88-836
Verwaltungsbehörden 17.03.1989 88.836
17. März 1989Deutsch12 min
Source admin.ch
Motion du groupe démocrate-chrétien 586 N 17 mars 1989 inhaltlichen Einklang mit einer laufenden Initiative des Hauseigentümerverbandes Zürich). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1989 Der Motionär möchte eine Sperrfrist für die Wiederveräusserung von überbauten und nicht überbauten Grundstücken in der Bauzone einführen. Ein ähnliches Instrument zur Bekämpfung der kurzfristigen Spekulation besteht bereits für landwirtschaftliche Grundstücke. Der Bundesrat ist der Meinung, die Sperrfrist könnte - wenigstens als zeitlich befristete Massnahme - ein taugliches Mittel sein, kurzfristige Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken zu unterbinden. Um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden, müssten für bestimmte Fälle Ausnahmen von der Sperrfrist vorgesehen werden. Als wichtige Gründe, die eine Ausnahme rechtfertigen, sind beispielsweise der Erbgang oder die gewinnlose Veräusserung an einen Eigennutzer zu erwähnen. Der Vorteil einer Sperrfrist liegt darin, dass diese Massnahme ohne grossen gesetzgeberischen Aufwand eingeführt und in der Praxis verhältnismässig einfach durchgeführt und kontrolliert werden könnte. Sollte sie sich nicht bewähren, könnte sie auch ohne Schwierigkeiten wieder aufgehoben werden. Bisher ging der Bundesrat davon aus, dass dem Bund die Kompetenz zustehe, eine Sperrfrist für nichtlandschaftliche Grundstücke vorzusehen. Der heutige Stand der Verfassungsdiskussion und -interprétation lässt diesen Schluss nicht mehr ohne weiteres zu und verlangt nach einer eingehenden Prüfung. Gegebenenfalls wird der Bundesrat, um den drängenden Problemen auf dem Bodenmarkt Herr zu werden, Lösungen auf dem Dringlichkeitsweg vorschlagen. Ferner wird auch zu prüfen sein, ob eine allfällige Sperrfrist auf drei oder fünf Jahre festzulegen ist. Der Bundesrat beantragt deshalb, obschon er materiell mit dem Vorstoss einverstanden ist, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 88.836 Motion der christlichdemokratischen Fraktion Entsorgung von Sonderabfällen Motion du groupe démocrate-chrétien Elimination des déchets spéciaux Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 24septies der Bundesverfassung, das Umweltschutzgesetz wie folgt zu ergänzen: I.Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung einer zweckgebundenen, vorgezogenen Entsorgungsabgabe auf Sonderabfälle.
Erwägungen
2.
Verankerung des Zuweisungsrechts und der Annahmepflicht für Entsorgungsanlagen im Umweltschutzgesetz (Verpflichtung der Abfallerzeuger, ihre Sonderabfälle bestimmten Anlagen zuzuführen, und die Verpflichtung der Entsorgungsbetriebe, bestimmte Abfälle anzunehmen).
3.
Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, damit der Bund in Zukunft gemeinwirtschaftliche Trägerschaften von Entsorgungsanlagen fördern oder sich an Trägerschaften von solchen Anlagen beteiligen kann. Texte de la motion du 8 décembre 1988 Le Conseil fédéral est prié, en vertu de l'article 24septies de la Constitution fédérale, de compléter la loi sur la protection de l'environnement aux fins de:
1.
créer la base légale du prélèvement anticipé d'une redevance à affectation fixe liée à l'élimination des déchets spéciaux;
2.
prévoir expressément dans la loi le droit de régler la destination des déchets et la prise en charge obligatoire des déchets déterminés par les installations d'élimination (autrement dit, l'obligation, pour le producteur des déchets, d'acheminer ses déchets spéciaux vers une ou des installations d'élimination déterminées et l'obligation, pour les entreprises d'élimination, de prendre en charge des déchets spéciaux définis);
3.
créer la base légale permettant à la Confédération de soutenir les sociétés d'intérêt public responsables d'installations d'élimination ou d'y participer. Sprecher - Porte-parole: Blatter Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Kehrichtberg und seine Entsorgung ist eines der grössten Probleme der heutigen Zeit. Die Schliessung der Sonderdeponie Kölliken, die Irrfahrt der Sevesofässer durch halb Europa, der Sondermüll- und Giftexport in Länder der Dritten Welt, die Deponieprobleme von Filterstaub und Klärschlamm sind nur einige der vielen alarmierenden Negativmeldungen, welche durch weitere Beispiele erweitert werden könnten. Die technische Verordnung über Abfälle (TVA), zu der kürzlich das Vernehmlassungsverfahren eröffnet worden ist, will die Grundlagen für eine umfassende nationale Abfallbewirtschaftung schaffen. Sie will einerseits die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen, andererseits Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaft und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen und lästigen Einwirkungen durch den Umgang mit Abfällen schützen. Die CVP der Schweiz hat in ihrer Vernehmlassung die vorgeschlagene Richtung grundsätzlich begrüsst. Richtigerweise sollen nun auch die Abfallstoffflüsse zur Wiederverwertung und Endlagerung festgelegt werden. Die CVP hofft, dass die Zielsetzung der Verordnung neue Impulse gibt für die Erstellung von Behandlungsanlagen, die Reststoffe produzieren, und dass hierzu neue Verfahrenstechniken entwickelt werden und dass die Akzeptanz für Entsorgungsanlagen in der Bevölkerung damit erhöht werden kann. Um die Kehrichtmenge stabilisieren zu können, muss in Zukunft das Abfallproblem dort gelöst werden, wo der Abfall entsteht. Das Uebel muss an der Wurzel angepackt werden. Die Entsorgung muss bei der Versorgung beginnen. Nach Auffassung der CVP-Fraktion ist die TVA richtig und wertvoll, sie genügt aber nicht, das Abfallproblem langfristig zu lösen. Unser Land kann es sich nicht länger leisten, Gift und Sonderabfälle ins Ausland abzuschieben nach dem Grundsatz «Aus den Augen, aus dem Sinn». Es geht nicht an, die Nachteile des Wohlstands anderen Staaten zu überlassen. Die ungelösten Probleme in der Abfallwirtschaft werden in der Zukunft nicht abnehmen. Schon heute und vor allem morgen sind die Probleme ganz anders gelagert: Es sind Tausende von giftigen Substanzen, die aus Produktionsprozessen und Produkten auf mannigfache Weise jeden Tag in neue Produkte einfliessen und verarbeitet werden. Die Zunahme ist rasant, und die Möglichkeiten des Recyclings dieser Produkte sind begrenzt. Die Zeit drängt. Der Abfallberg wächst. Nach Auffassung der CVP-Fraktion müssen günstige Rahmenbedingungen für eine umweltgerechte Verwertung, Behandlung und Entsorgung von Sonderabfällen geschaffen werden. Die CVP-Frak-- 1 of 3 -17. März 1989 N 587 Motion Berger tion lädt den Bundesrat ein, das Umweltschutzgesetz wie folgt zu ergänzen:
1.
Gesetzliche Grundlagen für vorgezogene Entsorgungsabgaben Immer mehr Konsumgüter müssen nach Gebrauch als Sonderabfälle behandelt werden. Für die aufwendige umweltgerechte Verwertung, Behandlung und Entsorgung fehlt eine verursachergerechte Finanzierung. Mit diesen Beiträgen kann ein echter Anreiz geschaffen werden, schon bei der Produktion eines Konsumguts die Probleme des Recyclings und der Verwertung in die Produktionskostenrechnung einzubeziehen. Die Beiträge sollen zur Finanzierung von Behandlungsanlagen von Sonderabfällen und von Aufwendungen für die Einsammlung und den Transport dieser Abfälle dienen. Falls der Hersteller oder der Importeur selber für eine eigene und korrekte Entsorgung gerade stehen kann, soll der vorgezogene Entsorgungsbeitrag entfallen.
2.
Zuweisungsrecht - Annahmepflicht für Entsorgungsanlagen Für die Entsorgung von Sonderabfällen ist die Schweiz heute in hohem Masse auf entsprechende Anlagen im Ausland angewiesen. Sowohl aus politischen als auch ökologischen Gründen soll die Entsorgung in Zukunft im eigenen Land erfolgen. Aus marktwirtschaftlichen Gründen werden die nötigen Abfallanlagen im Inland jedoch nur erstellt und betrieben, wenn der Inhaber seine Anlage auslasten kann. Damit die für die Schweiz notwendigen Entsorgungskapazitäten geschaffen werden, muss sichergestellt sein, dass die in der Schweiz anfallenden Abfallmengen auch tatsächlich den entsprechenden Betrieben zugeführt werden. Es bedarf somit einer Möglichkeit, dem Verursacher eines Sonderabfalls den Entsorgungsweg vorschreiben zu können und ihn zu verpflichten, seine Sonderabfälle aufgrund räumlicher und stofflicher Kriterien einer bestimmten Anlage zur Behandlung zuzuführen. Als Korrelat zu dieser Beschränkung müssen die Entsorgungsbetriebe zur Annahme bestimmter Sonderabfälle verpflichtet werden können.
3. Trägerschaft von Entsorgungsanlagen Gelingt es nicht, genügende private oder kantonale Entsorgungsanlagen bereitzustellen, so muss der Bund gemeinwirtschaftliche Trägerschaften solcher Anlagen fördern odersich an anderen öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Trägern von Sonderabfällen finanziell beteiligen können. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 13. Februar 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 13 février 1989 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.870 Motion Jung Neat-Bau durch gemischtwirtschaftliche Unternehmung Construction de la NLFA par une entreprise d'économie mixte Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 26 der Bundesverfassung einer gemischtwirtschaftlichen (private Unternehmen, Schweizerische Bundesbahnen, Bund) Unternehmung eine Konzession zum Bau einer Neuen Eisenbahn-Alpentransversale zu übertragen. Texte de la motion du 15 décembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé, sur la base de l'article 26 de la Constitution fédérale, d'attribuer la concession pour la construction d'une nouvelle ligne ferroviaire à travers les Alpes à une entreprise d'économie mixte (à laquelle participeraient des entreprises privées, les CFF et la Confédération.) Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat hat am 15. September 1988 das Vernehmlassungsverfahren betreffend Entscheid über eine Neue Eisenbahn-Alpentransversale eröffnet. Aufgrund der bisherigen Stellungnahmen und Diskussionen ist mit erheblichen Verzögerungen bezüglich Entscheid und Baubeginn zu rechnen. In der Zwischenzeit wird aber der Druck von Seiten der EG zunehmen. Die EG will Taten sehen. Die Schweiz kann sich ein Hinauszögern des Neat-Entscheides und Baubeginns nicht mehr leisten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989 Im Hinblick auf die Botschaft zur Neat wird gegenwärtig geprüft, welche Finanzierungsart und entsprechende Trägerschaft sich für die Verwirklichung eines so umfangreichen Vorhabens am besten eignet. In die Evaluation wird auch das Modell einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft einbezogen. Massgebend wird sein, mit welcher Lösung die günstigste Mittelbeschaffung und die effizienteste Realisierung erreicht werden kann. Die ganze Problematik wird im Rahmen der Neat-Botschaft dargelegt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 88.899 Motion Berger Landwirtschaftsgesetz. Aenderung Loi sur l'agriculture. Modification Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1988 Im Interesse der Landwirtschaft, die sich zahlreichen Herausforderungen stellen muss, wird der Bundesrat ersucht, Artikel 2 des Landwirtschaftsgesetzes wie folgt zu ändern: Absatz 1 Bei der Durchführung des Gesetzes sollen die Massnahmen zum Schutz und zur Lenkung der Landwirtschaft insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigen: a. Förderung einer Qualitätsproduktion, die dem Markt angepasst und umweltverträglich ist; b. Aufteilung der verfügbaren Produktionskontingente in erster Linie auf die bäuerlichen Familienbetriebe ohne ausreichendes Einkommen, wobei die Bestimmungen über den Gewässerschutz einzuhalten sind; c. Förderung der Selbsthilfemassnahmen zur Begrenzung der strukturbedingten Produktionsüberschüsse; d. dauerhafte Pflege der Kulturlandschaft; e. Erhaltung einer dezentralisierten Besiedlungsstruktur; f. Sicherstellung eines angemessenen Einkommens durch die Produktpreise sowie durch Beiträge bei erschwerten Produktionsbedingungen und zur Produktionslenkung.
3. Trägerschaft von Entsorgungsanlagen Gelingt es nicht, genügende private oder kantonale Entsorgungsanlagen bereitzustellen, so muss der Bund gemeinwirtschaftliche Trägerschaften solcher Anlagen fördern odersich an anderen öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Trägern von Sonderabfällen finanziell beteiligen können. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 13. Februar 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 13 février 1989 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.870 Motion Jung Neat-Bau durch gemischtwirtschaftliche Unternehmung Construction de la NLFA par une entreprise d'économie mixte Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 26 der Bundesverfassung einer gemischtwirtschaftlichen (private Unternehmen, Schweizerische Bundesbahnen, Bund) Unternehmung eine Konzession zum Bau einer Neuen Eisenbahn-Alpentransversale zu übertragen. Texte de la motion du 15 décembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé, sur la base de l'article 26 de la Constitution fédérale, d'attribuer la concession pour la construction d'une nouvelle ligne ferroviaire à travers les Alpes à une entreprise d'économie mixte (à laquelle participeraient des entreprises privées, les CFF et la Confédération.) Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat hat am 15. September 1988 das Vernehmlassungsverfahren betreffend Entscheid über eine Neue Eisenbahn-Alpentransversale eröffnet. Aufgrund der bisherigen Stellungnahmen und Diskussionen ist mit erheblichen Verzögerungen bezüglich Entscheid und Baubeginn zu rechnen. In der Zwischenzeit wird aber der Druck von Seiten der EG zunehmen. Die EG will Taten sehen. Die Schweiz kann sich ein Hinauszögern des Neat-Entscheides und Baubeginns nicht mehr leisten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989 Im Hinblick auf die Botschaft zur Neat wird gegenwärtig geprüft, welche Finanzierungsart und entsprechende Trägerschaft sich für die Verwirklichung eines so umfangreichen Vorhabens am besten eignet. In die Evaluation wird auch das Modell einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft einbezogen. Massgebend wird sein, mit welcher Lösung die günstigste Mittelbeschaffung und die effizienteste Realisierung erreicht werden kann. Die ganze Problematik wird im Rahmen der Neat-Botschaft dargelegt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 88.899 Motion Berger Landwirtschaftsgesetz. Aenderung Loi sur l'agriculture. Modification Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1988 Im Interesse der Landwirtschaft, die sich zahlreichen Herausforderungen stellen muss, wird der Bundesrat ersucht, Artikel 2 des Landwirtschaftsgesetzes wie folgt zu ändern: Absatz 1 Bei der Durchführung des Gesetzes sollen die Massnahmen zum Schutz und zur Lenkung der Landwirtschaft insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigen: a. Förderung einer Qualitätsproduktion, die dem Markt angepasst und umweltverträglich ist; b. Aufteilung der verfügbaren Produktionskontingente in erster Linie auf die bäuerlichen Familienbetriebe ohne ausreichendes Einkommen, wobei die Bestimmungen über den Gewässerschutz einzuhalten sind; c. Förderung der Selbsthilfemassnahmen zur Begrenzung der strukturbedingten Produktionsüberschüsse; d. dauerhafte Pflege der Kulturlandschaft; e. Erhaltung einer dezentralisierten Besiedlungsstruktur; f. Sicherstellung eines angemessenen Einkommens durch die Produktpreise sowie durch Beiträge bei erschwerten Produktionsbedingungen und zur Produktionslenkung.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion der christlichdemokratischen Fraktion Entsorgung von Sonderabfällen Motion du groupe démocrate-chrétien Elimination des déchets spéciaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.836 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 586-587 Page Pagina Ref. No 20 017 262 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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