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Entscheid

88-768

Verwaltungsbehörden 06.10.1989 88.768

6. Oktober 1989Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

4.

Die Mittel für eine intensive Forschung im Bereich der Varroatose-Bekämpfung sind im Budget 1989 enthalten. Zudem haben die schweizerischen Bienenzüchtervereine der Forschungsanstaltfür Milchwirtschaft einen Forschungsbeitrag in Aussicht gestellt.

5.

Gesetzliche Grundlagen für die Ausrichtung von Entschädigungen fehlen. Die Schäden, welche die Varroatose für Imker und Landwirtschaft anrichtet, dürfen nicht überbewertet werden. Ein Betrag von 24 Millionen Franken, wie er in der Presse genannt wurde, muss als überhöht bezeichnet werden. Imker, die im Rahmen des integrierten Bekämpfungsprogramms jährlich 30 bis 50 Prozent ihrer Völker durch eigene Aufzucht erneuern, erleiden kaum Völkerverluste. In der Landwirtschaft sind dank der sehr hohen Bienendichte in der Schweiz kaum Ertragseinbussen durch mangelnde Bestäubung zu befürchten. Es ist nicht zu erwarten, dass die Varroatose in nächster Zeit getilgt werden kann. Die Imker müssen sich damit abfinden, dass die Bienen von einem Parasiten befallen werden. Die konsequente Durchführung biologischer Bekämpfungsmassnahmen, nötigenfalls ergänzt durch gezielten Einsatz chemischer Mittel, erlaubt aber eine Reduktion der Schäden auf ein wirtschaftlich tragbares Minimum. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 88.768 Interpellation Zwygart Stickstoffbelastung von Luft, Boden und Wasser Pollutions dues à l'azote Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1988

1.

Seit den fünfziger Jahren nehmen die Stickstoffemissionen in Form von Stickoxyden (NOx aus Verbrennungsprozessen (Verkehr, Industrie usw.) und von Ammoniak (NHa) aus der Landwirtschaft laufend zu. Währenddem dank den Arbeiten des Bundesamtes für Umweltschutz die Werte für NOx recht gut bekannt sind, scheinen die Kenntnisse über die Emissionen von Stoffen wie NHs und Lachgas (NgO) aus der Landwirtschaft noch wesentlich ungeklärt. Deshalb bitte ich den Bundesrat um Stellungnahme zu den folgenden Fragen: - Wie beurteilt der Bundesrat das Ausmass der von der Landwirtschaft ausgehenden Luftbelastung durch Stickstoffverbindungen? - Genügen die vorhandenen Kenntnisse, um Massnahmen und Empfehlungen zur Begrenzung der Emissionen in der Landwirtschaft einzuleiten, oder bedürfte es noch weiterer Abklärungen? - Ist der Bundesrat bereit, die Beantwortung von offenen Fragen mit entsprechenden Untersuchungen an die Hand zu nehmen, und wer wird dafür vorgesehen? -Wie beurteilt der Bundesrat die praktischen Möglichkeiten im Blick auf den 6. Landwirtschaftsbericht, in welchem der Umweltschutz als eines der agrarpolitischen Oberziele formuliert ist, die praktischen Möglichkeiten zur Verminderung der umweltbelastenden Verflüchtigung von Stickstoffgasen im Bereich der Nutztierhaltung und der Düngung?

2.

Die ökologischen und volkswirtschaftlichen Folgen durch den hohen Stickstoffeinsatz in der Landwirtschaft, durch die Verflüchtigung problematischer Stickstoffgase in die Atmosphäre und den steigenden und unkontrollierten Eintrag von Stickstoffverbindungen aus der Luft in Vegetation, Böden und Oekosysteme zeigen sich immer deutlicher. NaO ist am Abbau der schützenden Ozonschicht und am Treibhauseffekt mitbeteiligt. NOx und NHa und ihre Folgeprodukte beschleunigen die Bodenversauerung. Trinkwasser enthält zuviel Nitrat. Wälder werden mit Stickstoff überdüngt, durch das so erzeugte Ungleichgewicht im Nährstoffangebot geschwächt und anfälliger auf Schädlinge. Die Artenvielfalt von natürlichen Oekosystemen verarmt. Während man beim Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft vor allem in bezug auf den Kunstdünger gezielt vorgehen kann und in absehbarer Zeit eine Wirkung erzielt, ist es gemäss Luftreinhaltekonzept mittelfristig nicht möglich, die Emissionen von NOx im notwendigen Mass zu reduzieren. Gemäss der Nitratkommission von 1985 sowie neueren in- und ausländischen Stickstoffbilanzen wird aus der Luft mehr Stickstoff eingetragen, als in Form von Nitrat ausgewaschen wird. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: - Wie beurteilt der Bundesrat die ökologischen Auswirkungen der Verflüchtigung von Stickstoffverbindungen? -Wie werden die sich daraus ergebenden volkswirtschaftlichen Folgen beurteilt? - In welcher Art gedenkt er dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen? - Ist der Bundesrat bereit, bei auftretenden Kostenfolgen, die durch übermässige Stickstoffeinträge verursacht werden (z.B. für die Sanierung von Trinkwasseranlagen), Verursacherbeiträge von den bekannten Hauptschädigern ins Auge zu fassen? Texte de l'/nterpellation du 6 octobre 1988

1.

Depuis les années cinquante, les émissions d'azote ne font qu'augmenter; elles prennent soit la forme d'oxydes d'azote (NOx) lorsqu'elles résultent de processus de combustion (trafic motorisé, industrie, etc.), soit celle de l'ammoniac (NHs) lorsqu'elles sont produites par l'agriculture. Or si l'on connaît relativement bien les valeurs en NOx grâce aux travaux de l'Office fédéral de la protection de l'environnement, on dispose de connaissances insuffisantes quant aux émissions de substances telles que le NH3 et le gaz hilarant (NsO) produites par l'agriculture. C'est la raison pour laquelle j'invite le Conseil fédéral à répondre aux questions suivantes: - Quelle est à son avis l'étendue de la pollution atmosphérique due aux composés azotés utilisés en agriculture? - Les connaissances acquises permettent-elles de prendre des mesures et d'émettre des recommandations afin de limiter les émissions imputables à l'agriculture, ou faudrait-il recueillir des informations supplémentaires? - Le Conseil fédéral est-il disposé à faire réaliser les études nécessaires pour répondre aux questions en suspens et qui s'en chargera? - De quelles possibilités dispose-t-on pratiquement, à son avis, au vu du 6e Rapport sur l'agriculture qui place la protection de l'environnement dans ses priorités en matière de politique agricole, lorsqu'il s'agit de réduire la volatilisation de gaz azotés polluants provenant de l'engraissage des terres et de l'élevage du bétail?

2.

On constate de plus en plus clairement les conséquences écologiques et économiques de la forte quantité d'azote utilisé en agriculture, de la volatilisation de gaz azotés difficilement dégradables dans l'atmosphère, ainsi que de l'apparition croissante et incontrôlée de composés azotés provenant de l'air, dans la végétation, les sols et les écosystèmes. Or le NaO nuit à la couche d'ozone et contribue à l'effet de serre, tandis que le NOx, le NH3 et leurs dérivés accélèrent l'acidification des sols. L'eau potable contient trop de nitrates; les forêts, quant à elles, souffrent du déversement excessif d'azote, et le déséquilibre qui en résulte réduit la production de nutriments -- 1 of 4 -6. Oktober 1989 N 1769 Interpellation Zwygart et les expose à l'invasion des parasites. La diversité des écosystèmes naturels en est appauvrie d'autant. Alors que dans le cas des engrais utilisés en agriculture, on peut procéder à des améliorations déterminées, surtout en ce qui concerne les engrais chimiques, et arriver à un résultat dans des délais raisonnables, le rapport sur la stratégie de lutte contre la pollution de l'air a conclu qu'une réduction suffisante des émissions de NO* n'était pas possible à moyen terme. De plus, si l'on se réfère à la Commission des nitrates de 1985 ainsi qu'aux bilans de la pollution due à l'azote qui ont été établis récemment tant en Suisse qu'à l'étranger, on sait que l'air introduit davantage d'azote dans l'environnement que ce qui peut être évacué sous forme de nitrate. J'invite donc le Conseil fédéral à répondre aux questions suivantes: - Quels sont à ses yeux les conséquences écologiques de la volatilisation de gaz azotés dans l'atmosphère, ainsi que de l'introduction non contrôlée de composés azotés? - Que pense-t-il des incidences de ce phénomène sur l'économie nationale? - De quelle manière compte-t-il appliquer le principe de causalité? - Le Conseil fédéral est-il disposé à envisager que les principaux responsables d'une pollution participent aux frais entraînés par le recours immodéré à l'azote, par exemple au moment d'assainir une installation d'eau potable? Mitunterzeichner - Cosignataires: Diener, Dünki, Grendelmeier, Leuenberger-Solothurn, Maeder, Müller-Aargau, Nabholz, Oester, Ulrich, Weder-Basel, Wiederkehr, Wyss William (12) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 Die Umweltpolitik misst den Stickoxidemissionen eine grosse Bedeutung zu, da sie u. a. an der Bildung saurer Sekundärschadstoffe (Salpetersäure), hoher Ozon-Immissionen und der Nährstoffbelastung von Vegetation, Böden und Gewässern beteiligt sind. Die durch die moderne Industriegesellschaft verursachte übermässige Belastung durch Stickstoffverbindungen stellt in mehrfacher Hinsicht ein Umweltproblem dar: - Hohe Belastungen durch Stickstoffdioxid zeitigen Auswirkungen auf den Pflanzenstoffwechsel und die Atmungsorgane des Menschen. - Stickoxide und Kohlenwasserstoffe führen bei Sonnenlicht zur Bildung von Ozon, welches Schädigungen an Pflanzen und menschlichen Atmungsorganen bewirkt. - Saure Aerosole und Säuren in den Niederschlägen (Nitrate, Salpetersäure) tragen zur Versauerung der Gewässer und Böden bei. - Schliesslich verursachen hohe Stickstoffeinträge in terrestrische Oekosysteme Veränderungen in der Zusammensetzung und Vielfalt der Vegetation. Pflanzen können überdies ein erhöhtes Stickstoffangebot nicht vollständig verarbeiten, was zu Auswaschprozessen und Belastungen der Gewässer mit Nitraten führt. - Der steigende Stickstoffeinsatz in der Landwirtschaft verursacht in zunehmendem Masse Emissionen von Lachgas (NaO) und Ammoniak. Lachgas trägt-neben anderen Spurengasen -zum Abbau der schützenden Ozonschicht in der Stratosphäre bei und gehört zu den klimawirksamen Spurengasen, welche den Treibhauseffekt verursachen. Der Bundesrat hat die Bedeutung der Stickstoffverbindungen bezüglich ihrer ökologischen Auswirkungen seit längerem erkannt und in mehreren Bereichen Massnahmen zur Reduktion der übermässigen anthropogenen Emissionen eingeleitet. Stellungnahme zu den Fragen unter Punkt 1;

11.

Die Emissionen von Ammoniak (NHa) und Stickoxiden (NOx) aus der Landwirtschaft allein haben in der Schweiz seit 1950 um rund 30 Prozent zugenommen, von rund 35000 Tonnen Stickstoff (N) im Jahre 1950 auf rund 46 000 Tonnen N im Jahre 1985. Ausserdem nahmen infolge steigender Stickstoffdüngung in Form von Hofdüngern und mineralischen Düngern die Emissionen von N2O zu; 1985 betrugen die landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen NaO-Emissionen rund 30 000 Tonnen Stickstoff. Nach Schätzung der Forschungsanstaltfür Agrikulturchemie und Umwelthygiene (FAC), Liebefeld-Bern, stammen in der Schweiz rund

90.

Prozent des emittierten Ammoniaks und 75 Prozent des Lachgases aus der Landwirtschaft, insbesondere aus der Nutztierhaltung und dem damit verbundenen Hofdüngeranfall. An der Emission der Stickoxide ist die Landwirtschaft hingegen lediglich zu 2 bis 3 Prozent beteiligt. Aufgrund der Nutztierzahlen, des Stickstoffhandelsdüngerverbrauchs und der Futtermittelimporte muss davon ausgegangen werden, dass die Ammoniak- und Lachgasemissionen von 1950 bis 1987 zwischen 20 bis 30 Prozent zugenommen haben.

12.

An einer Tagung «Stickstoff in Landwirtschaft, Luft und Umwelt» vom vergangenen Oktober hat die FAC die landwirtschaftlichen Fachstellen in Beratung, Forschung und Verwaltung über die Problematik der gasförmigen Stickstoffverluste informiert und erste provisorische Massnahmen und Empfehlungen zur Begrenzung der Emissionen aus der Landwirtschaft bekanntgegeben. Weitere Forschungsanstrengungen sind jedoch notwendig, um gezieltere Empfehlungen an Beratung und Praxis abgeben zu können.

13.

Der Bundesrat ist bereit, die Beantwortung offener Fragen durch entsprechende Untersuchungen zu veranlassen und im Rahmen des Möglichen die dazu notwendigen personellen und materiellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die FAC steht für derartige interdisziplinäre Untersuchungen als federführende Forschungsinstitution im Vordergrund.

14.

Der Bundesrat hat bereits Massnahmen ergriffen, die dazu beitragen, die Verflüchtigung von Stickstoffgasen im Bereich der Nutztierhaltung und Düngung zu verringern: Frachtbeschränkung für Klärschlamm (Art. 11 Klärschlammverordnung); Vorschriften der Stoffverordnung, nach welchen gemäss Anhang 4.5 beim Ausbringen der Dünger u. a. die Bedürfnisse der Pflanzen sowie die Boden- und Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen sind. Auch wird im Rahmen der Revision des Gewässerschutzgesetzes eine Beschränkung des Nutztierbestandes auf 3 Düngergrossvieheinheiten pro Hektare vorgeschlagen. Weitere Massnahmen im Rahmen der Luftreinhalte- und Agrarpolitik werden zurzeit geprüft. Stellungnahme zu den Fragen unter Punkt 2: Es ist nicht möglich, die genannten abträglichen Folgen für die Umwelt quantitativ detailliert den Verursachern einzeln zuzuordnen. In erster Linie geht es darum, alle zweckdienlichen Massnahmen in allen genannten Bereichen auf die Verminderung der umweltbelastenden Stickstoffemissionen auszurichten. Somit ist - gestützt auf das Umweltschutzgesetz bzw. die entsprechenden Verordnungen über Luftreinhaltung und umweltgefährdende Stoffe-in jedem Emissionssektor das Machbare zu tun. Selbstverständlich wird sich der Bundesrat, wo immer dies möglich ist, mit den verfügbaren finanziellen Mitteln für umfassendere Abklärungen einsetzen. Die einzelnen Fragen lassen sich wie folgt beantworten:

21.

Stickstoffverbindungen, die in die Atmosphäre abgegeben werden, können im Boden, an Pflanzen und in Gewässern oder generell in den Oekosystemen schädliche Wirkungen erzeugen, weil sie letztlich aus der Atmosphäre wieder in der Biosphäre abgelagert werden. Je nach Menge und Form der Stickstoffverbindungen werden Böden und Vegetation mit Stickstoff überdüngt. Böden können dabei beschleunigt versauern. Dadurch verändert sich die Zusammensetzung der naturnahen Pflanzengesellschaften in Richtung einer Verarmung. Im Wald werden Schäden in der Wurzelzone (Wurzelpilze), erhöhter Schädlingsbefall, ein Ungleichgewicht im Nährstoffhaushalt der Bäume, Schädigung der Blattorgane durch die Säurebildung im Nebel und im Niederschlag und schliesslich eine Verminderung der Frostresistenz mit dem Stickstoffeintrag in Verbindung gebracht. Die strengen Vorschriften -- 2 of 4 -Interpellation Pitteloud 1770 N 6 octobre 1989 der Stoffverordnung zum Schütze des Waldes, denen der Waldbesitzer unterstellt ist, werden auf diesem Wege unterlaufen. Als weitere Folge kann sich der Nitratgehalt im Grundwasser erhöhen. Hier spielen der Einfluss des atmosphärischen Eintrags, die landwirtschaftliche Düngung und Bodennutzung eine Rolle. Der Stickstoffeintrag (exkl. biologische Na-Bindung) aus der Luft in den Boden (inkl. unproduktives Areal und Gewässer) wird von der FAC aufgrund der NO*- und NHa-Emissionen im gesamtschweizerischen Durchschnitt auf etwa 25 Kilo pro Hektare und Jahr geschätzt, währenddem die Auswaschung aus dem Boden ins Grundwasser (inkl. Sömmerungsweiden und unproduktives Areal) auf nur 7 Kilo veranschlagt wird. Studien aus Deutschland zeigen, dass Quellwasser in einem Naturschutzgebiet ohne direkten Düngereintrag einen steigenden Nitratgehalt aufweist.

22.

Die volkswirtschaftlichen Kosten in den erkannten Schadensbereichen lassen sich gesamthaft nicht beziffern. Immerhin ist beispielsweise die Entfernung des Nitrats aus dem Trinkwasser oder der Ersatz durch nitratarmes Wasser sehr kostspielig. Die Versauerung des Bodens kann zur Freisetzung von im Boden fixierten Schadstoffen führen und so die Qualität der Ernteprodukte beeinträchtigen. Sehr schwer abzuschätzen sind die Folgen des erhöhten Stickstoffeintrags in die Wälder. Die Auswirkungen im Schweizer Wald und seinen Böden sind kaum erfasst. Da es sich hier um Prozesse handelt, die nicht nachträglich, z. B. durch Massnahmen im Wald, korrigiert werden können, erachtet es der Bundesrat als notwendig, die Anstrengungen zur Verminderung der anthropogenen Emissionen der Stickstoffverbindungen einerseits und zur Ueberwachung der Entwicklung und zum Erkennen möglicher Folgen anderseits zu verstärken.

23.

In erster Linie ist dem Verursacherprinzip über die erwähnten Massnahmen, für deren Kosten der Verursacher aufzukommen hat, Rechnung zu tragen. Im weiteren ist der Einsatz von Benzinzollgeldern zur Sanierung geschädigter Wälder aufgrund des Sachverhaltes weiterhin möglich.

24.

Mit Massnahmen gegen die übermässigen Stickstoffeinträge in die Umwelt muss verhindert werden, dass beispielsweise das Trinkwasser zu stark mit Nitraten belastet wird. Falls das nicht gelingen sollte und das Trinkwasser aufbereitet oder nach Ersatz gesucht werden müsste, wäre eine möglichst verursachergerechte Finanzierung dieser Massnahme ins Auge zu fassen. Der Bundesrat ist bereit, in konkreten Fällen die Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt. #ST# 89.525 Interpellation Pitteloud Eidgenössisches Sozialversicherungsdiplom. Anerkennung durch das Biga Reconnaissance par l'OFIAMT d'un diplôme fédéral en assurances sociales Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1989 Ausbildung, Information, Koordination: dies sind die Aufgaben, die sich der 1975 gegründete Schweizerische Verband der Sozialversicherungsangestellten (SVS) gestellt hat. Ziel dieses Verbandes ist es, neben der Weiterbildung Interessenten auf die Fachprüfung oder die Diplomprüfung vorzubereiten. Für die Fachprüfung wird ein Gesamtüberblick über die Sozialversicherungen verlangt. Bei der Diplomprüfung, deren Anforderungen denjenigen einer höheren Fachprüfung entsprechen, liegt der Akzent auf der Koordination und der Beherrschung eines einzelnen Versicherungszweiges. Bis Ende 1988 haben 118 Personen den SVS-Fachausweis und 42 Personen das Diplom erworben. Die Anforderungen sind von Beginn an sehr hoch angesetzt, da man sich zum Ziel gesetzt hat, Fachleute auszubilden, die fähig sind, verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen: Dienstchefoder Kaderfunktion in einer Sozialversicherung, Direktor oder Vizedirektor eines Krankenhauses, eines sozialen oder sozial-medizinischen Dienstes, Personalchef eines Privatunternehmens, Verbandssekretär, Handlungsbevollmächtigter in einer Versicherungsgesellschaft usw. Das BIGA, das regelmässig Vertreter an die Prüfungen des SVS entsandte, hat übrigens bestätigt, dass die Anforderungen denjenigen der Berufsprüfung beziehungsweise der höheren Fachprüfung entsprechen. Angesichts des Umfangs, der Komplexität sowie der Bedeutung der Sozialversicherungen im wirtschaftlichen und sozialen Leben unseres Landes und angesichts der rasch steigenden Anforderungen an Fachwissen und Kompetenz für das Beherrschen des Sachgebiets erstaunt der Gegensatz zwischen den enormen Geldmengen, die von der Sozialversicherung gebunden werden, und der fehlenden offiziellen Ausbildung der Erlangung einer Gesamtübersicht. Dem SVS - einer Organisation, die sich ausschliesslich mit den Beiträgen ihrer Mitglieder und den Einschreibegebühren für ihre Kurse finanziert - kommt also das Verdienst zu, dank der Begeisterung und dem Einsatz freiwilliger Mitarbeiter eine unbegreifliche und schwerwiegende Lücke im Ausbildungsangebot geschlossen zu haben. Dies kann heute jedoch nicht mehr genügen. Die Ausbildungstätigkeit des SVS muss auf einer breiteren Basis weitergeführt werden: Es geht um die fachliche Qualifikation von Personen, die direkt oder indirekt im Sozialversicherungswesen tätig sind. In Zukunft muss das Netz der Weiterbildungskurse ausgebaut, die Zahl der fachkundigen Personen durch die Bereitstellung der nötigen Mittel erhöht, die zur Koordination der verschiedenen Sozialversicherungszweige notwendigen Kenntnisse vertieft und Brücken zwischen verwandten Bereichen geschlagen werden. Die Anerkennung eines eidgenössischen Sozialversicherungsdiploms ist Voraussetzung für den Ausbau der beruflichen Weiterbildung, die allein eine effiziente, kohärente und auf den Menschen ausgerichtete Erfüllung der Aufgaben im Dienste der Versicherten unsers Landes, der gesamten Bevölkerung und insbesondere jedes einzelnen Versicherten zu gewährleisten vermag. Der SVS hat im Januar 1989 diesbezüglich ein Gesuch an das Eidgenössische Volkwirtschaftsdepartement zuhanden des BIGA gerichtet. Ist der der Bundesrat bereit: - ein eidgenössisches Sozialversicherungsdiplom zu schaffen? - das entsprechende Prüfungsreglement zu genehmigen und in Zukunft die Mittel, die für die Ausbildung und die Durchführung der Prüfungen benötigt werden, zur Verfügung zu stellen? - die vom SVS ausgestellten Diplome, die den Anforderungen einer höheren Fachprüfung entsprechen, rückwirkend anzuerkennen? Texte de l'interpellation du 21 juin 1989 Former, informer, coordonner, telles sont les tâches que s'est donnée-la Fédération suisse des employés d'assurances sociales (FEAS) fondée en 1975. Son objectif en plus du perfectionnement est de former des personnes en vue de passer des examens de brevet requérant une vue d'ensemble des assurances sociales, et de diplôme, mettant l'accent sur la coordination et la maîtrise d'une branche spécifique sur la base d'exigences conformes à celles d'un examen professionnel supérieur. Afin 1988,118 personnes ont obtenu le brevet FEAS, 42 le diplôme, sur la base d'exigences placées à un haut niveau dès le départ, le but consistant à former des experts capables de prendre de hautes responsabilités: chef de service ou cadre au sein d'assurances sociales, directeur ou adjoint d'établis-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Zwygart Stickstoffbelastung von Luft, Boden und Wasser Interpellation Zwygart Pollutions dues à l'azote In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.768 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 1768-1770 Page Pagina Ref. No 20 017 849 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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