88-840
Verwaltungsbehörden 17.03.1989 88.840
17. März 1989Deutsch11 min
Source admin.ch
17. März 1989 N 639 Interpellation Seiler Hanspeter Bericht wird zurzeit aufgrund neuer Gegebenheiten und Erfahrungen aktualisiert und Mitte Jahr in erweiterter Fassung fertiggestellt sein. Bei dieser Arbeit kommt der Schweiz die Erfahrung aus der internationalen Zusammenarbeit zugute. Sie ist deshalb im eigenen Interesse bestrebt, dort, wo ihre verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen es erlauben, international zusammenzuarbeiten. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 88.840 Interpellation Seiler Hanspeter Situation im Asylbereich Politique d'asile Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1988 Die Situation im Asylbereich hat sich nach einer offensichtlichen Verschärfung im Laufe des Sommers/Herbstes in den letzten Wochen etwas beruhigt. Trotzdem herrscht in weiten Teilen der Bevölkerung nach wie vor ein spürbares Unbehagen gegenüber der Asylpolitik des Bundes. Der Zustrom von Asylanten ist momentan zwar geringer; er kann aber künftig im Zuge des sich verstärkenden Migrationsprozesses wieder zunehmen. Die Besorgnis um diese Entwicklung führt zu einer Verunsicherung und zu Reaktionen, die, abgesehen von innenpolitischen Implikationen, auch die humanitäre Tradition unseres Landes im Asylbereich gefährden. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:
Erwägungen
1.
Ist der Bundesrat bereit, das Asylverfahren so zu straffen, dass bei Missbrauchsfälleri rasch und unbürokratisch entschieden werden kann?
2.
Welche Vorkehren trifft der Bundesrat, um der illegalen Einwanderung über die sogenannte grüne Grenze langfristig den Riegel zu schieben?
3.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die verschiedentlich propagierte Quotenregelung, die qualitative Kriterien unberücksichtigt lässt, mit unserer Asyltradition bricht und deshalb abzulehnen ist?
4.
Wie sieht das Informationskonzept des Bundesrates im Bereich der Asylpolitik aus, nachdem die entsprechende Informationspolitik in den letzten Monaten verschiedentlich auf Kritik gestossen ist?
5.
Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat, um generell und langfristig den Asylantenzustrom zu bremsen?
6.
Besteht ein Konzept für einen Beschäftigungs- und Arbeitseinsatz von Asylbewerbern (beispielsweise in den Bereichen des Forstwesens, des Bau- und Gastgewerbes oder in Spitälern und Heimen) und in Berücksichtigung der insbesondere in Frage 5 zum Ausdruck kommenden Besorgnis? Texte de l'interpellation du 12 décembre 1988 Après une période visiblement agitée au cours de l'été et de l'automne, la situation en matière d'asile s'est quelque peu apaisée ces dernières semaines. Il n'en subsiste pas moins un malaise certain dans de nombreuses catégories de la population à l'égard de la politique d'asile de la Confédération. Les flux de réfugiés ont certes diminué pour le moment, mais ils pourraient recommencer à croître à l'avenir, avec le renforcement des mouvements d'immigration. Le climat d'inquiétude, qui règne face à cette évolution, se traduit par un sentiment d'insécurité et des réactions qui, en plus des considérations de politique interne, pourraient mettre en danger la réputation qu'a notre pays d'être une terre d'asile. C'est à la lumière de ces faits que je demande au Conseil fédéral:
1.
S'il est prêt à modifier la procédure d'octroi de l'asile, de manière à pouvoir agir rapidement en cas d'abus, contrairement aux habitudes bureaucratiques?
2.
Quelles mesures compte-t-il prendre afin de mettre définitivement le holà à l'immigration clandestine passant par la frontière dite «frontière verte»?
3.
Partage-t-il l'avis que la répartition par quotas, préconisée par différents milieux, néglige les critères qualitatifs, qu'elle est en désaccord avec notre tradition de terre d'asile, et que ce principe devrait de ce fait être révisé?
4.
Quelle est la stratégie d'information adoptée par le Conseil fédéral en matière d'asile, après les critiques diverses qui lui ont été adressées ces derniers mois à ce sujet?
5.
Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre pour freiner, de façon générale et à long terme, l'afflux de réfugiés?
6.
Une stratégie a-t-elle été mise au point en vue d'une insertion professionnelle des requérants d'asile (dans les domaines de l'économie forestière, de la construction et de l'hôtellerie ou dans les hôpitaux et les foyers, par exemple), de façon à apaiser les inquiétudes exprimées en particulier au point 5? Mitunterzeichner- Cosignataires: Daepp, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Hari, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Schwab, Zölch (8) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1989 Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren wiederholt auf den Wandel im Asylbereich hingewiesen. Neben dem auf dem Landweg die Grenze in ein westeuropäisches Land überschreitenden Flüchtling trat Ende der siebziger Jahre vor allem der aus dem südostasiatischen Raum stammende Flüchtling, der im Rahmen von Aufnahmeaktionen einreiste. Seither aber wurden beide Kategorien zahlenmässig in einem jährlich steigenden Masse von Asylsuchenden in den Schatten gestellt, die kontinents- und kulturkreisüberschreitend einreisen. Bildeten bis noch vor wenigen Jahren Ausreisebeschränkungen der Herkunftsländer und geographische Distanzen zu Krisengebieten wirksame Wanderungsund Fluchthindernisse, so sind heute diese Schranken für ein immer grösser werdendes Potential von Menschen nicht mehr gegeben. Dazu kommt, dass die juristische, soziale und wirtschaftliche Situation von Schutzsuchenden in den industrialisierten Ländern unvergleichlich besser ist als in den die Herkunftsländer der Asylsuchenden umgebenden Staaten. Diese bis noch vor wenigen Jahren unbekannten Faktoren sind dauerhafter Natur und werden auch in Zukunft wirken. Damit ist aber eine Einwanderung vorprogrammiert, die sich mit staatlichen Massnahmen nur sehr schwer lenken lässt. Will man eine letzten Endes unbeschränkte Einwanderung von aus irgendwelchen Gründen auf eine bessere Zukunft hoffenden Menschen im Sinne der bundesrätlichen Begrenzungspolitik unter Kontrolle bringen, so stehen grundsätzlich zwei Handlungsmöglichkeiten offen, die beide zusammen und gleichzeitig ergriffen werden sollten. Die eine beinhaltet Massnahmen, die eine faire und rasche Selektion der eingereichten Gesuche erlaubt. Ziel ist es, Verfolgte und Bedrohte nach Massgabe ihrer Schutzbedürftigkeit aufzunehmen und die ändern in ihr Heimatland zurückzuführen. Die andere hat eine intensivere Ursachenbekämpfung der Migration in den Herkunftsländern und eine verstärkte internationale Koordination unter -- 1 of 3 -Interpellation Seiler Hanspeter 640 17 mars 1989 den Aufnahmestaaten zum Gegenstand. Damit soll eine bessere Erfassung der unkontrollierten Wanderungsbewegung von Asylsuchenden und Migranten erreicht werden. Dabei ist zu beachten, dass staatlichem Handeln aus politischen, humanitären und juristischen Gründen Grenzen gesetzt sind. Der ersten Option liegt das unbestrittene Prinzip zugrunde, dass das Asylrecht nicht zur Umgehung der allgemein für Ausländer geltenden Einwanderungsbestimmungen dienen darf. Kommt es im Einzelfall zur Anwendung dieses Grundsatzes und zur Repatriierung des Ausländers, so wird nicht selten ein erheblicher politischer Druck aufgebaut zur Verhinderung des prinzipiell akzeptierten Verfahrens. Was für die Frage der Rückkehr gilt, trifft ebenso auf Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens und der Bekämpfung von Missbräuchen zu. Im Bereiche der zweitgenannten Option ist auf der anderen Seite berechtigten Einwänden Rechnung zu tragen, wonach international koordinierte Massnahmen nicht dazu führen dürfen, dass auch tatsächlich Verfolgte nicht mehr ein Schutz gewährendes Land erreichen können. Vor diesem Hintergrund sind die Fragen der Interpellanten wie folgt zu beantworten: Zu 1: In den vergangenen Jahren war es stets erklärtes Ziel des Bundesrates, das Asylverfahren zu beschleunigen. Sowohl Personalaufstockungen als auch die beiden Asylgesetzrevisionen schufen dazu die Voraussetzungen. Wenn trotz erbrachten Leistungssteigerungen beim Delegierten für das Flüchtlingswesen und beim Beschwerdedienst des EJPD im Jahre 1988 ein Rückschritt eintrat, so liegt dies an dem gegenüber dem Vorjahr um 53 Prozent gesteigerten Gesuchseingang. Das dadurch bedingte Anwachsen des Pendenzenberges hat allerdings nicht zur Folge, dass Missbrauchsfälle weniger rasch erkannt und behandelt würden. Vielmehr wurde durch die Aenderung der Asylverordnung im Herbst 1988, verbunden mit organisatorischen und personellen Massnahmen, sichergestellt, dass unbegründete und missbräuchlich gestellte Gesuche innerhalb des Verwaltungsverfahrens rasch entschieden werden können. Dies geschieht seit dem Zeitpunkt der Erfassung der Gesuche durch prioritäre Behandlung, strikte Terminkontrollen und Verkürzung des Verwaltungsablaufes auf allen Stufen des Verfahrens. Damit kann in diesen Fällen eine Behandlungsdauer von wenigen Monaten sichergestellt werden. Zu 2: Das Problem der Verletzung unserer Einwanderungsbestimmungen ist vielschichtiger Natur. Dementsprechend gibt es keine einfachen Rezepte, die eine dauerhafte Verbesserung der Situation bewirken. Eine der Möglichkeiten liegt jedoch in Massnahmen, die international mit Bestrebungen anderer Aufnahmestaaten harmonisiert sind. In diesem Bereiche unterstützt der Bundesrat insbesondere die Bestrebungen im Europarat hinsichtlich der Ausarbeitung eines Erstasylabkommens. Ueberdies verfolgt er aufmerksam die in der Europäischen Gemeinschaft eingeleiteten Schritte zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs. Daneben sieht der Bundesrat in der Verstärkung der Kontrollmassnahmen durch das Grenzwachtkorps ein weiteres Mittel zur Begrenzung der Zahl illegaler Einreisen. Zu 3: Asylbewerber und Flüchtlinge bilden einen Teil der in der Schweiz anwesenden Ausländer. In den letzten Jahren erreichten sie einen stetig wachsenden Prozentsatz der Gesamteinwanderung. Unabhängig des Ausganges der anbegehrten Asylverfahren ermöglicht schon allein die blosse Behauptung einer Schutzbedürftigkeit eine längere Anwesenheit in der Schweiz in einem vorteilhaften Rechtsstatus. Wie jedoch die Rechtsprechung im Asylbereich zeigt, ist der geltend gemachte Anspruch nur in wenigen Fällen gerechtfertigt. Oft werden deshalb die ausländerpolitischen Zielsetzungen durch Ausländer, die sich der Asylgesetzgebung bedienen, im Bewusstsein unterlaufen, dass ihnen nach jahrelangem Aufenthalt der Vollzug einer Entfernungsmassnahme nicht mehr zugemutet werden kann. Solche Umstände lassen Zusammenhänge zwischen der Asyl- und der Ausländerpolitik erkennen, die bisher wenig oder gar nicht ausgeleuchtet wurden. Es ist Aufgabe der vom EJPD eingesetzten interdepartementalen Strategiegruppe, den Stellenwert solcher Interdependenzen zu verschiedenen, die Asyl- und Flüchtlingspolitik berührenden Politikbereichen aufzuzeigen und Möglichkeiten für eine abgestimmte und kohärente Asylpolitik auszuarbeiten. Der Bundesrat wird nach Veröffentlichung des Berichtes der interdepartementalen Strategiegruppe über eine Strategie für eine Flüchtlingsund Asylpolitik der neunziger Jahre und nach dem dazu durchgeführten Vernehmlassungsverfahren zu entsprechenden Vorschlägen Stellung beziehen. Zu 4: Grundsätzlich lässt sich heute feststellen, dass sich der Informationsstand der Bevölkerung in asylpolitischen Fragen in den vergangenen Jahren verbessert hat. Ein Informationsdefizit besteht jedoch nach wie vor im Bereich der Ursachen und der globalen Zusammenhänge der Fluchtund Wanderungsbewegungen. Dieses Informationsdefizit soll dieses Jahr unter Beizug externer Spezialisten mit einer verstärkten und breiter angelegten Informationstätigkeit zu Grundsatzfragen der Asylpolitik reduziert werden. Konkrete Massnahmen sind zur Zeit in Vorbereitung. Davon zu unterscheiden ist die Information in bezug auf Einzelereignisse, deren Strategie nicht generell konzipiert werden kann, sondern fallorientiert festgelegt werden muss. In diesem Bereich wird so früh als möglich informiert. Dabei muss neben dem öffentlichen Interesse an frühzeitiger Information der Anspruch des einzelnen Asylbewerbers auf Persönlichkeitsschutz ebenso berücksichtigt werden. Zu 5: Die eingangs erwähnten Optionen politischen Handelns im Asylbereich sind vor dem Hintergrund eines in einer demokratischen Gesellschaft geführten Meinungsbildungsprozesses zu sehen. In diesem geht es darum, über die bestehenden internationalen Verpflichtungen hinausgehend, festzulegen, welchen Flucht- und allenfalls Wanderungsgründen Priorität gegenüber den Regeln des allgemein für Ausländer geltenden Rechts zukommen soll. Da wohl niemals allen menschlich an sich verständlichen Wanderungswünschen entsprochen werden kann, ist jedoch auch in Zukunft ein grosser politischer Handlungsbedarf erforderlich. Der Bundesrat warnt allerdings davor, an diese Massnahme übertriebene Vorstellungen über die Möglichkeit der Umkehr der gegenwärtigen kontinentsübergreifenden Wanderungstendenzen zu knüpfen. Zu 6: Das Asylgesetz sieht in Artikel 20b vor, dass der Bund die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen fördern kann. Artikel 18 der Asylverordnung legt die Bedingungen und die Finanzierungsweise fest, und die Weisung des EJPD vom 31. März 1988 präzisiert das Konzept dieser Programme. Mit der Durchführung von Beschäftigungsprogrammen sollen in erster Linie mögliche negative psychische Auswirkungen und sozial unerwünschte Folgen der Beschäftigungslosigkeit von Asylbewerbern verhindert werden. Beschäftigungsprogramme sollen ferner günstige Voraussetzungen für eine allfällige spätere Rückkehr ins Heimatland und die dortige Reintegration schaffen. Der Bund fördert Beschäftigungsprogramme, die eine Arbeitsleistung zum Inhalte haben, die im Interesse der Oeffentlichkeit erfolgt. Arbeitseinsätze im Bereiche der ausserordentlichen Verwaltungstätigkeit (weder im Stellenplan noch im Budget vorgesehene Verwaltungstätigkeiten) bedürfen der speziellen Koordination mit den zuständigen Arbeitsmarktbehörden. Damit soll eine Konkurrenzierung der bestehenden oder geplanten Beschäftigungsprogramme der Arbeitslosenversicherung verhindert werden. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt. Er beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Seiler Hanspeter Situation im Asylbereich Interpellation Seiler Hanspeter Politique d'asile In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.840 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 639-640 Page Pagina Ref. No 20 017 319 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --