88-781
Verwaltungsbehörden 14.12.1989 88.781
14. Dezember 1989Deutsch17 min
Source admin.ch
Motion du Conseil national (Loretan) 836 14 décembre 1989 on s'aperçoit que, sur les six points qu'elle comporte, quatre sont en tout cas à l'étude actuellement par l'Administration fédérale - soit les points 2 à 5. En ce qui concerne le point 1, prévoir des moyens financiers suffisants pour soutenir les travaux de recherche en la matière, il me semble que c'est avant tout une affaire qui relève de l'économie privée et en particulier de la chimie bâloise, éventuellement des cantons intéressés, ce n'est guère une affaire fédérale; quant au point 6, remplacer la responsabilité subjective par la responsabilité causale, la commission n'en veut absolument pas, cela ressort clairement des discussions qu'elle a eues. C'est pourquoi votre commisson vous propose de refuser cette initiative ou de ne pas lui donner suite. Je sais bien que M. Rhinow se contenterait d'un postulat qui, nous le savons, n'est pas un instrument extrêmement énergique. Je voudrais cependant vous recommander de ne pas suivre M. Rhinow mais la majorité de votre commission qui s'est prononcée, par 9 voix contre une, pour ne pas donner suite à l'initiative du canton de Baie-Campagne, et ce pour les raisons exposées également dans le rapport écrit. Miville: So wie dieser Meinungsaustausch verläuft, sehe ich mich nun doch veranlasst, etwas dazu zu sagen und Sie angelegentlichst zu bitten, dem Antrag Rhinow stattzugeben. Man muss da verschiedenes ins Auge fassen, wenn man diesem Vorstoss aus dem Kanton Baselland gerecht werden will. Erstens einmal ist es ja kein Zufall, dass er aus dem Kanton Baselland kommt, dem Kanton, der das «Schweizerhalle-Erlebnis» hinter sich hat, dem Kanton, der diese ganz aussergewöhnliche Katastrophe und ihre Folgen hinzunehmen hatte. Wenn man nun sieht, was der Landrat des Kantons Baselland, gestützt auf umfangreiche Vorarbeiten, uns hier als Standesinitiative unterbreitet, wenn man das genau prüft, so ist man von der seriösen Arbeit, die hier geleistet worden ist, ganz einfach beeindruckt. Ohne jegliche Uebertreibung: Es ist eine sachliche Darstellung des Gefahrenpotentials, das mit einer Industrie wie der Chemie nun einmal verbunden ist, und der Massnahmen, die der Kanton Baselland auf diesem Gebiet für angezeigt erachtet. Ich appelliere an die Mitglieder dieses Rates - die doch im allgemeinen für Anliegen des Föderalismus Verständnis aufbringen - auch unter diesem Titel: Lassen Sie es nicht zu, dass eine so sorgfältig ausgearbeitete und begründete Standesinitiative eines Kantons einfach mit sechs oder sieben Zeilen, die uns von einer Kommission zugeleitet werden, vom Tisch gewischt wird. Lassen Sie das nicht zu! Was steht denn in den Verlautbarungen der Kommission? Ein grosser Teil der Forderungen werde zurzeit von der Bundesanwaltschaft geprüft. Damit ist bereits gesagt, dass nicht die Gesamtheit der Fragen im Bund als Aufgabe ansteht. So oder so: Wir erleben es hier in diesem Rat immer und immer wieder, dass ein Bundesrat zwar sagt, er halte die Forderungen einer Motion oder eines Postulates für nicht gerade leicht machbar oder für zum grossen Teil schon in Bearbeitung, aber am Schluss sagt er, er sei bereit, das Postulat zu übernehmen. Er sagt das, um die Arbeit des Parlamentariers anzuerkennen, um ihn nicht zu entmutigen. Um wieviel mehr müsste nun diese grosszügige Einstellung, die uns als Motionären oder Postulanten immer wieder entgegengebracht wird, einem Kanton zugute kommen, der uns auf so überzeugende Art und Weise mit seinen Anliegen vertraut machen will! Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Fürden Antrag Rhinow
Erwägungen
18.
Stimmen
11.
Stimmen #ST# 86.175 Motion des Nationalrates (Hess Peter) Waldschäden Motion du Conseil national (Hess Peter) Dégâts aux forêts Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, sofort die erforderlichen Massnahmen für eine weitere, nachhaltige Senkung der Schadstoffemissionen in der Luft zu treffen, insbesondere die verstärkte Förderung alternativer, einheimischer und erneuerbarer Energien. Texte cte la motion du 7 octobre 1988 Le Conseil fédéral est chargé de prendre immédiatement les mesures nécessaires pour que les émissions polluant l'atmosphère soient réduites davantage encore et de façon durable, notamment en renforçant la promotion du recours à des énergies de remplacement renouvelables provenant du pays. M. Gautier, rapporteur: La motion du Conseil national est une motion de M. Peter Hess qui proposait huit mesures pour lutter contre les dégâts aux forêts; elle date du 16 décembre 1986. Le Conseil national, sur la demande du Conseil fédéral, avait transmis sous forme de postulat sept des huit points de la motion et comme motion seulement, le point 7 qui demande de protéger les forêts: «en renforçant la promotion du recours à des énergies de remplacement renouvelables, provenant du pays». Depuis la date de l'acceptation de cette motion, des mesures ont été prises de la part de l'Administration fédérale, aussi la Commission de la santé publique et de l'environnement vous propose-t-elle d'accepter la motion mais de la classer comme étant déjà réalisée. Präsident: Wird dem Antrag der Kommission widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Motion zwar entgegengenommen, aber als erfüllt abgeschrieben. Abgeschrieben - Classé #ST# 88.781 Motion des Nationalrates (Loretan) Forststrassenbau. Rücksichtnahme auf die Landschaft Motion du Conseil national (Loretan) Routes forestières. Respect de l'environnement Wortlaut der Motion vom 17. März 1989 Die schwierige Lage des Schweizer Waldes hat zu Massnahmen des Bundes geführt, die unter anderem auch die bessere Pflege und Nutzung der Waldungen bewirken sollen. Nach offizieller Leseart bedeutet dies auch die verstärkte Erschliessung mittels Strassen. Ich fordere in diesem Zusammenhang den Bundesrat auf, das gesamte forstliche Projektwesen, insbesondere im Rahmen der Subventionierung, besser auf die Erfordernisse des Natur-, Heimat- und Landschaftsschutzes sowie der Raumplanung abzustimmen, in der Weise, dass l.die Entscheide über Erschliessung oder Nichterschliessung, Nutzung oder Nichtnutzung, Wahl der Erschliessungs-- 1 of 4 -14. Dezember 1989 837 Motion des Nationalrates (Loretan) art und der Nutzungsmethoden der Waldfunktion sowie den Schutzzielen angepasst werden;
2.
durch entsprechende Anweisungen des Bundesrates bzw. des zuständigen Departementes des Innern dafür gesorgt wird, dass keine forstlichen Erschliessungsprojekteohne Baubewilligung im Sinne der Artikel 22 und 24 des Raumplanungsgesetzes ausgeführt werden. Texte de la motion du 17 mars 1989 La situation difficile que traverse la forêt suisse a conduit la Confédération à prendre des mesures visant à mieux entretenir et exploiter les forêts. Selon la version officielle, il s'agirait également d'améliorer la desserte des forêts par la création de routes. Je charge le Conseil fédéral d'aligner, particulièrement en ce qui concerne le subventionnement, l'ensemble des projets relatifs à la forêt sur les exigences de la protection de la nature, du patrimoine et du paysage ainsi que de l'aménagement du territoire
1.
en tenant compte de la vocation des forêts et des objectifs de protection forestière dans les décisions relatives à la desserte, à l'exploitation, au choix du type de desserte et des méthodes d'exploitation;
2.
en veillant, par des directives du Conseil fédéral ou des départements de l'intérieur concernés, à ce qu'aucun projet de desserte forestière ne soit réalisé sans autorisation de construire au sens des articles 22 et 24 de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire. Antrag der Kommission Die Motion sei abzulehnen Proposition de la commission Rejeter la motion Ziegler, Berichterstatter: Bei der zu beurteilenden Motion handelt es sich um Teile der Motion Loretan, die am 7. Oktober 1988 im Nationalrat eingereicht worden ist. Der Motionär verlangte, das gesamte forstliche Projektwesen, insbesondere im Rahmen der Subventionierung, sei besser auf die Erfordernisse des Natur-, Heimat- und Landschaftsschutzes abzustimmen. Das Büro des Ständerates hat die Motion zur Bearbeitung und Antragstellung der für das Bundesgesetz betreffend Walderhaltung und Schutz vor Naturereignissen (Waldgesetz) zuständigen Kommission zugewiesen. Die Kommission, die dieses Geschäft am 5. Oktober 1989 behandelt hat, beantragt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen, bei einer Enthaltung, die Motion abzulehnen. Sollte es tatsächlich so sein, Herr Kollege Rhinow, dass Vorstösse aus den eigenen Reihen diskussionslos überwiesen, werden, wenn sie der Bundesrat entgegennimmt, müsste eine solche Praxis sofort unterbunden werden. Sonst müssten wir das Geschäftsverkehrsgesetz ändern und auch unser Reglement, denn es hätte keinen Sinn, solche Bestimmungen im Reglement und im Geschäftsverkehrsgesetz zu behalten, wenn wir die Vorstösse einfach diskussionslos überweisen wollten. Es muss meines Erachtens auch der möglichen Unsitte wenn ich es so sagen darf - Gegensteuer gegeben werden, dass man Motionen nicht der Sache wegen, sondern der Medien wegen oder aus einem ähnlichen Grund einreicht, wobei ich damit nicht über die vorliegende Motion urteile. Die am 7. Oktober 1988 eingereichte Motion bestand aus fünf Punkten.
1.
Punkt: Erstellung von Inventaren im Interesse des Naturund Landschaftsschutzes durch den Bund. Dieser Punkt wurde vom Nationalrat abgelehnt, ist somit hier nicht zu behandeln.
2.
Punkt: Abstimmung der Waldwirtschaftspläne und Waldfunktionspläne sowie Erschliessungsprojekte und Erschliessungsanlagen auf diese Inventare. Dieser Punkt der Motion wurde lediglich als Postulat überwiesen, weshalb er im Ständerat auch nicht behandelt werden muss.
4.
Punkt: Erstellen eines sachgerechten waldbaulichen Riegeplanes für jedes forstliche Erschliessungsprojekt. Auch dieser Punkt wurde vom Nationalrat abgelehnt, ist hier also nicht zu behandeln. Es bleiben somit nur noch die Punkte 3 und 5 (in der Fassung, wie die Motion dem Ständerat vorliegt, Punkt 1 und 2), die vom Nationalrat überwiesen worden sind, nachdem der Bundesrat bereit war, sie als Motion entgegenzunehmen. In Punkt 1 (3) verlangt der Motionär, der Bundesrat habe die Entscheide über Erschliessung oder Nichterschliessung, Nutzung oder Nichtnutzung, Wahl der Erschliessungsart und der Nutzungsmethoden der Waldfunktion sowie den Schutzzielen anzupassen. Gestützt auf die geltende Forstpolizeiverordnung sowie die Verordnung über die Investitionskredite für die Forstwirtschaft im Berggebiet hat das EDI am 21. Februar 1978 Vorschriften für forstliche Projekte und ihre Unterstützung durch den Bund erlassen. Solche Vorschriften bestanden bereits vorher. An forstliche Arbeiten gewährt der Bund nur Beiträge, wenn neben vielen anderen - auch die Vorschriften des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz und der dazugehörigen Vollziehungsverordnung eingehalten werden. Gestützt auf die von National- und Ständerat überwiesene Motion Lauber vom 5. Juni 1984 sind diese Vorschriften ergänzt worden. Sie gelten für Waldnutzungen und Walderschliessungen. Zudem besteht eine klare Wegleitung aus dem Jahre 1987 über Natur- und Heimatschutz beim forstlichen Projektwesen. Diese Vorschriften gelten heute noch und werden auch angewendet. Mit ihnen sind die Begehren des Motionärs unter Punkt 1 (3) voll abgedeckt. Die Motion ist deshalb nicht zu überweisen. Mit Punkt 2 (5) der Motion wird verlangt, es sei dafür zu sorgen, dass keine forstlichen Erschliessungsprojekte ohne Baubewilligung im Sinne von Artikel 22 und 24 des Raumplanungsgesetzes ausgeführt werden. Zweifellos bestreitet heute niemand, dass Planungen im Forstwesen integral erfolgen müssen, dass auch Baubewilligungen erforderlich sind. Dem Begehren der Motion wird bereits seit langem nachgelebt. Der Bundesrat ist bereit - was er ausdrücklich erklärt hat -, dafür zu sorgen, dass die Pflicht zur Koordination der verschiedenen Interessen von forstlichen Erschliessungsprojekten, an die der Bund Subventionen leistet, beachtet wird und dass die Verfügungen über die Genehmigung genereller Erschliessungsprojekte den Beschwerdeberechtigten zur Kenntnis gebracht werden. Das Weisungsrecht besteht bereits und genügt. Die Motion ist erfüllt, sie ist nicht zu überweisen. Die Ablehnung der Motion bedeutet nicht, dass die Waldgesetz-Kommission sich nicht für den Wald -für den nach wie vor kranken Wald, wie der neueste Bericht zeigt - und die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes einsetzt. Wer daran zweifelt, möge die Beratungen über das Waldgesetz konsultieren. Den Interessen des Waldes sowie den Interessen des Natur- und Heimatschutzes bringt die Motion überhaupt nichts Neues. Uebrigens muss abschliessend klar festgehalten werden: Wenn man zum Schluss gelangen sollte, die übriggebliebenen Begehren Loretan seien als Motion zu überweisen, müsste geprüft werden, ob im Sinne unseres Réglementes Artikel 25 diese Begehren überhaupt als Motion betrachtet werden können. Die Kommission beantragt Ihnen auf jeden Fall, die Motion nicht zu überweisen. Affolter: Ich konnte nicht an der letzten Sitzung der Waldgesetz-Kommission teilnehmen; aber ich glaubte, man würde sich der sehr nuancierten und differenzierten Betrachtungsweise und Stellungnahme des Bundesrates in dieser Sache anschliessen und zwischen den einzelnen Punkten unterscheiden: in zwei Punkten Ablehnung der Motion, einen Punkt als Postulat entgegennehmen - das geht uns nichts an - und zwei weitere Punkte in Motionsform annehmen. Diese Betrachtungsweise des Bundesrates anerkennt durchaus die schwierige Lage des Schweizer Waldes und die Notwendigkeit einer besseren Pflege und Nutzung der Waldungen. Ich habe sehr wohl Verständnis für einen verstärkten Einsatz von Bundesmitteln zur Riege unserer Gebirgswaldungen und -- 2 of 4 -Motion du Conseil national (Loretan) 838 14 décembre 1989 Schutzwälder. Der Herr Kommissionspräsident hat die Motion Lauber erwähnt, die ich vollumfänglich unterstützt habe. Ich habe aber weniger Verständnis für die erbarmungslosen Schneisen, die sich unter dem Vorwand besserer Walderschliessung durch unsere Mittellandforste ziehen. Es gäbe heute auch mildere und billigere Massnahmen als die Verstrassung unserer Wälder: Helikoptereinsatz, Seilkrananlagen usw. Ich möchte hier einfach feststellen: Es ist teilweise erschütternd, was in unseren Wäldern mit dieser gewaltigen Erweiterung des Forststrassenbaus angerichtet wird. Ich könnte Ihnen aus eigener Anschauung und eigenem Erleben in meiner Umgebung - aber auch in derjenigen Ihrer Wohnorte - den Beweis antreten, dass unseren Wäldern tatsächlich eine eigentliche Verstrassung droht, zum guten Teil sogar mit lastwagengängigen Strassennetzen und entsprechenden Radien. Es werden da vielfach ganze Waldparzellen einem perfektionierten Strassenbau geopfert - eine neue Art von Waldsterben, ich möchte sogar sagen: Waldmorden. Dazu kommt noch, dass solche bestens ausgebaute, häufig auch asphaltierte Alp- und Waldstrassen sehr bald den motorisierten Tourismus und den Wochenendausflugsverkehr anziehen, womit dann die Autolawinen praktisch in unsere Wälder hineingezogen werden. Ich frage mich schon, wie sich dies alles mit dem immer wieder hervorgestrichenen Erwachen des Umweltbewusstseins verträgt! Deshalb hatte ich von Anfang an volle Sympathie für diesen Vorstoss im Nationalrat und habe volles Verständnis, dass der Bundesrat hier nun tatsächlich sehr nuanciert argumentierte. Es geht wirklich nur noch um die Punkte 3 und 5, die ganz sicher Berücksichtigung verdienen. Da möchte ich dem Herrn Kommissionspräsidenten widersprechen. Durch die Motion Lauber, die vor allem die Schutzwälder im Auge hatte, sind die Waldgebiete im Mittelland eben zuwenig abgedeckt. Es geht in Punkt 3 um Anpassungen der Entscheide über Erschliessung oder Nichterschliessung an Schutzziele, die wir auch im Waldgesetz sehr klar umschrieben haben. In diesem Punkt besteht eine Lücke und damit auch die Rechtfertigung für die Gutheissung der Motion. In Punkt 5 werden die forstlichen Erschliessungsprojekte anvisiert, für die zu Recht Koordinationspflicht zu übergeordneten raumplanerischen Interessen verlangt wird und die mithin den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes unterstellt werden sollen. Hier befindet man sich mit der Stellungnahme des Bundesrates ebenfalls auf guten Wegen. Ich möchte Sie bitten, mit der Ueberweisung mindestens dieser beiden Punkte ein Zeichen zu setzen: Unsere Wälder sollen nicht einem übersteigerten Wirtschaftsdenken geopfert werden, sondern angesichts der Hetze unserer Zeit ihre dringend notwendige Erholungsfunktion bewahren können. Wenn Sie dem Bundesrat folgen, setzen Sie dieses Zeichen. Ich bitte Sie um Ueberweisung der Punkte 3 und 5 als Motion. Schönenberger: Ich ersuche Sie, den Kommissionsantrag zu unterstützen und die Motion abzulehnen. Es geht noch um zwei Punkte; zwei Punkte, die bereits erfüllt sind, wie Ihnen der Herr Kommissionspräsident ausführlich dargelegt hat. Es wäre grundfalsch, die Ablehnung dieser Motion als Unverständnis für die Probleme des Waldes zu deuten. Insbesondere der Waldkommission geht es um die Gesundheit der Wälder; aber es ist einfach widersinnig, Motionen zu überweisen, die längst in Ausführung begriffen sind und die nichts Neues bringen. Herr Affolter sieht die Probleme - ich glaube, ich darf mir diese Bemerkung gestatten - ein wenig mit den Augen des Jägers. Auch ich zähle mich diesem hehren Stande zu, und ich weiss, dass die Jäger nicht sehr erfreut sind über Waldstrassen, weil jede Strasse für das Wild eine gewisse Störung bedeutet. Ich wiederhole: Die Probleme, die mit dieser Motion aufgeworfen werden, sind nicht neu, sondern sie sind längst erkannt, und ihre Lösung ist in Ausführung begriffen. Ich mache aber auch darauf aufmerksam, dass die Riege der Wälder eine gute Bestrassung des Waldes verlangt. Die Erfahrung zeigt nämlich deutlich, dass die Wälder sehr oft nur deshalb nicht gepflegt werden, weil sie nicht zugänglich sind. Wenn keine Strassen vorhanden sind, auf denen das Holz abtransportiert werden kann, sind die Kosten für die Riege des Waldes viel zu hoch. Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, der Kommission zuzustimmen. Schoch: Ich konzediere, ich war Mitglied dieser Kommission und habe an der Kommissionssitzung vom 5. Oktober teilgenommen. Ich habe mich damals der Stimme enthalten, weil ich - das muss ich heute zugestehen - ein bisschen überrumpelt war. Die Kommission hat nämlich während ganzen 15 Minuten getagt, und sie hat die Sache im Gefolge von Ausführungen, die Herr Schönenberger vorgetragen hat und sich mit dem deckten, was er heute zu Protokoll gegeben hat, ein bisschen rasch als erledigt abgeschrieben. Sie ist ein bisschen rasch zur Auffassung gelangt, man müsse die Motion bzw. die Punkte 3 und 5, die noch pendent sind, nicht überweisen. Ich habe mich in der Zwischenzeit mit der ganzen Problematik etwas eingehender auseinandergesetzt und bin dabei zur Auffassung gelangt, dass es doch wohl sinnvoller ist, die beiden Positionen, die noch zur Diskussion stehen, zu überweisen: gerade aus den Gründen, die Herr Affolter geltend gemacht hat und die nach wie vor aktuell sind. Es ist durchaus nicht so, dass in der Praxis den Anliegen, die Gegenstand der beiden noch pendenten Motionspunkte sind, in vollem Umfange Rechnung getragen würde. Ich wäre daher der Auffassung und möchte das in aller Form zu Protokoll geben, dass es richtig ist, die Motion zu überweisen, wenn es auch nur wegen der deklamatorischen Wirkung im Zusammenhang mit unseren Anliegen wäre. Ziegler, Berichterstatter: Ich glaube, es geht nicht darum, zu klären, ob der Ständerat für die Probleme des Waldes ansprechbar ist oder nicht. Das müssen wir nicht klären, das ist er zweifellos. Es geht um die zwei Punkte der Motion Loretan, und diese bringen, Herr Kollege Affolter, dem Wald überhaupt nichts. Wenn ich gesagt habe, wir könnten nicht Motionen aus unseren Reihen, auch aus den Reihen des Nationalrates, einfach überweisen, dann muss ich auch festhalten, dass ich nicht für deklamatorische Erklärungen in diesem Zusammenhang bin. Wenn wir das nötig haben, um zu zeigen, dass wir für den Wald einstehen, ist die Motion meines Erachtens die falsche Lösung. Noch ganz kurz zu den beiden Punkten: Auch ich bin gegen die Waldschneisen, auch ich bin gegen die Verstrassung des Waldes, wobei man noch einen Unterschied zwischen dem Gebirge und dem Flachland machen muss. Zu Punkt 3: Der Bundesrat hat in seiner schriftlichen Antwort dem Nationalrat zu Punkt 3 erklärt: «Da die Voraussetzungen für die vom Motionär geforderte Anpassung der Entscheide über Erschliessung oder Nichterschliessung bereits gegeben sind, ist der Bundesrat bereit, die Motion in diesem Punkt anzunehmen.» Die Kommission - ich muss das sagen - hat nicht begriffen, warum der Bundesrat die Motion trotzdem angenommen hat. Wenn er sie als Postulat im Nationalrat annehmen will, ist das seine Sache. Aber wenn der Ständerat darüber entscheiden muss, ob eine Motion überwiesen werden soll, muss er prüfen, ob es eine Motion ist, d. h. auch prüfen, ob sie Artikel 25 unseres Réglementes überhaupt standhalten würde. Die Baubewilligung ist im Raumplanungsgesetz geregelt. Wir brauchen dafür keine Motion. Ich bitte Sie erneut, diese Motion abzulehen. Präsident: Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Herr Affolter beantragt, die Punkte 3 und 5 der Motion seien zu überweisen; sie bilden jetzt die Punkte 1 und 2 gemäss unserem Verzeichnis. Die anderen Punkte wurden schon im Nationalrat nicht überwiesen. Abstimmung - Vote Für den Antrag Affolter Für den Antrag der Kommission /Stimmen
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Stimmen
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Loretan) Forststrassenbau. Rücksichtnahme auf die Landschaft Motion du Conseil national (Loretan) Routes forestières. Respect de l'environnement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.781 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 836-838 Page Pagina Ref. No 20 018 261 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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