88-794
Verwaltungsbehörden 17.03.1989 88.794
17. März 1989Deutsch11 min
Source admin.ch
17. März 1989 N 617 Interpellation Fierz wieder war eine Bundeslösung Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen und Standesinitiativen. Letztmals hatte sich das Parlament vor zwei Jahren mit diesem Themen kreis zu befassen. Mit Datum vom 10. März 1986 lehnte der Nationalrat eine diesbezügliche parlamentarische Initiative ab, der Standesinitiative des Kantons Luzern wurde unter Namensaufruf mit 99 zu 70 Stimmen keine Folge gegeben. Der Ständerat lehnte letztere mit 29 zu 8 Stimmen ab. Ohne Zweifel brächte eine gesamtschweizerische Regelung der Familienzulagen im Sinne der beiden erwähnten Initiativen gewisse Vorteile und Fortschritte (z. B. Verwirklichung des Solidaritätsgedankens und des Prinzips «für jedes Kind eine Zulage», Lastenausgleich zwischen Kassen, Vereinheitlichung der Anspruchsvoraussetzungen usw.). Im Lichte der ablehnenden Haltung des Parlaments zu den beiden Initiativen und angesichts der Resultate des zu jener Zeit durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens (16 Kantone sprachen sich gegen eine Bundeslösung aus) ist es nach Ansicht des Bundesrates im heutigen Zeitpunkt nicht angezeigt, die Idee einer bundesrechtlichen Regelung der Familienzulagen erneut aufzunehmen.
Erwägungen
2.
Im Bewusstsein um die Verschiedenheit der kantonalen Familienzulagenregelungen und der daraus resultierenden Probleme hat sich das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) seit jeher für eine bessere Koordination eingesetzt. Besagtes Amt publiziert seit vielen Jahren eine Gesamtausgabe aller kantonalen Gesetzestexte, welche periodisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Einer Vereinheitlichung auf dem Gebiet der Rechtsprechung förderlich ist ohne Zweifel auch die durch das BSV regelmässig herausgegebene Publikation der Entscheide der kantonalen Rekursbehörden im Bereich der Familienzulagen. Diese Bemühungen um eine bessere Koordination wurden seit der Entgegennahme des entsprechenden Postulats intensiviert. Insbesondere im Rahmen der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen finden regelmässig Aussprachen statt, an welchen Vertreter des Bundes auch als Referenten teilnehmen. So wurde an der diesjährigen Tagung die Einsetzung einer unter dem Präsidium des Vertreters des Bundes stehenden Arbeitsgruppe beschlossen. Diese soll Grundlagen erarbeiten bezüglich eines koordinierten Vorgehens im Bereich der Familienzulagen für im Ausland lebende Kinder. Anlässlich kantonaler Gesetzesrevisionen konnten seitens des Bundes schon verschiedentlich Eingaben gemacht werden, welche eine Vereinheitlichung zum Ziele hatten (z. B. Regelung bei Teilzeitarbeit, Obhutsprinzip). Im Lichte der Tatsache, dass der Bund den Kantonen im Bereich ihrer Familienzulagenordnungen keine Weisungen erteilen kann, hat sich das bisherige Vorgehen bewährt und zu einigen wichtigen Verbesserungen geführt.
3.
Die Organisation der kantonalen Familienzulagenregelungen ist äusserst dezentralisiert (über 800 Kassen, darüber hinaus einige Tausend Arbeitgeber, welche von der Anschlusspflicht befreit sind, die Zulagen also selber auszahlen). Aus diesem Grunde steht bezüglich der Verwaltungskosten kein Zahlenmaterial zur Verfügung. Es versteht sich jedoch von selbst, dass mit einer gesamtschweizerischen Regelung gewisse Vereinfachungen und Einsparungen verbunden wären (Reduktion der Zahl der anerkannten Kassen, einheitliche Ansätze und Beiträge, Wegfall von Kontrollen betreffend Doppelbezug und Anspruchsberechtigung).
4.
Der Einbezug der Selbständigerwerbenden in einer bundesrechtlichen Regelung der Familienzulagen würde keine Probleme stellen, insbesondere wenn man von einer umfassenden Lösung nach AHV-Modell ausgeht. Es muss jedoch klargestellt werden, dass auch Selbständigerwerbende über Beiträge zur Finanzierung herangezogen würden. Dies ist auch in jenen 9 Kantonen der Fall, in denen heute Selbständigerwerbende (z. T. mit Einkommensgrenzen) Anspruch auf Zulagen haben.
5.
Nach den ablehnenden Beschlüssen des Parlaments zu den erwähnten Initiativen geht der Bundesrat davon aus, dass das Bedürfnis nach einer bundesrechtlichen Regelung der Familienzulagen auch in nächster Zeit nicht primär ist. Damit erübrigt sich auch die Prüfung von Uebergangslösungen. Der Vollständigkeit halber sei daran erinnert, dass der Nationalrat anlässlich der Beratung der beiden Initiativen eine Kommissionsmotion zur Ausdehnung des Bundesgesetzes über Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) auf Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit 90 zu 38 Stimmen ablehnte. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 88.794 Interpellation Fierz Dopingkontrolle Lutte contre le dopage Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988 Im Zusammenhang mit den jüngsten Dopingskandalen sowie dem plötzlichen Rücktritt des Chefs des Forschungsinstitutes der Eidgenössischen Turn- und Sportschule wird der Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1.
Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass eine wirksame Eindämmung des Dopings im Interesse von Sport, Sportlern, ja generell unserer Jugend sei?
2.
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dazu auf den Wettkampf beschränkte Kontrollen genügen, oder schliesst er sich den qualifizierten Fachleuten im In- und Ausland an, die die sofortige Einführung von unangemeldeten Kontrollen während des ganzen Trainings verlangen?
3.
Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Fachleute im Bundesdienst in Zukunft die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Dppingfragen auch gegenüber der Oeffentlichkeit und wie auch immer gelagerten Interessen vertreten dürfen, ohne Opfer von Pressionen und Sanktionen zu werden, das heisst, wird er im besonderen die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Ehrlichkeit des Forschungsinstitutes in Magglingen ermöglichen?
4.
Wie beurteilt der Bundesrat die wissenschaftliche Qualifikation des jetzigen interimistischen Leiters des Forschungsinstitutes der ETS? Wird der zukünftige Leiter dieses Forschungsinstitutes irgendeinem Anforderungsprofil purikto wissenschaftliche Qualifikation genügen müssen, falls ja, welchem?
5.
Könnte die bedrohte wissenschaftliche Unabhängigkeit des Forschungsinstitutes der ETS Magglingen nicht nur durch eine organisatorische Angliederung an eine wissenschaftliche Organisation, z. B. an die ETH bzw. deren Institut für Arbeitsphysiologie oder allenfalls durch Unterstellung unter das Bundesamt für Gesundheitswesen garantiert werden? Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988 Je prie le Conseil fédéral de répondre à un certain nombre de questions en relation avec les scandales causés récemment par des cas de dopage, et la démission soudaine du chef de l'Institut de recherche de l'Ecole fédérale de gymnastique et de sport:
1.
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que freiner efficacement le dopage est dans l'intérêt non seulement du sport et des sportifs, mais également de la jeunesse en général?
2.
Le Conseil fédéral estime-t-il que limiter les contrôles de dopage à la période de compétition suffit, ou peut-il adhérer à la conception d'experts qualifiés de notre pays et de l'étranger qui demandent l'introduction immédiate de contrôles à l'improviste pendant toute la durée de l'entraînement?
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Interpellation Fierz 618 17 mars 1989
3.
Est-il disposé à oeuvrer pour que les experts employés par la Confédération soient désormais autorisés à faire part au grand public de leurs connaissances scientifiques sur le dopage et ce quels que soient les intérêts en cause, et sans être exposés à des pressions ou à des sanctions? Autrement dit, peut-il en particulier assurer à l'Institut de recherche de Macolin l'indépendance et la rigueur scientifique qui devraient être les siennes?
4.
Que pense le Conseil fédéral des compétences scientifiques du chef intérimaire de l'Institut de recherche de l'EFGS? Le prochain chef de l'Institut devra-t-il répondre à un profil donné, du point de vue des aptitudes scientifiques? Dans l'affirmative, lesquelles?
5.
Ne pourrait-on supprimer les menaces qui pèsent sur l'indépendance scientifique de l'Institut de recherche de l'EFGS de Macolin en l'intégrant à l'organigramme d'un établissement technique tel que l'Institut d'hygiène et de physiologie du travail de l'EPFZ, ou en l'incorporant, le cas échéant, à l'Office fédéral de la santé publique? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Béguelin, Carobbio, Diener, Grendelmeier, Jaeger, Jeanprêtre, Leutengger Oberholzer, Longet, Maeder, Meier-Glattfelden, Pitteloud, Schmid, Stocker, Thür, Weder-Basel, Wiederkehr, Zbinden Hans (18) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die jüngsten Dopingskandale in Seoul haben die Weltöffentlichkeit aufgerüttelt. Aber schon anlässlich der Olympischen Winterspiele in Calgary im Februar 1988 gab der damalige Leiter des Forschungsinstituts der Eidgenössischen Turnund Sportschule (ETS) Magglingen, PD Dr. Howald, ein vielbeachtetes Presseinterview, das unter anderem im Berner Bund erschien. Er wies darin auf das ungelöste Dopingproblem hin, auf die fragwürdige Rolle gewisser Sportärzte und auf die Wichtigkeit von (unangemeldeten) Kontrollen während des Trainings, wie sie z. B. in Schweden durchgeführt werden. Wegen dieses Interviews wurde auf die Direktion der ETS Druck ausgeübt durch Vertreter des Schweizerischen Leichtathletikverbandes, des Schweizerischen Olympischen Komitees und des Schweizerischen Landesverbandes für Sport. Der Direktor der ETS wollte nicht, dass Dr. Howald direkt mit seinen Kritikern zusammensitze. Stattdessen legte er ihm nahe, als Zeichen seines guten Willens auf seine Funktion als Mitglied der Medizinischen Kommission an den Olympischen Spielen in Seoul zu verzichten (diese Kommission hatte sich unter anderem mit der Beurteilung der Dopingfälle zu befassen). Es wurden Dr. Howald ausserdem Vorschriften für den Verkehr mit Medien gemacht, und gesprächsweise wurde ihm auch eine Versetzung auf das Bundesamt für Gesundheitswesen vorgeschlagen, z. B. in die Sektion Aids-Prävention, was eine Zurückstufung in der Lohnklasse bedeutet hätte. Dabei ist übrigens zu betonen, dass der Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen in dieser Kontroverse Dr. Howald unterstützte. PD Dr. Howald kündigte darauf und wechselte auf einen Posten in der Industrie, nicht ohne seine Freunde und Gegner in einem Rundschreiben über die Gründe seines Rücktritts zu orientieren. ETS und Schweizer Sport verloren damit einen Sportmediziner von unbestrittenem Weltruf. Seine Stelle ist jetzt interimistisch von einem Turnlehrerf!) besetzt. Diese Vorgänge lassen den Verdacht aufkommen, dass Doping bisher auch im Schweizer Sport eine Rolle spielen könnte, die nicht nur von gewissen Sportverbänden, sondern teilweise auch von Bundesstellen toleriert und sogar gedeckt wird. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 1./2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Bekämpfung des Dopings wichtig ist und dass Dopingkontrollen im Training durchgeführt werden sollen. Es gibt aber keine gesetzlichen Grundlagen, die es dem Bund erlauben würden, Dopingkontrollen anzuordnen oder durchzuführen. Dafür sind in der Schweiz der Schweizerische Landesverband für Sport (SLS) und die Sportverbände zuständig. Der Bundesrat weiss, dass der SLS und die Sportverbände planen, Dopingkontrollen im Training in nächster Zeit einzuführen.
3.
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass wissenschaftliche Erkenntnisse auch in Dopingfragen fachlich uneingeschränkt dargelegt werden. Die Diskussion über die Durchführung von Kontrollen und die Durchsetzung von Sanktionen hingegen kann nur in Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen erfolgen. Das Dopinglabor der Eidgenössischen Turn- und Sportschule Magglingen wird weitgehend vom Schweizerischen Landesverband für Sport finanziert. Die internationalen Anforderungen an die Dopinganalytik sind aber innert kurzer Zeit derart gestiegen, dass die heutigen Einrichtungen nicht mehr genügen. Um die internationale Anerkennung weiterführen zu können, sind grosse Investitionen notwendig, die der Bund aus erwähnten Gründen nicht tätigen kann. Für die Weiterarbeit werden zusammen mit dem Schweizerischen Landesverband für Sport kurzfristige Lösungen gesucht und längerfristige Lösungen geplant. Eine Möglichkeit ist der Aufbau eines bundeseigenen Dopinglabors (auch für Pferdedoping). Dazu müssten allerdings die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Der Bundesrat ist bereit, die gesetzlichen Erfordernisse einer solchen Entwicklung zu prüfen.
4.
Die interimistische Leiterin des Forschungsinstituts ist Aerztin, arbeitet seit dessen Gründung im Forschungsinstitut der Eidgenössischen Turn- und Sportschule und war Stellvertreterin des bisherigen Leiters. Sie ist aufgrund ihrer Erfahrung bestens geeignet, das Institut in einer Uebergangsphase zu leiten und mitzuhelfen, eine definitive Lösung vorzubereiten. Das Forschungsinstitut der Eidgenössischen Turn- und Sportschule muss von seiner Zielsetzung her praxisorientiert arbeiten. Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und ihren Instituten sowie anderen interessierten Organisationen ist für die wissenschaftliche Arbeit entscheidend wichtig. Erst die Umsetzung der Forschungsergebnisse in praxisrelevante Lehre ist aber für den Schweizer Sport von Bedeutung. Im Gegensatz zu Hochschulen soll sich das Forschungsinstitut der Eidgenössischen Turn- und Sportschule in Zukunft nicht auf einen Wissenschaftszweig spezialisieren, sondern diese wissenschaftlich breit abgestützte Mittlerfunktion wahrnehmen. Der Leiter muss dieser anspruchsvollen Aufgabe gewachsen sein. Er braucht dazu vermehrt wissenschaftlich ausgebildete und sportpraxisorientierte Mitarbeiter. Der Aufbau eines solchen Teams braucht Zeit. Die interimistische Leitung ermöglicht eine qualifizierte Entwicklung.
5.
Der Bundesrat nimmt an, dass diese Frage im Zusammenhang mit dem Dopinglabor formuliert wurde. Neben Doping und sportmedizinischen Fragen hat das Forschungsinstitut der Eidgenössischen Turn- und Sportschule aber andere Wissenschaftsbereiche zu bearbeiten. Selbstverständlich braucht es dazu wissenschaftliche Unabhängigkeit. Diese soll durch die Zusammenarbeit mit den Hochschulen gewährleistet werden. Ohne intensive Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen bleibtaberdiese Forschungsarbeit wirkungslos. Das Forschungsinstitut ist gerade deshalb an der Eidgenössischen Turn- und Sportschule angesiedelt worden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es dort auch in Zukunft am richtigen Platz ist und wirkungsvoll arbeiten wird. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Fierz Dopingkontrolle Interpellation Fierz Lutte contre le dopage In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.794 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 617-618 Page Pagina Ref. No 20 017 299 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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