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Entscheid

88-882

Verwaltungsbehörden 21.09.1989 88.882

21. September 1989Deutsch8 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Bessere Hilfe an Eltern, Lehrer und Ausbildner aller Stufen und selbstverständlich auch an unsere Jugendlichen gegen Einstieg und Abhängigkeit in Drogen.

2.

Ausbau einer wirksamen Betreuung von abhängigen Drogenkonsumenten.

3.

Eine wesentliche Verschärfung des Kampfes gegen Einfuhr und Transit von Drogen und alle möglichen Formen des Handels.

4.

Die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Drogenhandels. Ich hoffe, noch in dieser Diskussion von ersten Umrissen eines neuen schweizerischen Drogenbekämpfungskonzeptes zu hören. #ST# 88.886 Interpellation Büttiker Lebensmittelbestrahlung in der Schweiz Irradiation des denrées alimentaires Siehe Seite 641 hievor- Voir page 641 ci-devant Diskussion - Discussion Präsident: Herr Büttiker hat mir mitgeteilt, dass er auf die Diskussion verzichtet. #ST# 88.882 Interpellation Zölch Arzneimittelkonsum Usage de médicaments Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1988 Nach weitverbreiteter Auffassung ist der Arzneimittelkonsum in der Schweiz sehr hoch. Im europäischen Vergleich steht unser Land diesbezüglich an dritter Stelle. Die Pro-Kopf-Ausgaben für Medikamente im Jahr 1987 werden mit gegen 375 Franken beziffert, was gegenüber 1986 einer Zunahme von 28 Prozent entspricht. Für die Heilmittel sind, sofern diese nicht unter das eidgenössische Betäubungsmittelgesetzfallen, die Kantone zuständig, doch ist der Bund befugt, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen über den Verkehr von Gebrauchsgegenständen, soweit solche das Leben oder die Gesundheit gefährden können. Der Bund ist also legitimiert, alarmierende Signale über Ausmass und Ursache des schweizerischen Medikamentenkonsumszu überprüfen; erhärtete Daten darüber liegen nicht vor. Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1.

Kann der Bundesrat genaue Angaben machen über den Konsum von rezeptpflichtigen und nicht-rezeptpflichtigen (frei verkäuflichen) Medikamenten?

2.

Kann der Bundesrat die Ursachen für den hohen Medikamentengebrauch und -missbrauch erklären?

3.

Ist der Bundesrat bereit, eine Untersuchung über Ausmass, Beschaffenheit und Ursachen des Medikamentenmissbrauchs zu veranlassen? (Nationales Forschungsprogramm?)

4.

Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, den Medikamentenmissbrauch einzudämmen (z. B. Unterstützung der Informationspolitik der Kantone)? Texte de l'interpellation du 15 décembre 1988 Selon une opinion répandue, les Suisses font ample usage de médicaments. Notre pays se situe à cet égard au troisième rang européen. Chaque habitant a dépensé en moyenne quelque 375 francs en 1987 pour l'achat de médicaments, ce qui représente une croissance de 28 pour cent par rapport à 1986. Les cantons sont compétents en la matière, du moins pour les substances qui ne sont pas soumises à la loi fédérale sur les stupéfiants. La Confédération est néanmoins habilitée à régler le commerce des articles d'usage courant lorsqu'ils peuvent mettre en péril la vie ou la santé. Il serait donc opportun que l'autorité fédérale examine la consommation de médicaments dans notre pays, vu les indices alarmants relatifs à l'ampleur et aux causes de cette consommation, et vu l'absence de données sûres en ce domaine. Le Conseil fédéral est donc prié de répondre aux questions suivantes:

1.

Peut-il fournir des données précises sur la consommation de médicaments en Suisse, qu'ils soient soumis à ordonnance médicale ou en vente libre?

2.

Peut-il déterminer les causes de l'usage intensif, voire excessif, des médicaments?

3.

Est-il prêt à ordonner une enquête sur l'ampleur, les formes et les causes de l'abus des médicaments (par exemple sous forme d'un programme national de recherche)?

4.

Juge-t-il possible de freiner l'abus des médicaments (par exemple en soutenant des campagnes d'information cantonales)? Mitunterzeicher - Cosignataires: Basler, Daepp, Hari, Reichling, Rychen, Schwab, Seiler Hanspeter (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Interpellantin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mail989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf 87.348, Motion Humbel, vom 17. März 1987 über ein eidgenössisches Arzneimittelgesetz, und auf 88.573, Motion Miville, vom 19. September 1988, festhält, gibt bereits Artikel 31 bis der Bundesverfassung dem Bund eine umfassende Kompetenz zum Erlass gewerbepolizeilicher Vorschriften, die ihn nach heute herrschender Lehre auch ermächtigt, eine entsprechende Regelung für den Heilmittelverkehr zu erlassen.

1.

Ueber den Konsum von rezeptpflichtigen und nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten lassen sich keine genauen Angaben machen. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) schätzt den Anteil der beiden Kategorien ungefähr im

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21.

September 1989 N 1403 Interpellation Zölch. Arzneimittelkonsum Verhältnis 1:2. Der Anteil der rezeptpflichtigen Heilmittel am Registrierungsbestand der IKS betrug im Jahre 1987 rund 49 Prozent.

2.

Die Begriffe des Medikamentengebrauchs und des Medikamentenmissbrauchs müssen klar auseinandergehalten werden. Die Pro-Kopf-Ausgaben für Medikamente von rund 357 Franken für 1987 sind im Rahmen generell hoher Gesundheitskosten zu sehen. Ein direkter internationaler Vergleich derartiger Zahlen ist für sich allein wenig aussagekräftig. Die schweizerische Gesetzgebung weist im Vergleich zum Ausland einen in wesentlichen Bereichen umfassenderen Heilmittelbegriff auf. Zudem bestehen erhebliche Unterschiede im Sozialversicherungssystem und in der guten Gesundheitsversorgung. Die Frage der Aerztedichte bzw. der Qualität der medizinischen Versorgung ganz allgemein ist in den Vergleich einzubeziehen, ebenso die Altersstruktur der Bevölkerung. Die Lebenserwartung nimmt jährlich zu, ebenso die Aerztedichte. Es ist auch festzuhalten, dass Medikamente mit einem Abhängigkeitspotential nicht an erster Stelle der benützten Medikamentengruppen stehen. Dies sind vielmehr Bluthochdruckund Herzmittel sowie Antibiotika und Antidiabetika. Im übrigen geht die Interpellantin von falschen Zahlen aus, lagen doch 1986 die Pro-Kopf-Angaben für Medikamente bei 414 Franken, also 9,5 Prozent höher und nicht 28 Prozent tiefer als

1987.1985

lagen die Ausgaben fast wie 1987 bei 375 Franken.

3.

Eine derartige Untersuchung ist im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 8 bereits durchgeführt worden. Ferner werden - im Auftrag der schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz-seit 1968 die Häufigkeit des Medikamentenund Drogenmissbrauchs bei Patienten in psychiatrischen Kliniken regelmässig erhoben. In Anbetracht der Tatsache, dass auf dem Gebiete des Medikamentenmissbrauchs noch weitere Daten nützlich wären, anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, wobei darauf zu achten wäre, dass methodisch zuverlässige Daten ausgearbeitet werden.

4.

Die IKS hat wiederholt Massnahmen getroffen, die zum Ziel hatten, den Medikamentenmissbrauch einzudämmen. Insbesondere wird auf die seit jeher strikte Handhabung der Rezeptpflicht Wert gelegt. Daher lässt die IKS ebenfalls Fragen des Arzneimittelmissbrauchs bei der Festlegung von Verkaufsabgrenzungen einfliessen. Vor kurzem hat die IKS zudem international wegweisende Richtlinien über die Arzneimittelinformation in Kraft gesetzt, welche die Erarbeitung einer allgemein verständlichen Patienteninformation unter Verzicht auf Werbeaussagen und Fremdwörter zwingend vorschreibt. Weiter beabsichtigt sie in nächster Zeit, Vorschriften über alkoholhaltige Spezialitäten in Kraft zu setzen, die wesentlich über die Gesetzgebungen anderer Industrieländer hinausgehen. Eine Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Behörden und dem Bund besteht schon auf dem Gebiete der Kontrolle der dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel unterstellten Medikamente. Sie hat sich dort bestens bewährt. Präsident: Frau Zölch hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung. Frau Zölch: Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten auf meine Fragen. Ich erkläre mich teilweise befriedigt. Bezüglich der Entwicklung der Pro-Kopf-Ausgaben für Medikamente liegen offensichtlich von den verschiedenen Seiten auch verschiedene Angaben vor. Ich bin froh darüber, Herr Bundesrat, dass Sie in Ihrer Antwort auch feststellen, auf dem Gebiete des Medikamentenmissbrauchs seien weitere Daten nützlich. Sie anerkennen die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, und ich bitte Sie, diese Untersuchungen zu veranlassen. - Im übrigen verlange ich keine weitere Diskussion. Bundesrat Cotti: Zusätzlich zu unserer Antwort, Frau Zölch, kann ich Ihnen bestätigen, dass das Nationale Forschungsprogramm Nr. 26, wie Sie wahrscheinlich wissen, zum Teil auch die Frage des Arzneimittelgebrauches behandeln wird, auch in einer statistischen Untersuchung. Präsident: Frau Zölch erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr La séance est levée à 12 h 10 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Zölch Arzneimittelkonsum Interpellation Zölch Usage de médicaments In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.882 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1989 - 08:00 Date Data Seite 1402-1403 Page Pagina Ref. No 20 017 722 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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