlichkeit unterbrechen, sind aus dieser Sicht falsch. Inzwischen hat der Bundesrat einen umfassenden Revisionsauftrag erteilt. Die in beiden Postulaten erwähnten Probleme sind in diesem Gesamtauftrag erörtert worden. Damit fallen meine Vorbehalte gegen die Ueberweisung der beiden Postulate weg. Die zuständige Verwaltung vertritt ebenfalls die Auffassung, dass mit der Erteilung des Gesamtauftrags und den entsprechenden Eckwerten die Postulate bereits erfüllt sind und dass sie ohne weiteres bei der nächsten Revision der Krankenversicherungsgesetzgebung abgeschrieben werden können. Ich kann mich diesem Vorgehen durchaus anschliessen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.517 Motion Fischer-Seengen Volkszählung 1990 Recensement de la population de 1990 Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988 Der Bundesrat wird ersucht, die Volkszählung 1990 so zu organisieren und durchzuführen, dass deren Ergebnisse für die Nationalratswahlen 1991 verwendet werden können. Texte de la motion du 22 juin 1988 Le Conseil fédéral est chargé d'organiser et de faire exécuter le recensement de la population de 1990 de telle sorte que les résultats puissent être utilisés pour l'élection du Conseil national de 1991. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bircher, Bonny, Cincera, Fischer-Hägglingen, Giger, Hess Otto, Humbel, Keller, Loretan, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Müller-Aargau, Müller-Wiliberg, Nabholz, Reimann Maximilian, Rüttimann, Thür, Wanner, ZbindenHans.Zwingli (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die eidgenössischen Räte haben mehrheitlich beschlossen, die nächste Volkszählung nicht gemäss Antrag des Bundesrates 1989, sondern erst 1990 durchzuführen. Gemäss Aussage in der Botschaft stehen somit die Resultate nicht frühzeitig genug zur Verfügung, um Grundlage für die Verteilung der Nationalratsmandate unter den Kantonen im Jahr 1991 bilden zu können. In der Volkszählung werden nicht nur zu statistischen Zwecken, sondern auch für Planungen und Entscheide der Wirtschaftspolitik, der Raumordnungs- und Regionalpolitik, der Wohnungspolitik, der Verkehrspolitik, der Bildungs- und Sozialpolitik (Botschaft S. 3) zahlreiche Daten erhoben, deren sorgfältige Auswertung naturgemäss einige Zeit beansprucht. Für die Festlegung der Parlamentssitze nach Kantonen ist jedoch nur ein einziges Element massgeblich, jenes der Wohnbevölkerung (Art. 16 BG über die politischen Rechte). Es ist schwer einsehbar, dass es im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung nicht möglich sein soll, die Zahl der Wohnbevölkerung als einziges Element bis Ende Februar 1991, dem nach Auffassung des Bundesrates spätesten Zeitpunkt für die Berücksichtigung zur Festlegung der Sitzverteilung (Botschaft S. 7), zu ermitteln. Es ist staatspolitisch nicht akzeptabel, wenn 1991 die Nationalratswahlen aufgrund veralteter statistischer Unterlagen durchgeführt werden, nachdem die neue Volkszählung bereits stattgefunden haben wird. Die Kantone, denen voraussichtlich zusätzliche Mandate zufallen (Aargau, Tessin, Zug) haben Anspruch auf Berücksichtigung der aktuellen Zahlen zur Verteilung der Mandate unter den Kantonen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988 In seiner Botschaft vom 28. Oktober 1987 über die Aenderung des Volkszählungsgesetzes hat der Bundesrat die Gründe dargelegt, die eine Verwendung der Volkszählungsdaten vom Dezember 1990 für die Nationalratswahlen 1991 verunmöglichen. Diese haben ihn veranlasst, den eidgenössischen Räten die Vorverschiebung der Volkszählung auf Dezember 1989 zu beantragen. Bei seiner Beurteilung hat der Bundesrat nur auf jene Termine abgestellt, die für die Bestimmung der Wohnbevölkerung der Schweiz ausschlaggebend sind. Für die Bereitstellung der demographischen und sozioökonomischen Strukturdaten für die Gemeinden und Kantone gelten andere, längere Fristen.
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15. Dezember 1989 N 2229 Motion Mauch Ursula Der Nationalrat hat nach ausführlicher Debatte die Vorverlegung der Volkszählung auf das Jahre 1989 abgelehnt. Er hat dies im Bewusstsein getan, dass damit die Daten der Volkszählung 1990 nicht für die Nationalratswahlen 1991 zur Verfügung stehen werden. Der Ständerat ist dem Nationalrat im Differenzbereinigungsverfahren gefolgt. Am 25. Juni 1988 haben die Räte das revidierte Volkszählungsgesetz verabschiedet. Es sieht die Durchführung der nächsten Volkszählung im Dezember 1990 vor. Die Ausgangslage hat sich in organisatorischer Hinsicht in keiner Weise verändert. Folgende Faktoren verhindern eine rechtzeitige Bereitstellung der Volkszählungsdaten vom Dezember 1990 für die Nationalratswahlen 1991:
Erwägungen
1.
Die Sitzverteilung auf die Kantone muss spätestens acht Monate vor dem Wahltag, d. h. im Februar 1991, bekannt sein. Die Erfahrungen der Nationalratswahlen 1987 haben gezeigt, dass dieser Zeitpunkt vermutlich sogar noch vorverlegt werden muss.
2.
Die Bestimmung der Sitzverteilung auf die Kantone gemäss Volkszählung setzt voraus, dass die Wohnbevölkerung aller Gemeinden und Kantone der Schweiz ermittelt und amtlich beglaubigt ist. Dies wiederum bedingt, dass die Erhebungspapiere aller in der Schweiz wohnhaften Personen beigebracht und kontrolliert sind. Diese Arbeit erfolgt weitgehend manuell und lässt sich durch moderne Informatikmittel kaum beschleunigen. Die Grossstädte benötigen für das Beibringen der Erhebungspapiere, die Kontrolle der Vollständigkeit, allfällige Korrekturen und Ergänzungen mindestens vier bis fünf Monate. Besonders zeitintensiv ist die Ermittlung vorübergehend ortsabwesender Personen, das Mahnen von Säumigen und die Herstellung der Verbindung zur Wohnungs- und Gebäudezählung.
3.
Vor allem aber fällt ins Gewicht, dass die Wohnbevölkerung der Schweiz nicht einfach durch Addition der in den Gemeinden ermittelten Daten bestimmt wird. Diese müssen zentral geprüft und zum Teil verändert werden. Personen, die mehr als einen Wohnort haben, haben an jedem Wohnort einen Fragebogen auszufüllen. Ihre Zuordnung zu einer Wohngemeinde erfolgt nach dem Prinzip des «wirtschaftlichen Wohnsitzes», aufgrund von Regeln, die der Bundesrat festlegt. Die doppelt vorhandenen Bogen müssen einander gegenübergestellt und abgeglichen werden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Diese Arbeit kann erst abgeschlossen werden, wenn sämtliche Erhebungspapiere der Gemeinden und Kantone eingetroffen sind.
4.
Von der vollständigen Erhebung der Personen und ihrer korrekten Zuordnung an den Wohnort hängt die Qualität der gesamten Volkszählung ab. Die Bestimmung der definitiven Wohnbevölkerung lässt sich nicht aus dem gesamten Zählungsablauf herauslösen. Die amtliche Beglaubigung der Wohnbevölkerung kann daher frühestens fünf bis sechs Monate nach dem Stichtag der Zählung erfolgen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Abgelehnt- Rejeté #ST# 89.556 Motion Mauch Ursula Kohlendioxid und Luftreinhaltekonzept Anhydride carbonique et lutte contre la pollution de l'air Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1989 Kohlendioxid ist zwar kein Schadstoff, hat aber wegen der weltweit steigenden Konzentration in der Atmosphäre problematische und unabsehbare Auswirkungen auf das Klima. Die Schweiz ist davon einerseits betroffen und muss andererseits versuchen, zur Lösung dieses Problems beizutragen, wie Herr Bundesrat Cotti am Weltumweltschutztag 1989 eindrücklich dargelegt hat. Im Luftreinhaltekonzept des Bundesrates sind lufthygienische Ziele festgelegt für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe. Der Bundesrat wird eingeladen, über die Entwicklung der Kohlendioxid-Frachten ebenfalls Grundlagen zu erarbeiten, welche es ermöglichen, für CCk (wie für die oben erwähnten Schadstoffe) ein Jahresfrachtziel festzulegen. Danach soll ein Massnahmenpakt zur Erreichung des festgelegten Zieles auf denselben Stand gebracht werden wie die Massnahmenvorschläge für die im Luftreinhalte-Konzept aufgeführten Schadstoffe. Texte de la motion du 22 juin 1989 L'anhydride carbonique n'est pas en soi polluant, mais comme sa concentration dans l'atmosphère augmente partout dans le monde, il faut s'attendre à des effets graves et dont on ne peut encore mesurer toute la portée sur le climat. La Suisse subit elle-même ces effets. C'est pourquoi il faut qu'elle contribue à résoudre ce problème ainsi que l'a déclaré expressément le conseiller fédéral, Flavio Cotti lors de la Journée mondiale de l'environnement de 1989. Dans la stratégie de lutte contre la pollution de l'air, présentée par le Conseil fédéral, des objectifs ont été fixés pour réduire la teneur de l'air en anhydride sulfureux, en oxyde d'azote et en hydrocarbures. Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer des bases permettant de limiter les émissions d'anhydride carbonique: il convient de fixer un taux maximal d'émissions par année pour le COa (comme on l'afait pour les polluants indiqués plus haut). Il faudra alors prévoir une série de mesures visant le but fixé, tout comme il a été proposé des mesures visant à réduire les émissions de polluants indiqués dans la stratégie de lutte contre la pollution de l'air. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Bircher, Bodenmann, Braunschweig, Bundi, Euler, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Ott, Rechsteiner, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Züger (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Oktober 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 octobre 1989 Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation Günter vom 22. Juni 1989, Verhinderung klimawirksamer Spurengase (89.534), ausführte, gibt der weltweite Anstieg klimawirksamer Spurengase zu grosser Besorgnis Anlass. Es wird befürchtet, dass daraus eine globale Erwärmung mit unabsehbaren Folgen resultieren könnte. Gemäss Zwischenbericht der Enquete-Kommission des
11.
Deutschen Bundestages «Schutz der Erdatmosphäre» sind das Kohlendioxid zu etwa 50 Prozent, Methan zu 19 Prozent, Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) zu 17 Prozent, Ozon zu 8 Prozent und Lachgas (N2O) zu 4 Prozent an der globalen Erwärmung beteiligt. Der heutige Wissensstand über die Zusammenhänge zwischen der Zunahme klimawirksamer Spurengase und einer Klimaänderung wird als genügend erachtet, um eine weltweite Reduktion der Emissionen dieser Gase anzustreben. Dabei ist jedes Land aufgefordert, seinen Beitrag zu leisten. Die Tatsache, dass die Klimaproblematik auf verschiedene Ursachen und Emissionsquellen zurückzuführen ist, macht eine gesamtheitliche Betrachtung unerlässlich und bedarf beträchtlicher Koordinationsanstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene bezüglich Zielsetzungen und zu ergreifenden Massnahmen.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Fischer-Seengen Volkszählung 1990 Motion Fischer-Seengen Recensement de la population de 1990 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.517 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2228-2229 Page Pagina Ref. No 20 018 088 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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