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Entscheid

88-822

Verwaltungsbehörden 17.03.1989 88.822

17. März 1989Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

Verankerung des Zuweisungsrechts und der Annahmepflicht für Entsorgungsanlagen im Umweltschutzgesetz (Verpflichtung der Abfallerzeuger, ihre Sonderabfälle bestimmten Anlagen zuzuführen, und die Verpflichtung der Entsorgungsbetriebe, bestimmte Abfälle anzunehmen).

3.

Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, damit der Bund in Zukunft gemeinwirtschaftliche Trägerschaften von Entsorgungsanlagen fördern oder sich an Trägerschaften von solchen Anlagen beteiligen kann. Texte de la motion du 8 décembre 1988 Le Conseil fédéral est prié, en vertu de l'article 24septies de la Constitution fédérale, de compléter la loi sur la protection de l'environnement aux fins de:

1.

créer la base légale du prélèvement anticipé d'une redevance à affectation fixe liée à l'élimination des déchets spéciaux;

2.

prévoir expressément dans la loi le droit de régler la destination des déchets et la prise en charge obligatoire des déchets déterminés par les installations d'élimination (autrement dit, l'obligation, pour le producteur des déchets, d'acheminer ses déchets spéciaux vers une ou des installations d'élimination déterminées et l'obligation, pour les entreprises d'élimination, de prendre en charge des déchets spéciaux définis);

3.

créer la base légale permettant à la Confédération de soutenir les sociétés d'intérêt public responsables d'installations d'élimination ou d'y participer. Sprecher - Porte-parole: Blatter Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Kehrichtberg und seine Entsorgung ist eines der grössten Probleme der heutigen Zeit. Die Schliessung der Sonderdeponie Kölliken, die Irrfahrt der Sevesofässer durch halb Europa, der Sondermüll- und Giftexport in Länder der Dritten Welt, die Deponieprobleme von Filterstaub und Klärschlamm sind nur einige der vielen alarmierenden Negativmeldungen, welche durch weitere Beispiele erweitert werden könnten. Die technische Verordnung über Abfälle (TVA), zu der kürzlich das Vernehmlassungsverfahren eröffnet worden ist, will die Grundlagen für eine umfassende nationale Abfallbewirtschaftung schaffen. Sie will einerseits die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen, andererseits Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaft und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen und lästigen Einwirkungen durch den Umgang mit Abfällen schützen. Die CVP der Schweiz hat in ihrer Vernehmlassung die vorgeschlagene Richtung grundsätzlich begrüsst. Richtigerweise sollen nun auch die Abfallstoffflüsse zur Wiederverwertung und Endlagerung festgelegt werden. Die CVP hofft, dass die Zielsetzung der Verordnung neue Impulse gibt für die Erstellung von Behandlungsanlagen, die Reststoffe produzieren, und dass hierzu neue Verfahrenstechniken entwickelt werden und dass die Akzeptanz für Entsorgungsanlagen in der Bevölkerung damit erhöht werden kann. Um die Kehrichtmenge stabilisieren zu können, muss in Zukunft das Abfallproblem dort gelöst werden, wo der Abfall entsteht. Das Uebel muss an der Wurzel angepackt werden. Die Entsorgung muss bei der Versorgung beginnen. Nach Auffassung der CVP-Fraktion ist die TVA richtig und wertvoll, sie genügt aber nicht, das Abfallproblem langfristig zu lösen. Unser Land kann es sich nicht länger leisten, Gift und Sonderabfälle ins Ausland abzuschieben nach dem Grundsatz «Aus den Augen, aus dem Sinn». Es geht nicht an, die Nachteile des Wohlstands anderen Staaten zu überlassen. Die ungelösten Probleme in der Abfallwirtschaft werden in der Zukunft nicht abnehmen. Schon heute und vor allem morgen sind die Probleme ganz anders gelagert: Es sind Tausende von giftigen Substanzen, die aus Produktionsprozessen und Produkten auf mannigfache Weise jeden Tag in neue Produkte einfliessen und verarbeitet werden. Die Zunahme ist rasant, und die Möglichkeiten des Recyclings dieser Produkte sind begrenzt. Die Zeit drängt. Der Abfallberg wächst. Nach Auffassung der CVP-Fraktion müssen günstige Rahmenbedingungen für eine umweltgerechte Verwertung, Behandlung und Entsorgung von Sonderabfällen geschaffen werden. Die CVP-Frak-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Scheidegger Wiederverkauf von Bauland. Sperrfrist Motion Scheidegger Revente de terrains à bâtir. Délai d'interdiction In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.822 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 585-586 Page Pagina Ref. No 20 017 261 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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