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Entscheid

88-775

Verwaltungsbehörden 23.06.1989 88.775

23. Juni 1989Deutsch18 min

Source admin.ch

Erwägungen

43.

Stimmen

69.

Stimmen #ST# 87.506 Motion Bundi Schaffung einer zentralen Dienststelle für Abrüstung Problèmes du désarmement. Création d'un service central Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1987 Angesichts der bescheidenen personellen Dotierung der sich mit der Abrüstung befassenden Bundesstellen wird der Bundesrat eingeladen, eine zentrale Dienststelle für Abrüstung zu schaffen; diese soll personell so dotiert sein, dass die Schweiz im Hinblick auf die mit der Abrüstung sich stellenden Verifikationsaufgaben ihre guten Dienste anbieten kann. Diese Dienststelle soll eng mit den entsprechenden Stellen der anderen Neutralen zusammenarbeiten. Texte de la motion du 18 juin 1987 Etant donné les effectifs restreints dont disposent les services fédéraux qui s'occupent de problèmes de désarmement, le Conseil fédéral est chargé de créer un service central qui soit doté d'un personnel suffisant pour permettre à la Suisse d'offrir ses bons offices en vue de l'exécution de tâches de contrôle qu'impliqueront les accords sur le désarmement. Ce service devra travailler en étroite collaboration avec ses homologues des autres pays neutres. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin Richard, Bircher, Borei, Braunschweig, Deneys, Eggenberg-Thun, Euler, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Mort, Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann, Renschler, Robbiani, Rubi, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen.Vannay (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Von der Schweiz muss erwartet werden, dass sie im Rahmen ihrer Neutralität ihr Möglichstes unternimmt, um einen bewussten Beitrag an die weltweiten Bemühungen zur Abrüstung zu leisten. Die humanitäre Tradition unseres Landes gebietet uns auch, unsere Anstrengungen für Frieden und Sicherheit in der Welt beharrlich fortzusetzen. Ein Mittel, unsere Disponibilität stärker in den Vordergrund zu rücken, besteht in einem gezielten Angebot von guten Diensten im Abrüstungsbereich. Zur Zeit befassen sich ca. 3 bis 4 Personen im EDA mit Abrüstungsfragen; die Zahl im EMD dürfte kaum höher sein. Diese Dienste sind im Vergleich mit anderen neutralen Staaten knapp ausgestattet. Sie sollen deshalb ausgebaut werden. Zweckmässig wäre ein gemeinsamer EDA-EMD-Dienst (vergleichbar mit dem Integrationsbüro zwischen EDA und EVD). Da es jedoch vor allem um aussenpolitische Fragen geht, soll der Schwerpunkt beim EDA liegen, was auch für die politische Transparenz dieses Dienstes wichtig ist. Die Bedeutung des Ausbaues der diesbezüglichen Verwaltung lässt sich wie folgt erklären: - Die neue Dienststelle würde in die Lage versetzt, die komplexe Materie der Abrüstung vertiefter zu studieren und zu verstehen; - Sie würde Gewähr leisten, einen schweizerischen Standpunkt klarer zu definieren und gegen aussen zu vertreten und damit auch unsere Interessen in den internationalen Verhandlungen (multilateral und bilateral) besser zu verteidigen; -Sie würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Schweiz in Zukunft - wenn die Aufgabe der Verifikation allfälliger Abrüstungsabkommen sich konkret stellt-kompetent und glaubwürdig ihre guten Dienste anbieten kann. Unsere Bemühungen auf diesem Gebiet gilt es in Zukunft besser mit jenen anderer Neutraler zu koordinieren. Dies gilt sowohl für die Ausbildung von Spezialisten als auch für einen zu intensivierenden Informationsaustausch, durch den wir vom Niveau der Arbeiten insbesondere der Schweden profitieren könnten. Eine solche Koordination wäre vor allem dann wichtig, wenn die Neutralen für die Verifikation in Zukunft gemeinsam ihre Dienste anböten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. September 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 septembre 1987 Die Infrastruktur der Bundesverwaltung für den Bereich der Friedenssicherung, der Vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen, der Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Abklärung von Möglichkeiten entsprechender Guter Dienste (nachfolgend kurz Abrüstung genannt) mag im Vergleich mit ändern Staaten bescheiden erscheinen. Bundesrat und Bundesverwaltung haben jedoch in den vergangenen Jahren die im Rahmen der Personalplafonierung möglichen Dispositionen getroffen, um den ständig komplexer werdenden Aufgaben in diesem Bereich gerecht zu werden. So sind gegenwärtig die folgenden personellen und materiellen Ressourcen eingesetzt: Im EDA werden die Abrüstungsfragen grundsätzlich durch den Dienst für politische Sonderfragen betreut (geschaffen 1980). Gewisse Abrüstungsprobleme werden auch vom Politischen Sekretariat behandelt. Der KSZE-Dienst (geschaffen 1985) ist für die entsprechenden Fragen im Rahmen der KSZE/KVAE zuständig. Alle drei Dienste arbeiten unter der Leitung des Staatssekretärs zusammen. Im EMD werden die Aufgaben der Abrüstung von der Untergruppe Front des Stabs der Gruppe für Generalstabsdienste wahrgenommen. Koordination und Zusammenarbeit zwi-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Braunschweig Zahlungen schweizerischer Vertretungen im Ausland an Schweizer(innen) Postulat Braunschweig Avances consenties à des ressortissants suisses par nos représentations à l'étranger In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.775 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1129-1131 Page Pagina Ref. No 20 017 472 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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