88-706
Verwaltungsbehörden 17.03.1989 88.706
17. März 1989Deutsch9 min
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17. März 1989 N 591 Postulat Jung Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abgelehnt - Rejeté #ST# 88.379 Postulat Loeb Parlamentarische Vorstösse. Finanzielle und personelle Folgen Interventions personnelles. Conséquences financières et effets sur l'état du personnel Wortlaut des Postulates vom 15. März 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, bereits bei seiner Stellungnahme zu parlamentarischen Vorstössen (insbesondere Motionen und Postulate), soweit dies möglich ist, finanzielle und personelle Folgen für den Bund (allenfalls auch für die Kantone und Gemeinden) in grobem Rahmen bekanntzugeben. Texte du postulat du 15 mars 1988 Le Conseil fédéral est invité à indiquer approximativement, déjà dans ses réponses aux interventions parlementaires (notamment aux motions et aux postulats), les conséquences financières que celles-ci pourraient avoir pour la Confédération et, le cas échéant, pour les cantons et les communes, ainsi que leurs effets sur l'état du personnel de ces collectivités. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Eisenring, Früh, Müller-Meilen, Scheidegger, Steinegger (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Zahlreiche parlamentarische Vorstösse stellen bei ihrer Ueberweisung finanzielle und personelle Weichen für die Zukunft. Das Parlamentsmitglied sollte vor der Ratsabstimmung - und somit, bevor weitere Arbeiten ausgelöst werden - über den groben Rahmen der Auswirkungen orientiert werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. April 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 avril 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.706 Postulat Jung Tierseuchenbekämpfung Lutte contre les épizooties Wortlaut des Postulates vom 26. September 1988 Ich bitte den Bundesrat, dem Parlament die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um eine einheitliche und wirksame Bekämpfung von Tierseuchen zu sichern und die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Texte du postulat du 26 septembre 1988 Je prie le Conseil fédéral de proposer au Parlement les modifications de la loi qui sont nécessaires pour assurer une lutte uniforme et efficace contre les épizooties et mettre à disposition les moyens adéquats. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Richard, Bürgi, Diener, Dormann, Eppenberger Susi, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Hess Otto, Hess Peter, Kühne, Luder, Meier-Glattfelden, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Fri bourg, Schnider, Stamm, Stocker, Tschuppert, Wanner, Wyss William, Zwingli (25) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Bekämpfung gefährlicher Tierseuchen ist eine nationale Aufgabe, die nicht allein den Kantonen überlassen werden darf. Die mit der Revision des Tierseuchengesetzes von 1980 erreichte Kantonalisierung gefährdet die einheitliche und wirksame Bekämpfung von Tierseuchen. Bei der Bekämpfung von gefährlichen Seuchen gemäss Liste A des Internationalen Tierseuchenamtes, wie Maul- und Klauenseuche sowie Viruspest und Vesikulärkrankheit der Schweine, ist ein einheitliches und rigoroses Vorgehen entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg. Wie die Erfahrungen in Italien von 1984 bis 1987 zeigen, sind grössere Seuchenausbrüche auch heute noch möglich. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Misserfolge in der Seuchenbekämpfung hätten zusätzlich weitreichende wirtschaftliche Schäden zur Folge, weil damit zu rechnen ist, dass andere Länder Importverbote für Tiere und tierische Erzeugnisse, auch Milchprodukte, für längere Zeit anordnen würden. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass als Folge einer Praxisänderung in den Ländern der EG auch die Schweiz auf die jährliche Schutzimpfung gegen Maul- und Klauenseuche des Rindviehbestandes verzichten muss. Dies spart zwar wiederkehrende Kosten, erhöht indessen die Gefahr von Seuchenausbrüchen und deren Weiterverbreitung. Das finanzielle Risiko würde dadurch unberechenbar. Der Bund muss nebst der Führungsverantwortung eine aktive Rolle übernehmen und für einheitliche Massnahmen im ganzen Land sorgen. Dies gelingt ihm nur, wenn er die Entschädigung für Tierverluste übernimmt. Für eine wirksame Seuchenbekämpfung sind Infrastrukturen nötig, wie Seuchenfahrzeuge und Seuchenschlachthöfe sowie Tierkörperbeseitigungsanlagen, die über genügend grosse Leistungsreserven für Seuchenfälle verfügen müssen. Die heute vorhandenen Infrastrukturen sind ungenügend. Insbesondere sind die Leistungsreserven und Einrichtungen in den Tierkörperbeseitigungsanlagen so auszubauen, dass verseuchte Tiere in grösserer Menge gefahrlos in der betroffenen Region beseitigt werden können. Dafür ist finanzielle Bundeshilfe nötig, wobei notwendige Anlagen, die wegen der Gesetzesänderung von 1980 keine Bundesbeiträge mehr erhielten, besonders zu fördern sind. Grundsätzlich sollten die Leistungsreserven für Seuchenfälle zur Bundessache erklärt werden. Der Ausbau der Infrastruktur für die rasche Bekämpfung allenfalls auftretender Seuchen durch die Bereitstellung einer Art «Feuerwehr» des Bundes erscheint um so dringlicher, als mit der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes mit dem Abbau gewisser prophylaktischer Schranken - auch in der Schweiz - zu rechnen ist. Gemäss Tierseuchengesetz ist für die Seuchenabwehr an der Grenze der Bund zuständig. Er regelt die Einfuhr von Tieren und Waren und erteilt dafür die Einfuhrbewilligungen. Störend ist heute, dass der Bund das finanzielle Risiko von Seucheneinschleppungen ganz den Kantonen überlässt. So bewilligte der Bund z. B. die Samen vom KB-Stier Star. In Viehbeständen, wo dieser Samen eingesetzt wurde, trat die Rinderseuche IBR-IPV auf. Es konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass der vom Bund zur Einfuhr bewilligte Samen den Seuchenerreger IBR-IPV enthielt. Trotzdem überliess der Bund die Schadendeckung den Kantonen. Es ist angezeigt, dass der Bund die Kosten für die Bekämpfung von Seuchen übernimmt, die durch die Einfuhr von Tieren und Waren verursacht werden.
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Postulat Gysin 592 17 mars 1989 Die Tierseuchenbekämpfung wird immer mehr von den Aussenhandelsbeziehungen abhängig, für deren Politik der Bund zuständig ist. Daher muss der Bund sich vermehrt darum bemühen, die einheitliche und wirksame Bekämpfung von Tierseuchen zu sichern. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen, beabsichtigt allerdings nicht, die Wiedereinführung von Bundesbeiträgen zu beantragen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.757 Postulat Ott Medien-Wirkungsforschung Recherches sur l'impact des médias Wortlaut des Postulates vom 5. Oktober 1988 Angesichts der zunehmenden Verkommerzialisierung des Fernsehens (Satellitenprogramme usw.) und der damit verbundenen Gefahren einer kulturellen Nivellierung, welche schwerwiegende kulturelle und auch politische Folgen haben kann, wird der Bundesrat eingeladen, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, in welcher Weise in der Schweiz die Medien-Wirkungsforschung (im Unterschied zur bereits hinlänglich betriebenen Medien-Nutzungsforschung) vermehrt gefördert und sinnvoll koordiniert werden kann. Texte du postulat du 5 octobre 1988 Au vu de la commercialisation croissante de la télévision (programmes transmis par satellite, etc.) qui peut entraîner un fâcheux nivellement sur le plan culturel et politique, je prie le Conseil fédéral d'examiner, dans un rapport, la question de l'opportunité d'une étude qui permettrait de déterminer comment la Suisse pourrait mieux promouvoir et coordonner les recherches sur l'impact des médias (par opposition aux nombreuses études d'audience qui sont effectuées dans notre pays). Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, Bär, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Biel, Borei, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Columberg, David, Diener, Dietrich, Dünki, Fankhauser, Grendelmeier, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Maeder, Matthey, Nabholz, Portmann, Reimann Fritz, Stappung, Stocker, Ulrich, Widmer, Zbinden Hans, Züger, Zwy-, gart (34) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Unter Medien-Nutzungsforschung (insbesondere auf dem Gebiet des Fernsehens) verstehen wir das rein statistische Erforschen (mit Hilfe von Einschaltquoten), wie bestimmte Arten von Sendungen beim Publikum «ankommen» bzw. von wievielen sie überhaupt beachtet und «konsumiert» werden. Diese Art von Forschung ist rein quantitativ und ist hauptsächlich interessant vom Gesichtspunkt der Medien-Werbung bzw. zur Erhebung eines durchschnittlichen Publikumsgeschmacks. Unter Medien-Wirkungsforschung dagegen versteht man eine mehr qualitativ orientierte und in die Tiefe gehende Erforschung der längerfristigen Wirkungen im Bewusstsein und im Verhalten bestimmter Gruppen des Medienpublikums, die durch bestimmte Arten von Sendungen ausgelöst werden. Will man in Zukunft eine bewusste Medienpolitik betreiben welche angesichts des wachsenden Einflusses der Massenmedien, insbesondere der Télévision, auf das Bewusstsein eine Kulturpolitik und eine Staatspolitik sein wird -, wird es notwendig sein, vermehrt Ergebnisse einer wirklichen Medien-Wirkungsforschung zur Verfügung zu haben. Die Medien-Wirkungsforschung, die in unserem Land bisher erst verstreut und in Ansätzen betrieben wird, bedürfte dazu vermehrter Förderung und Koordination. Ich verweise diesbezüglich insbesondere auf die Forschungen und Meinungsäusserungen des Schweizer Soziologen Prof. Dr. Peter Atteslander. In welcher Weise solche Förderung und Koordination der Medien-Wirkungsforschung zweckdienlich zu erfolgen hätte, bedürfte einer besondern Ueberprüfung. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 13. Februar 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 13 février 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.795 Postulat Gysin Wohnungsmarkt und Wohnungsbau Marché locatif Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1988 Die amtlich publizierten Leerwohnungsziffern geben vermutlich nur einen Bruchteil der effektiv leerstehenden Wohnungen an. Der Vergleich zwischen der umfassenden Wohnungszählung (Volkszählung) und den alljährlichen Angaben drängt diesen Schluss auf. Eine bessere jährliche Erfassung ist geboten. Obwohl die heutigen Leerwohnungsziffern unzulänglich sind, kann festgestellt werden, dass das Angebot neuer Wohnungen rückläufig ist, wogegen die Nachfrage nicht abgenommen hat. Mit Dirigismus ist der Situation nicht beizukommen. Mehr Wohnungsbau ist nötig. Erwünscht sind hiezu eine ausreichende Erschliessung von Bauland und eine bodensparende Bauverdichtung. Der Bundesrat wird eingeladen, in Verbindung mit den Kantonen
Erwägungen
1.
zur Kontrolle der bisherigen Erhebungs-Methode in ausgewählten Siedlungen eine periodische Stichprobe-Ermittlung der leerstehenden Wohnungen in Aussicht zu nehmen;
2.
auf eine ausreichende Erschliessung von Bauland hinzuwirken;
3.
konkrete Wege für bodensparende Bauverdichtung aufzuzeigen. Texte du postulat du 7 octobre 1988 Les chiffres officiels concernant le nombre de logements vides sont sans doute en-dessous de la réalité. C'est du moins ce qui ressort de la comparaison entre le recensement général des logements (recensement de la population) et les données annuelles. La fiabilité de ces dernières doit, en l'occurrence, être améliorée. Même si les chiffres actuels sur les logements inhabités sont incomplets, on constate que l'offre de nouveaux logements est en recul, alors que la demande, elle, ne diminue pas. Or, le dirigisme n'apporte aucune solution au problème. Ce qu'il faut, c'est construire davantage. Pour cela, il y aurait lieu, d'une part, de veiller à ce que la surface des terrains à bâtir soit suffisante et, d'autre part, de favoriser une utilisation plus rationnelle de ces terrains, en encourageant l'habitat groupé.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Jung Tierseuchenbekämpfung Postulat Jung Lutte contre les épizooties In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.706 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 591-592 Page Pagina Ref. No 20 017 268 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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