88-821
Verwaltungsbehörden 23.06.1989 88.821
23. Juni 1989Deutsch10 min
Source admin.ch
23. Juni 1989 N 1133 Motion Oehler tes Erstasylabkommen wird zurzeit auf der Ebene der Minister beraten. Im weiteren ist auch bereits im Rahmen des Europarates die Struktur geschaffen worden, die es ermöglicht, nach Bedarf eine Konferenz, wie sie der Motionär verlangt, einzuberufen. Ob sich eine solche Konferenz als opportun erweisen wird, kann im Moment nicht beurteilt werden. Die Beratungen im Europarat müssen sinnvollerweise mit den Arbeiten in der EG abgestimmt werden. Dort sind die Entwicklungen in der Schengener Gruppe und der Ad-hoc-Gruppe «Immigration» des EG-Ministerrats relevant. Der Bundesrat ist bereit, im Sinne des Vorstosses tätig zu werden. Da der Bundesrat bei seiner aussenpolitischen Geschäftsführung notwendigerweise über einen gewissen Handlungsspielraum verfügen muss und der Erfolg einer schweizerischen Initiative wesentlich vom Willen der anderen westeuropäischen Staaten abhängig ist, ist es zweckmässig, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 88.821 Motion Oehler Entsorgung von Kühlgeräten Elimination des réfrigérateurs et congélateurs Wortlaut der Motion vom 5. Dezember 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Entsorgung von Kühlgeräten gebührenpflichtig wird. Die Gebühr soll als Entsorgungsabgabe für die Beseitigung von Sondermüll ausgestaltet werden. Texte de la motion du 5 décembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé de légiférer de manière à rendre obligatoire le paiement d'une taxe lors de l'élimination des appareils de réfrigération. La taxe doit consister en un prélèvement sur l'élimination de déchets spéciaux. Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Auf allen Gebieten werden Anstrengungen unternommen, die Umweltbelastung abzusenken. Hierzu werden verschiedene Wege beschriften. Letztlich zählt indessen nur die Gesamtbelastung. Grundsätzlich kann dabei entweder auf die totale umweltverträgliche Entsorgung hingearbeitet werden, das Ziel kann aber auch über den Einsatz möglichst umweltverträglicher Stoffe im Produktionsprozess erreicht werden. Kombinationen sind in jeder Beziehung und Richtung möglich. Zurzeit kommt der Verwendung von Freon ein grosser politischer Stellenwert zu. Deshalb soll u. a. der Einsatz von Spraydosen verboten werden. Freon wird indessen in einer Vielzahl von anderen Gebrauchsgegenständen, Investitionsgütern, Baumaterialien, im Haushalt, in der Unterhaltungselektronik usw. eingesetzt. Das Ziel, möglichst wenig bis kein Freon mehr zu verwenden, ist wohl gesetzt, kann aber kurzfristig sicher nicht erreicht werden. Deshalb ist vermehrt auf die Entsorgung zu achten. Je mehr Abfälle, desto geordneter hat die Entsorgung zu geschehen. Dabei wird es trotz unseres freiheitlichen Systems nicht zu umgehen sein, dass die öffentliche Hand mit mindestens «sanftem Druck nachhilft». In diesem Sinne ist namentlich auch dafür zu sorgen, dass die Entsorgung nun sukzessive gemacht wird. Dabei ist von Anfang an für eine gesunde finanzielle Basis zu sorgen. Es wird nicht zu umgehen sein, dass der Bund die Rahmenbedingungen absteckt und die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren auf nationaler Ebene schafft. Ein «Abfalltourismus» innerhalb der Regionen oder Kantone ist im Interesse einer geordneten und wirkungsvollen Entsorgung von Anfang an zu unterbinden. In diesem Sinne ist die Forderung nach Erhebung der Kühlschrank-Entsorgungsgebühr zu erheben. Der Vorschlag kann in der Rechtswirklichkeit problemlos realisiert werden, zumal doch sowohl die Inlandproduktion wie die Importzahlen genau erfasst werden. Die Gebühr kann bei jedem Verkauf eines Gerätes erhoben werden. Im gleichen Zug ist dann aber auch für die totale Entsorgung zu sorgen. Andernfalls nützt die Entsorgungsgebühr gar nichts. Nachdem heute technische Verfahren für die Entsorgung bestehen, sind private oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen mit der Entsorgung zu beauftragen. Finanziert werden soll die Entsorgung aber durch die Entsorgungsgebühr. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989 Eine ganze Reihe von Konsumgütern können nach Gebrauch nicht als Siedlungsabfall behandelt und beseitigt werden. Dies gilt zum Beispiel für Batterien, aber auch für gewisse Metalldampflampen oder für Lösungsmittel. Diese Abfälle benötigen spezielle und damit teurere Verfahren der Abfallbehandlung. Heute muss der Abfallinhaber die Kosten der Entsorgung tragen. Dies wirkt bei Abfällen, die separat gesammelt und mit hohen Kosten behandelt werden müssen, kontraproduktiv: Weder besteht für den Abfallinhaber ein Anreiz zur separaten Sammlung, noch ist die Finanzierung und Auslastung teurer Behandlungsanlagen gesichert. Deshalb sollten die Kosten der Entsorgung solcher Produkte bereits bei der Herstellung oder beim Import durch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr finanziert werden. Für eine solche Gebührfehlt aber noch die gesetzliche Grundlage. Das Departement des Innern wird dem Bundesrat demnächst Vorschläge für eine entsprechende Ergänzung des Umweltschutzgesetzes (USG) unterbreiten. Diese Ergänzung soll gleichzeitig noch weitere Elemente umfassen, die für eine sichere Entsorgung der Sonderabfälle notwendig sind. So sollen zum Beispiel der Bundesrat und die Kantone die Kompetenz erhalten, nötigenfalls die Einzugsgebiete von Anlagen zur Behandlung von Sonderabfällen festzulegen. Dies ist sowohl für die sachgerechte Planung als auch für den rationellen Betrieb der neuen Anlagen notwendig. Eine entsprechende Ergänzung des USG im Bereich der Abfallwirtschaft verlangen auch die Motion Büttiker vom 1. März 1988 (88.321) und die Motion der CVP-Fraktion vom 8. Dezember 1988 (88.836). Das Instrument der vorgezogenen Entsorgungsgebühr liesse sich auch für die Entsorgung von Kühlschränken einsetzen. Kühlschränke enthalten geringe Mengen von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) im Kühlkreislauf und zum Teil wesentlich grössere Mengen in den Isolationen aus Hartschaum. Da FCKW die Ozonschicht gefährden, sollten sie beim Entsorgen von Kühlschränken aufgefangen und entweder verwertet oder vernichtet werden. Dies ist aber mit einem gegenüber heute wesentlich höheren Aufwand und mit entsprechenden Kosten verbunden. Der gegenwärtig vorbereitete Vorschlag für eine Revision des USG wird dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, eine zweckgebundene Gebühr für Produkte zu erheben, die eine besondere Art der Behandlung benötigen. Der Einsatzbereich einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr soll dann im Rahmen gesetzlicher Grundsätze auf Verordnungsstufe festgelegt werden. Der Bundesrat teilt somit grundsätzlich die Meinung des Motionärs, wonach die gesetzlichen Grundlagen für eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu schaffen sind. Er erachtet jedoch die vorgeschlagene Fassung, welche den Einsatz-- 1 of 3 -Motion Bodenmann 1134 N 23 juin 1989 bereich dieses Instruments auf Kühlgeräte beschränkt, als unzweckmässig und zu eng. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.435 Motion Bodenmann Konvention zum Schutz der Alpen Protection des Alpes. Convention internationale Wortlaut der Motion vom 17. März 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, alles Notwendige zur Einberufung einer internationalen Alpenschutz-Konferenz zu unternehmen, um gemeinsam mit sämtlichen Alpenanrainern konkrete und koordinierte Schritte zum Schutz der Alpen zu beschliessen. Texte de la motion du 17 mars 1989 Le Conseil fédéral est chargé de faire tout ce qui est en son pouvoir pour que soit instituée une conférence internationale pour la protection des Alpes, réunissant tous les pays touchant à la chaîne alpine, afin qu'ils puissent arrêter ensemble des mesures concrètes et coordonner leur action pour protéger les Alpes. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Richard, Béguelin, Braunschweig, Bundi, Fehr, Hubacher, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Zbinden Hans, Züger (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Alpen sind von gesamteuropäischer Bedeutung. Hochgebirge, Talschaften und Voralpen bilden eine ökologische Einheit, die heute durch massive Eingriffe bedroht sind. Beim Schutz dieser Alpen darf es keine nationalen Grenzen geben. Um den Lebens- und Erholungsraum von Millionen von Menschen zu sichern, müssen alle Alpenländer eine gemeinsame Politik verfolgen. Eine Konferenz zum Schutz der Alpen - analog dem Vorbild der l. und II. Nordseekonferenz - drängt sich auf. Folgende Fragen müssten unter anderen im Zentrum der Beratungen und Beschlüsse stehen:
Erwägungen
1.
Der Alpenraum ist durch die Luftschadstoffe am meisten bedroht. Eine mögliche Klimakatastrophe würde diesen ökologisch sensiblen Raum unabsehbar verändern und zerstören.
2.
Der Transitverkehr muss von der Strasse auf die Schiene verlegt werden. Dies gilt vor allem für den absehbar sprunghaft ansteigenden Güterverkehr.
3.
Die zunehmende militärische Nutzung des Voralpen- und Alpenraums muss auf ein verträgliches Mass reduziert werden.
4.
Der weitere Ausbau der touristischen Kapazitäten (Betten, Skilifte usw.) ist zu stoppen. Stattdessen soll das bestehende Angebot qualitativ verbessert werden. Durch geeignete Massnahmen ist eine höhere Auslastung der vorhandenen Kapazitäten zu fördern. Eine solche Politik ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich vielversprechender.
5.
Die Berglandwirtschaft muss erhalten bleiben. Die standortgerechte Bewirtschaftung ist durch Direktzahlungen zu fördern.
6.
Grossräumige Naturschutzgebiete müssen auch grenzüberschreitend geschaffen werden.
7.
Der Gewässerschutz muss verbessert werden. Versiegelung von Boden muss verhindert, Entsiegelung gefördert werden. Fluss- und Bachverbauungen sind - soweit nötig - auch im Alpenraum naturnah durchzuführen. Ueber Aenderung der Subventionierungspraxen müssen weniger die Errichtung von Verbauungen denn der Unterhalt naturnaher Ufer gefördert werden.
8.
Zum besseren Verständnis der ökologischen Zusammenhänge sind internationale Forschungsprogramme notwendig, welche sich mit den zentralen Fragen des Alpenraums befassen. Parallel dazu ist ein zusammenhängendes Netz von ökologischen Mess- und Beobachtungsstationen notwendig. Sowohl in Deutschland wie in Oesterreich wurden Anträge, welche in die gleiche Richtung zielen, hinterlegt. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989 Der Alpenraum und die Berggebiete ganz allgemein werden durch sportliche Aktivitäten und Erholung sowie durch die Luftverschmutzung stark belastet. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst. Er hat deshalb bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, die von der Emissionsbegrenzung über die Rieht- und Nutzungspläne der Raumplanung und die regionale Wirtschaftsförderung bis hin zur Verbindlicherklärung einer zurückhaltenden Konzessionierungs- und Bewilligungspolitik für touristische Transportanlagen reichen. Er hat sich insbesondere sehr konkret mit der Problematik des Transitverkehrs befasst. Die Verteidigung der 28-Tonnen-ümite, die Ausschöpfung der im Treibstoffzollgesetz vorgesehenen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, die Bestrebungen, möglichst rasch einen Huckepack-Korridorfür Fahrzeuge mit 4 Metern Eckhöhe zu realisieren, sowie vor allem der Neat-Beschluss mit zwei zusätzlichen Basistunnels am Gotthard und am Lötschberg sind deutliche Hinweise, dass der Bundesrat gewillt ist, im Transitverkehrsbereich rasch und wirksam zu handeln. Der Bundesrat kennt auch die Anstrengungen, die seit einigen Jahren auf internationaler Ebene unternommen werden, um den Alpenraum grenzüberschreitend besser zu erhalten und die dazu erforderlichen Vereinbarungen durch die Verabschiedung einer Alpenkonvention verbindlich werden zu lassen. Er nennt in diesem Zusammenhang als Beispiele: die Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 17. Mai 1988 betreffend die Konvention zum Schutz der Alpen, die Empfehlungen der Europaratstagung über das Berggebiet vom 9. bis 11. Mai 1988 in Trient, den Entwurf einer Konvention zum Schutz der Alpen der Arbeitsgemeinschaft demokratischer Sozialisten im Alpenraum, das besondere Programm für die Alpen der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und ihrer Ressourcen (UICN), die «Lindauer Erklärung zur Umweltpolitik im Alpenraum» der Internationalen Alpenschutzkommission (Cipra) und des Deutschen Naturschutzrings vom 25. Juni 1988 sowie die «Erklärung des 'Liechtensteiner Kreises' zur Notwendigkeit einer Alpenkonvention» der Cipra und der UINC vom 29. September 1988. Vom 9. bis 11. Oktober 1989 findet überdies auf Einladung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland eine Ministerkonferenz der Alpenländer statt. Ziel der Konferenz ist es, Elemente für internationale Verpflich-tungen zum Schutz der Alpen festzulegen. Unter Ausklammerung der Frage nach der Machbarkeit und Tauglichkeit einer internationalen Vereinbarung zum Schutz der Alpen, die noch genauere Abklärungen bedarf, ist der Bundesrat bereit, über die nationalen Bestrebungen hinaus auch die grenzüberschreitenden Anstrengungen zu unterstützen und mitzutragen, die eine nachhaltige Erhaltung und schonende Nutzung von Natur, Landschaft und Umwelt und eine geordnete, angemessene Dauerbesiedlung im Alpenraum zum Ziel haben.
-- 2 of 3 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Oehler Entsorgung von Kühlgeräten Motion Oehler Elimination des réfrigérateurs et congélateurs In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.821 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1133-1134 Page Pagina Ref. No 20 017 475 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --