88-765
Verwaltungsbehörden 21.09.1989 88.765
21. September 1989Deutsch10 min
Source admin.ch
21. September 1989 N 1401 Interpellation Spalti. Drogenbekämpfungskonzept Frau Ulrich: Mir geht es beim ganzen Problemkreis der industriellen Bestrahlung vor allem um die Lebensmittelbestrahlung. Herr Büttiker hatte ja noch eine Interpellation zur Diskussion gestellt, aber auf diese Diskussion wieder verzichtet, so dass ich das, was die Lebensmittel betrifft, jetzt bei der Behandlung seines Postulats sagen werde. Er hat vorhin behauptet, die Lebensmittelbestrahlung sei unbedenklich. Ich muss ihn da korrigieren. Es gibt verschiedene Ansichten, nicht nur die Ansicht der Fachleute und daneben die der Laien, die etwas Angst haben und vielleicht logischen Argumenten nicht zugänglich sind, wie Herr Büttiker vorhin meinte, sondern es gibt auch die Ansicht namhafter Fachleute, die dieser Lebensmittelbestrahlung kein Unbedenklich-keitszeugnis ausstellen. Es gibt Untersuchungen in Indien, es gibt Untersuchungen in England, in der BRD, die darauf hinweisen, dass sehr frisch bestrahlte Ware eben doch Schäden auslösen könnte. Also unbedenklich ist dieses Vorgehen in bezug auf Schädigungen des Menschen sicher nicht, oder wenigstens ist dies nicht erwiesen. Ein zweiter Punkt. Herr Büttiker sagt zu Recht, dass zum Teil schon etwas importiert wird, das bestrahlt ist, was wir aber nicht kennen. Der Ansatz ist dann aber nicht: Also machen wir es auch! Der Ansatz sollte statt dessen sein, alles zu tun, dass eben diese Kontrolle möglich ist, dass die Deklaration für die Konsumenten klargestellt wird, dass der Konsument entscheiden kann, ob er bestrahlte Lebensmittel zu sich nehmen will oder nicht. Es sind sehr viele internationale Konsumentenorganisationen daran interessiert, dass hier Klarheit geschaffen wird. Abgesehen von diesem Schaffen der Klarheit, von dieser Deklaration, noch ein paar Bemerkungen dazu, was es für Auswirkungen hat, wenn Lebensmittel bestrahlt werden. Frau Jeanprêtre hat vorhin den Vitaminverlust genannt. Das Gemüse, die Früchte sehen nach der Bestrahlung sehr schön aus, ohne Deklaration hat man das Gefühl, man hätte ein sehr vollwertiges Nahrungsmittel vor sich. Der Vitamingehalt ist aber durch die Bestrahlung sehr stark reduziert worden. Wir könnten mit dieser Bestrahlung zum Beispiel bakterielle Verunreinigungen bekämpfen. Nehmen wir das Beispiel Geflügelfleisch. Geflügelfleisch ist ein Lebensmittel, das relativ oft mit Salmonellen kontaminiert ist. Ist dies ein Grund, dieses Fleisch zu bestrahlen? Ich glaube nicht, denn die Hühner sind nicht schuld daran, dass ihr Fleisch mit Salmonellen kontaminiert ist, sondern der Mensch ist daran schuld, weil er diese Tiere auf- ich kann nicht sagen, unmenschliche - nicht hühnergerechte Art und Weise hält und dadurch dieser Verschmutzung Vorschub leistet. Es liegt hier wieder das vor, das wir immer wieder feststellen können. Irgend etwas wird im technischen Bereich gemacht. Diese neue Technik, in diesem Fall jetzt Tierhaltung, hat gesundheitliche Folgen. Was ist die Lösung? Nicht das Zurückbuchstabieren, nein, ein Schritt weiter, wieder eine neue Technologie, die dann unter Umständen wieder irgendwelche schädlichen Folgen hat. Deshalb wehren wir uns dagegen, dass diese Instrumente hier eingeführt werden sollen. Ich möchte noch etwas anfügen: Wenn wir Lebensmittelbestrahlung in der Schweiz einführen würden, wäre das ja nur zentral möglich. Diese Anlagen sind sehr teuer, sehr gross, das heisst, wir hätten also wieder ein weiteres Hin- und Hertransportieren der Lebensmittel vom Produzenten zum Bestrahlungsort und dann zum Konsumenten. All das ist umweltpolitisch sicher nicht erwünscht. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen Ueberwiesen - Transmis
Erwägungen
42.
Stimmen
40.
Stimmen #ST# 88.765 Interpellation Spalti Europäisches Drogenbekämpfungskonzept Lutte contre la drogue. Programme européen Siehe Seite 638 hiervor - Voir page 638 ci-devant Diskussion - Discussion Spalti: Ich fasse mich sehr kurz. Man darf mit Genugtuung feststellen, dass der Bundesrat dieses EG-Drogenbekämpfungskonzept anerkennt, sich für eine erfolgversprechende Zusammenarbeit einsetzt und im Interesse der Schweiz bestrebt ist, diese internationale Zusammenarbeit zu intensivieren. Dieses 7-Punkte-Programm der EG sieht einmal die substantielle Unterstützung des Uno-Drogenfonds vor, der durch eine klare Politik und die Verwirklichung konkreter internationaler Massnahmen beachtet wird und wirksam ist. Herr Bundesrat Cotti hat ja zugesagt, dass der Beitrag der Schweiz ab 1990 auf eine Million Franken erhöht werden soll. Das ist erfreulich. Wir müssen aber sehen, dass wir damit immer noch sehr zurückhaltend sind im Vergleich zu vielen anderen Ländern. Der Bundesrat will nun diese Mitwirkung im EG-Drogenkonzept einer vertieften Prüfung unterziehen. Das ist ein dringend notwendiges Signal der schweizerischen Solidarität mit der EG, aber auch vordringlich im eigenen Interesse. Auch in der Drogenproblematik sind wir schon lange keine einsame Insel mehr - es gibt zwar immer noch Leute, die das glauben. Es wäre für die Schweiz bedenklich, wenn wir jetzt, wo sich gerade in Wien über hundert Staaten zu einem gemeinsamen Kampf gegen den internationalen Drogenhandel ausgesprochen haben, wo die USA enorme Anstrengungen unternehmen, dieser Bedrohung zu begegnen, nicht unsererseits Europa und der Welt unseren konkreten, überzeugenden Beitrag beweisen würden. Man muss auch sehen, dass die Perspektiven des gemeinsamen europäischen Marktes nicht nur etwa im wirtschaftlichen Bereich neue Chancen öffnen, sondern leider auch den internationalen Verbrecherkreisen, vor allem der Drogenmafia. Ich habe letzthin - und das ist statistisch nachgewiesen - gehört, dass allein die italienische Drogenmafia pro Jahr Erträge um die 100 Milliarden Dollar erzielt. Der Abbau der Grenzkontrollen wird eine bedeutende Zunahme des grenzüberschreitenden Verbrechens zur Folge haben, vor allem auch der Rauschgiftkriminalität. Ich denke bei Zusammenarbeit mit dem EG-Drogenkonzept vor allem an die Entwicklung des gemeinsamen automatisierten Fahndungssystems, an gegenseitigen verstärkten Polizeiinformationsaustausch, an Vereinfachung und Beschleunigung des Rechtshilfeverfahrens und - das muss auch erwähnt sein - an ganz konkrete und gezielte Mitarbeit beim Brechen der kriminellen Geldströme. Nur eine effiziente internationale Zusammenarbeit wird es überhaupt ermöglichen, in Europa gegen die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Etablierung des organisierten Drogenhandels erfolgreich anzutreten. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir in Europa und auch in der Schweiz erst am Anfang der Bedrohung durch den internationalen Drogenhandel stehen. Zu dieser Bedrohung gehört auch die weltweit feststellbare Tendenz, den Drogenhandel zu liberalisieren, mit dem Ziel, ihn gesellschaftsfähig zu machen und ihn als legitimen Teil einer Volkswirtschaft zu betrachten. Man konnte im jetzigen Zeitpunkt von der Antwort des Bundesrates nicht mehr erwarten. Ich kann mich deshalb an sich befriedigt erklären, vor allem wenn ich höre, dass der Bundesrat wirklich den festen Willen hat, hier konkret mitzuarbeiten. Beweise werden schon in nächster Zeit sehr aktuell, Beweise, dass man in diesem internationalen Kampf wirklich konkret die Zusammenarbeit sucht.
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Interpellation Zölch. Usage de médicaments 1402 N 21 septembre 1989 Zwingli: Es hat den Anschein, dass auch in die Drogenpolitik der Schweiz Bewegung komme. Intern stehen die Drogensituation, namentlich in unseren grösseren Städten - Stichwort Platzspitz Zürich -, und der neue Drogenbericht zur Diskussion. Auch die politische Diskussion um mögliche Problemlösungen ist angelaufen. Es ist heute sicher nicht der richtige Zeitpunkt, den Drogenbericht zu diskutieren. Auf den ersten Blick beurteilt laufen wir in der Schweiz Gefahr, hinterher mit Experimenten über die Entkriminalisierung des Drogenkonsums zu beginnen, und das in einem Zeitpunkt, in dem ähnliche Versuche in anderen Ländern abgebrochen werden. Im Gegensatz zu uns schlägt man in anderen Ländern eine härtere Gangart gegen den Drogenhandel ein. Um so dringender sind eine gute internationale Zusammenarbeit und eine gegenseitige Unterstützung. Ich begrüsse deshalb die Absicht des Bundesrates, ein mehreres für die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit zu tun. Aber diese verstärkte internationale Zusammenarbeit bedarf unbedingt der Ergänzung durch ein klares nationales Drogenkonzept. Dieses Konzept müsste für die folgenden Probleme Lösungen anbieten:
1.
Bessere Hilfe an Eltern, Lehrer und Ausbildner aller Stufen und selbstverständlich auch an unsere Jugendlichen gegen Einstieg und Abhängigkeit in Drogen.
2.
Ausbau einer wirksamen Betreuung von abhängigen Drogenkonsumenten.
3.
Eine wesentliche Verschärfung des Kampfes gegen Einfuhr und Transit von Drogen und alle möglichen Formen des Handels.
4.
Die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Drogenhandels. Ich hoffe, noch in dieser Diskussion von ersten Umrissen eines neuen schweizerischen Drogenbekämpfungskonzeptes zu hören. #ST# 88.886 Interpellation Büttiker Lebensmittelbestrahlung in der Schweiz Irradiation des denrées alimentaires Siehe Seite 641 hievor- Voir page 641 ci-devant Diskussion - Discussion Präsident: Herr Büttiker hat mir mitgeteilt, dass er auf die Diskussion verzichtet. #ST# 88.882 Interpellation Zölch Arzneimittelkonsum Usage de médicaments Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1988 Nach weitverbreiteter Auffassung ist der Arzneimittelkonsum in der Schweiz sehr hoch. Im europäischen Vergleich steht unser Land diesbezüglich an dritter Stelle. Die Pro-Kopf-Ausgaben für Medikamente im Jahr 1987 werden mit gegen 375 Franken beziffert, was gegenüber 1986 einer Zunahme von 28 Prozent entspricht. Für die Heilmittel sind, sofern diese nicht unter das eidgenössische Betäubungsmittelgesetzfallen, die Kantone zuständig, doch ist der Bund befugt, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen über den Verkehr von Gebrauchsgegenständen, soweit solche das Leben oder die Gesundheit gefährden können. Der Bund ist also legitimiert, alarmierende Signale über Ausmass und Ursache des schweizerischen Medikamentenkonsumszu überprüfen; erhärtete Daten darüber liegen nicht vor. Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1.
Kann der Bundesrat genaue Angaben machen über den Konsum von rezeptpflichtigen und nicht-rezeptpflichtigen (frei verkäuflichen) Medikamenten?
2.
Kann der Bundesrat die Ursachen für den hohen Medikamentengebrauch und -missbrauch erklären?
3.
Ist der Bundesrat bereit, eine Untersuchung über Ausmass, Beschaffenheit und Ursachen des Medikamentenmissbrauchs zu veranlassen? (Nationales Forschungsprogramm?)
4.
Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, den Medikamentenmissbrauch einzudämmen (z. B. Unterstützung der Informationspolitik der Kantone)? Texte de l'interpellation du 15 décembre 1988 Selon une opinion répandue, les Suisses font ample usage de médicaments. Notre pays se situe à cet égard au troisième rang européen. Chaque habitant a dépensé en moyenne quelque 375 francs en 1987 pour l'achat de médicaments, ce qui représente une croissance de 28 pour cent par rapport à 1986. Les cantons sont compétents en la matière, du moins pour les substances qui ne sont pas soumises à la loi fédérale sur les stupéfiants. La Confédération est néanmoins habilitée à régler le commerce des articles d'usage courant lorsqu'ils peuvent mettre en péril la vie ou la santé. Il serait donc opportun que l'autorité fédérale examine la consommation de médicaments dans notre pays, vu les indices alarmants relatifs à l'ampleur et aux causes de cette consommation, et vu l'absence de données sûres en ce domaine. Le Conseil fédéral est donc prié de répondre aux questions suivantes:
1.
Peut-il fournir des données précises sur la consommation de médicaments en Suisse, qu'ils soient soumis à ordonnance médicale ou en vente libre?
2.
Peut-il déterminer les causes de l'usage intensif, voire excessif, des médicaments?
3.
Est-il prêt à ordonner une enquête sur l'ampleur, les formes et les causes de l'abus des médicaments (par exemple sous forme d'un programme national de recherche)?
4.
Juge-t-il possible de freiner l'abus des médicaments (par exemple en soutenant des campagnes d'information cantonales)? Mitunterzeicher - Cosignataires: Basler, Daepp, Hari, Reichling, Rychen, Schwab, Seiler Hanspeter (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Interpellantin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mail989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf 87.348, Motion Humbel, vom 17. März 1987 über ein eidgenössisches Arzneimittelgesetz, und auf 88.573, Motion Miville, vom 19. September 1988, festhält, gibt bereits Artikel 31 bis der Bundesverfassung dem Bund eine umfassende Kompetenz zum Erlass gewerbepolizeilicher Vorschriften, die ihn nach heute herrschender Lehre auch ermächtigt, eine entsprechende Regelung für den Heilmittelverkehr zu erlassen.
1.
Ueber den Konsum von rezeptpflichtigen und nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten lassen sich keine genauen Angaben machen. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) schätzt den Anteil der beiden Kategorien ungefähr im
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Spälti Europäisches Drogenbekämpfungskonzept Interpellation Spälti Lutte contre la drogue. Programme européen In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.765 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1989 - 08:00 Date Data Seite 1401-1402 Page Pagina Ref. No 20 017 720 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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