88-857
Verwaltungsbehörden 17.03.1989 88.857
17. März 1989Deutsch6 min
Source admin.ch
Interpellation Günter 624 N 17 mars 1989 #ST# 88.857 Interpellation Günter KSZE-Abrüstungskonferenz. Ausschluss der Schweiz Conférence CSCE sur le désarmement. Exclusion de la Suisse Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1988 Dem Vernehmen nach sollen die N+N-Staaten von den Abrüstungsgesprächen im Rahmen des KSZE-Prozesses ausgeschlossen werden. Vorgesehen ist nur ein Info-Link. Ich frage daher den Bundesrat:
Erwägungen
1.
Stimmt es, dass am Wiener Folgetreffen der KSZE beschlossen wurde, dass die Gespräche über Rüstungskontrolle und Abrüstung nur zwischen den paktgebundenen Staaten geführt werden sollen, so dass die neutralen und nichtgebundenen Staaten ausgeschlossen sind und höchstens über einen «Info-Link» orientiert werden sollen?
2.
Wie beurteilt der Bundesrat diesen Ausschluss? Ist die Frage der Abrüstung in Europa für die Schweiz nicht interessant?
3.
Welche Staaten haben am Wiener Folgetreffen vorgeschlagen, dass die N+N-Staaten von den Abrüstungsgesprächen ausgeschlossen und an den Katzentisch verwiesen werden?
4.
Welche Schritte wurden von der Schweiz und den anderen N+N-Staaten unternommen, um an den Abrüstungsgesprächen gleichberechtigt teilnehmen zu können?
5.
Hat der Bundesrat gegenüber denjenigen Staaten, die den Ausschluss der N+N-Staaten verlangten, klargemacht, dass ein derartiges Begehren von der Schweiz als unerfreulich beurteilt werden muss? Gedenkt er dies eventuell noch zu tun? Texte de l'interpellation du 14 décembre 1988 II paraît que les pays neutres et non alignés seront exclus des prochaines discussions sur le désarmement, qui font partie du processus de la Conférence sur la sécurité et la coopération en Europe. Seul un réseau d'information est prévu. C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral:
1.
S'il est vrai qu'il a été décidé à l'occasion du suivi de la CSCE à Vienne, que les négociations sur la maîtrise des armements et le désarmement n'auront désormais lieu qu'entre pays membres du pacte, de façon à exclure les pays neutres et non alignés, qui seront tout au plus tenus au courant de l'évolution de la situation?
2.
Que pense le Conseil fédéral d'une telle exclusion? La Suisse n'est-elle pas concernée par le désarmement en Europe?
3.
Quels sont les Etats qui ont proposé à Vienne que les pays neutres et non alignés soient exclus des négociations sur le désarmement et qu'ils soient ainsi traités en parents pauvres?
4.
Quelles démarches la Suisse et les autres pays neutres et non alignés ont-ils entreprises pour pouvoir participer de plein droit aux négociations sur le désarmement?
5.
Le Conseil fédéral a-t-il fait entendre à ces pays qui veulent exclure les pays neutres et non alignés que la Suisse considère une telle attitude comme regrettable? Dans la négative, prévoit-il de le faire? Mitunterzeichner-Cosignataires: Braunschweig, Danuser, Dünki, Jaeger, Maeder, Müller-Aargau, Oester, Weder-Basel, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zwygart (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989 Das KSZE-Folgetreffen in Wien hat zwei Verhandlungsforen ins Leben gerufen, die in Wien ab 9. März 1989 parallel tagen werden. Dabei handelt es sich einerseits um die Fortsetzung der Arbeiten der Stockholmer Konferenz über Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen; andererseits werden neue «Verhandlungen über Konventionelle Streitkräfte in Europa» beginnen, an denen zumindest in einer ersten Phase nur die 23 Bündnisstaaten NATO/WAPA teilnehmen. Die Schweiz hat sich diesem Vorhaben nicht widersetzt, sondern es an bestimmte Bedingungen geknüpft und unterstützt; dies aus folgenden Gründen:
1.
Die Verhandlungen der 23 verfolgen eine zweifache Zielsetzung: ein Gleichgewicht im Bereiche der konventionellen Streitkräfte zwischen Ost und West herstellen und ein deutlich niedrigeres Rüstungsniveau anstreben. Ergebnis dieses Doppelziels sollte sein, dass beidseits lediglich die zur Verteidigung notwendigen Streitkräfte aufrechterhalten werden. Aus diesem Grunde konzentrieren sich die ersten Verhandlungsphasen vor allem auf Streitkräfte mit offensivem Charakter. Die neutralen und nichtgebundenen Staaten verfügen jedoch über keinerlei Streitkräfte offensiven Charakters. Daraus ergibt sich, dass in den ersten Phasen dieser Verhandlungen für N+N kein Grund zur Teilnahme besteht.
2.
Die Streitkräfte der N+N mit ihrem ausschliesslich defensiven Charakter stellen bereits heute einen Faktor der Stabilität und des Gleichgewichtes in Europa dar. Es wäre deshalb riskant, in einem allzu frühen Verhandlungszeitpunkt diese Streitkräfte ins Spiel zu bringen, wäre doch damit die Gefahr der Wahrnehmung einzelner sektorieller Vakuen verbunden. Die Allianzen könnten sich zu Reaktionen veranlasst sehen, die gegen die Ziele der Verhandlungen und gegen die Sicherheit der N+N verstossen könnten.
3.
Der Bundesrat ist daran interessiert, dass die Verhandlungen über die konventionellen Streitkräfte rasch und mit einem bedeutsamen Ergebnis abgeschlossen werden können. Er ist der Auffassung, dass das gegenwärtige politische Klima zwischen Ost und West und die in Wien getroffenen Vorkehrungen eine vielversprechende Ausgangslage bieten. Eine sämtlichen 35 Staaten offene Verhandlung käme jedoch mit Sicherheit langsamer und wahrscheinlich auch mühsamer voran, hätte sie doch all den sehr unterschiedlichen und von denjenigen der Allianzen abweichenden Anliegen der N+N Rechnung zu tragen. Keiner der 23 Teilnehmer war bereit, dieses Risiko einzugehen.
4.
Hingegen haben die Schweiz und die übrigen N+N verlangt und zugesichert erhalten, dass die Verhandlungen der
23.
im Rahmen der KSZE ablaufen. Damit soll für die Zukunft sichergestellt werden, dass allfällig notwendig werdende Anpassungen ohne grössere Schwierigkeiten vorgenommen werden können, und zwar- falls die Verhandlungsresultate dies rechtfertigen - im Rahmen eines der KSZE-Folgetreffen, die ungefähr alle 3 Jahre stattfinden. Ausserdem haben sich die 23 Teilnehmer verpflichtet, die N+N über den Stand der Arbeiten umfassend und regelmässig zu informieren und gleichzeitig in ihren Verhandlungen den in bezug auf ihre Sicherheit geäusserten Ansichten der N+N Rechnung zu tragen. Diese verpflichtende Bestimmung bedeutet nichts anderes, als dass die N+N ein Recht haben, im Wege bi- und multilateraler Konsultationen ihre nationalen Interessen zur Geltung zu bringen.
5.
Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, weitere Schritte gegen die getroffene Lösung zu unternehmen. Das nächste Folgetreffen der KSZE wird Gelegenheit bieten, die Funktionsweise der getroffenen Vorkehrungen zu überprüfen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Günter KSZE-Abrüstungskonferenz. Ausschluss der Schweiz Interpellation Günter Conférence CSCE sur le désarmement. Exclusion de la Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.857 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data Seite 624-624 Page Pagina Ref. No 20 017 306 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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