88-822
Verwaltungsbehörden 17.03.1989 88.822
17. März 1989Deutsch9 min
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17. März 1989 N 585 Motion Scheidegger #ST# 88.814 Motion Morf Bildung und Wissenschaft. Verstärkung der Zusammenarbeit in Europa Education et recherche. Renforcement de la collaboration européenne Wortlaut der Motion vom 30. November 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, beim Bundesamt für Bildung und Wissenschaft einen besonderen Kredit zur Förderung internationaler Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Forschung zu eröffnen. Texte de la motion du 30 novembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé d'ouvrir un crédit spécial auprès de l'Office fédéral de l'éducation et de la science, destiné à promouvoir la collaboration internationale dans le domaine de l'éducation et de la recherche. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberg-Thun, Euler, Fankhauser, Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Matthey, Mauch Ursula, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Stappung, Ulrich, Zbinden Hans, Züger (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Rahmen der verstärkten internationalen Zusammenarbeit in Europa sind in letzter Zeit zahlreiche neue Initiativen ergriffen worden, bei denen jeweils auch die Schweiz zur Mitarbeit eingeladen wurde. Als Beispiel seien genannt: Stiftung Scientific Europe, Université de l'Europe, Föderalismus-Seminar der Universität Fribourg in Zusammenarbeit mit dem Europarat. Es steht ausser Zweifel, dass es für die Schweiz in hohem Mass wichtig und kulturell, wissenschaftlich und wirtschaftlich bereichernd sein kann, bei diesen Vorhaben jeweils aktiv mitzuwirken. Leider zeigte sich aber nur allzu oft, dass es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich war, auch bescheidene Mittel für diese Art der Zusammenarbeit aufzutreiben. Das zuständige Departement verfügt über keinen entsprechenden Kredit und musste deshalb oft auf wenig befriedigende Lösungen ausweichen. Es wäre deshalb im Interesse unseres Landes, unser Instrumentarium für eine wirksame Kooperation für Bildung und Forschung den neuen Verhältnissen in Europa anzupassen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1989 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.822 Motion Scheidegger Wiederverkauf von Bauland. Sperrfrist Revente de terrains à bâtir. Délai d'interdiction Wortlaut der Motion vom 5. Dezember 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, worin Artikel 218 OR um einen Abschnitt «Sperrfrist für Bauland» zu ergänzen ist. Die Sperrfrist soll fünf Jahre betragen. Der Bundesrat wird ersucht, diese Gesetzesänderung möglichst rasch zu realisieren. Texte de la motion du 5 décembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres fédérales un projet de modification de l'article 218 du Code des obligations qui introduise un délai d'interdiction de 5 ans pour la revente de terrains à bâtir. Cette modification doit être réalisée dans les meilleurs délais. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Bonny, Butti ker, Cavadini, Cincera, Eppenberger Susi, Fäh, Frey Claude, Giger, Kohler, Loeb, Loretan, Martin, Müller-Meilen, Nabholz, Petitpierre, Philipona, Salvioni, Steinegger, Tschuppert, Wanner, Zwingli (22) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Boden gerät in der Schweiz (dies hat nicht erst die Abstimmung über die Stadt-Land-Initiative gezeigt) immer mehr in den Vordergrund des gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und ökonomischen Interesses. Das überrascht angesichts der zahlreichen Rollen, die er zu erfüllen hat, und der damit zusammenhängenden vielfältigen Ansprüche an diese knappe Ressource keineswegs. Der Druck auf den Boden hat sich insbesondere in den letzten Jahren akzentuiert. Extreme Spekulationsfälle werden aus der ganzen Schweiz gemeldet, keineswegs nur aus den Hauptzentren, was sich in den peripheren Lagen besonders gravierend für Eigenheime und Eigentum für Neu- und Kleinbetriebe auswirkt. Die Hintergründe dieser ungesunden Entwicklung sind vielfältig. Zu den realen Ansprüchen an den knappen Boden kommt, sagen wir es gelinde, eine unheilige, die Bodenpreise explodieren lassende Spekulation; eine Spekulation, die vor allem auch auf die BVG-Milliarden hofft, und zwar unbekümmert um strukturpolitische und volkswirtschaftliche'Konsequenzen, die schliesslich in einer langfristigen Verschlechterung der schweizerischen Standortfaktoren enden müssen. Man wird unweigerlich an das alte Sprichwort erinnert: «Je besser der Boden, desto besser das Unkraut.» Lösungsansätze für Bodenproblematik sind auf vielerlei Kanälen zu iniziieren (landwirtschaftliches Bodenrecht, Raumplanungsgesetz-Revision, Eigentumsförderung mit BVG-Geldern, Aenderung der Anlagepolitik BVG). Eine Form, das Bodenproblem anzugehen, insbesondere die Bodenspekulation zu bekämpfen, ist die Ausdehnung der Sperrfrist, wie man sie seit Jahrzehnten für das Landwirtschaftsland in Artikel 218 OR kennt, auch auf das Bauland (darunter fällt auch überbautes Land). Die Sperrfrist für Bauland wurde mit der Botschaft des Bundesrates von 1963 eingeführt. Im Differenzbereinigungsverfahren zwischen Ständerat und Nationalrat fiel diese Regelung leider weg. Die bundespolitische Situation hat sich aber so verschärft, dass heute dringend die vom Bundesrat im Jahre 1963 vorgeschlagene Regelung getroffen werden muss. Allerdings muss die Sperrfrist von damals drei auf neu fünf Jahre heraufgesetzt werden (im übrigen im -- 1 of 3 -Motion du groupe démocrate-chrétien 586 N 17 mars 1989 inhaltlichen Einklang mit einer laufenden Initiative des Hauseigentümerverbandes Zürich). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1989 Der Motionär möchte eine Sperrfrist für die Wiederveräusserung von überbauten und nicht überbauten Grundstücken in der Bauzone einführen. Ein ähnliches Instrument zur Bekämpfung der kurzfristigen Spekulation besteht bereits für landwirtschaftliche Grundstücke. Der Bundesrat ist der Meinung, die Sperrfrist könnte - wenigstens als zeitlich befristete Massnahme - ein taugliches Mittel sein, kurzfristige Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken zu unterbinden. Um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden, müssten für bestimmte Fälle Ausnahmen von der Sperrfrist vorgesehen werden. Als wichtige Gründe, die eine Ausnahme rechtfertigen, sind beispielsweise der Erbgang oder die gewinnlose Veräusserung an einen Eigennutzer zu erwähnen. Der Vorteil einer Sperrfrist liegt darin, dass diese Massnahme ohne grossen gesetzgeberischen Aufwand eingeführt und in der Praxis verhältnismässig einfach durchgeführt und kontrolliert werden könnte. Sollte sie sich nicht bewähren, könnte sie auch ohne Schwierigkeiten wieder aufgehoben werden. Bisher ging der Bundesrat davon aus, dass dem Bund die Kompetenz zustehe, eine Sperrfrist für nichtlandschaftliche Grundstücke vorzusehen. Der heutige Stand der Verfassungsdiskussion und -interprétation lässt diesen Schluss nicht mehr ohne weiteres zu und verlangt nach einer eingehenden Prüfung. Gegebenenfalls wird der Bundesrat, um den drängenden Problemen auf dem Bodenmarkt Herr zu werden, Lösungen auf dem Dringlichkeitsweg vorschlagen. Ferner wird auch zu prüfen sein, ob eine allfällige Sperrfrist auf drei oder fünf Jahre festzulegen ist. Der Bundesrat beantragt deshalb, obschon er materiell mit dem Vorstoss einverstanden ist, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 88.836 Motion der christlichdemokratischen Fraktion Entsorgung von Sonderabfällen Motion du groupe démocrate-chrétien Elimination des déchets spéciaux Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 24septies der Bundesverfassung, das Umweltschutzgesetz wie folgt zu ergänzen: I.Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung einer zweckgebundenen, vorgezogenen Entsorgungsabgabe auf Sonderabfälle.
Erwägungen
2.
Verankerung des Zuweisungsrechts und der Annahmepflicht für Entsorgungsanlagen im Umweltschutzgesetz (Verpflichtung der Abfallerzeuger, ihre Sonderabfälle bestimmten Anlagen zuzuführen, und die Verpflichtung der Entsorgungsbetriebe, bestimmte Abfälle anzunehmen).
3.
Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, damit der Bund in Zukunft gemeinwirtschaftliche Trägerschaften von Entsorgungsanlagen fördern oder sich an Trägerschaften von solchen Anlagen beteiligen kann. Texte de la motion du 8 décembre 1988 Le Conseil fédéral est prié, en vertu de l'article 24septies de la Constitution fédérale, de compléter la loi sur la protection de l'environnement aux fins de:
1.
créer la base légale du prélèvement anticipé d'une redevance à affectation fixe liée à l'élimination des déchets spéciaux;
2.
prévoir expressément dans la loi le droit de régler la destination des déchets et la prise en charge obligatoire des déchets déterminés par les installations d'élimination (autrement dit, l'obligation, pour le producteur des déchets, d'acheminer ses déchets spéciaux vers une ou des installations d'élimination déterminées et l'obligation, pour les entreprises d'élimination, de prendre en charge des déchets spéciaux définis);
3.
créer la base légale permettant à la Confédération de soutenir les sociétés d'intérêt public responsables d'installations d'élimination ou d'y participer. Sprecher - Porte-parole: Blatter Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Kehrichtberg und seine Entsorgung ist eines der grössten Probleme der heutigen Zeit. Die Schliessung der Sonderdeponie Kölliken, die Irrfahrt der Sevesofässer durch halb Europa, der Sondermüll- und Giftexport in Länder der Dritten Welt, die Deponieprobleme von Filterstaub und Klärschlamm sind nur einige der vielen alarmierenden Negativmeldungen, welche durch weitere Beispiele erweitert werden könnten. Die technische Verordnung über Abfälle (TVA), zu der kürzlich das Vernehmlassungsverfahren eröffnet worden ist, will die Grundlagen für eine umfassende nationale Abfallbewirtschaftung schaffen. Sie will einerseits die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen, andererseits Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaft und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen und lästigen Einwirkungen durch den Umgang mit Abfällen schützen. Die CVP der Schweiz hat in ihrer Vernehmlassung die vorgeschlagene Richtung grundsätzlich begrüsst. Richtigerweise sollen nun auch die Abfallstoffflüsse zur Wiederverwertung und Endlagerung festgelegt werden. Die CVP hofft, dass die Zielsetzung der Verordnung neue Impulse gibt für die Erstellung von Behandlungsanlagen, die Reststoffe produzieren, und dass hierzu neue Verfahrenstechniken entwickelt werden und dass die Akzeptanz für Entsorgungsanlagen in der Bevölkerung damit erhöht werden kann. Um die Kehrichtmenge stabilisieren zu können, muss in Zukunft das Abfallproblem dort gelöst werden, wo der Abfall entsteht. Das Uebel muss an der Wurzel angepackt werden. Die Entsorgung muss bei der Versorgung beginnen. Nach Auffassung der CVP-Fraktion ist die TVA richtig und wertvoll, sie genügt aber nicht, das Abfallproblem langfristig zu lösen. Unser Land kann es sich nicht länger leisten, Gift und Sonderabfälle ins Ausland abzuschieben nach dem Grundsatz «Aus den Augen, aus dem Sinn». Es geht nicht an, die Nachteile des Wohlstands anderen Staaten zu überlassen. Die ungelösten Probleme in der Abfallwirtschaft werden in der Zukunft nicht abnehmen. Schon heute und vor allem morgen sind die Probleme ganz anders gelagert: Es sind Tausende von giftigen Substanzen, die aus Produktionsprozessen und Produkten auf mannigfache Weise jeden Tag in neue Produkte einfliessen und verarbeitet werden. Die Zunahme ist rasant, und die Möglichkeiten des Recyclings dieser Produkte sind begrenzt. Die Zeit drängt. Der Abfallberg wächst. Nach Auffassung der CVP-Fraktion müssen günstige Rahmenbedingungen für eine umweltgerechte Verwertung, Behandlung und Entsorgung von Sonderabfällen geschaffen werden. Die CVP-Frak-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Scheidegger Wiederverkauf von Bauland. Sperrfrist Motion Scheidegger Revente de terrains à bâtir. Délai d'interdiction In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.822 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 585-586 Page Pagina Ref. No 20 017 261 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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